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Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung zahlreiche vergaberechtlich umstrittene Gesichtspunkte besprochen. Die Entscheidung ist eine tour d’horizon durch das Vergaberecht und Pflichtlektüre jedes vergaberechtlich Interessierten.
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Der Europäische Gerichtshof erachtet den vergabespezifischen Mindestlohn für europarechtskonform. In der Sache RegioPost v Stadt Landau hat der EuGH mit Urteil vom 17.11.2015 (Rs. C-115/14) sowohl die Pflicht zur Abgabe sog. Mindestentgelterklärungen als auch den Ausschluss des Bieters im Falle der Nichtvorlage einer entsprechenden Erklärung für zulässig erachtet.
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Aktuelle EU-Verordnungen vom 25.11.15 sehen die Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1.1.2016 vor. Danach liegt der Wert für Bauvergaben künftig bei 5,225 Mio. Euro, für Liefer- und Dienstleistungen bei 209.000 Euro. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Verordnungen zur Änderung der RL 2014/24/EU (klassische Vergaben), der RL 2014/25/EU (Sektorenvergaben) und der RL 2014/23/EU (Konzessionsvergaben), abrufbar im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks DVNW, dort in der Bibliothek. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof soll über die Verfassungsgemäßheit des Landestariftreue- und Vergabegesetzes entscheiden. Anlass ist die Tariftreueklausel.
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Wir sind umgezogen, ins Herz der politischen Kommunikation: Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) finden Sie künftig unter folgender Adresse: DVNW Deutsches Vergabenetzwerk GmbH Im Haus der Bundespressekonferenz | Büro 1209 Schiffbauerdamm 40 10117 Berlin Schreiben oder besuchen Sie uns gerne.
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Mit dem Bearbeitungsstand 09.11.2015, 16:57 Uhr, ist der erwartete Referentenentwurf der Vergabeverordnung nunmehr verfügbar.
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Am 16.10. fand die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) im Deutschen Bundestag statt.
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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-E)[1], mit dem die neuen EU-Vergaberichtlinien bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden sollen, erfolgte im Windschatten der strategischen Ausrichtung des neuen europäischen Vergaberechts „Europa 2020“ für ein „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zur Unterstützung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele, so ganz nebenbei eine Zäsur, die das bisherige deutsche Verständnis über die Nutzung des Wettbewerbs beim öffentlichen Einkauf auf den ersten Blick völlig veränderte.
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Im Rahmen des 2. Deutschen Vergabetages des DVNW, beschäftigte sich der Workshop „Vergabe von Flüchtlingsunterkünften“ mit der Frage, in welchem Umfang vergaberechtliche Sonderregelungen für die Beschaffungen von Flüchtlingsunterkünften erforderlich sind.
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Da vom Verordnungsgeber nicht ausreichend geprüft worden ist, ob mehrere Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr in NRW als repräsentativ festgelegt werden können, ist die zugrundeliegende Verordnung nichtig. Solange keine rechtmäßige Verordnung erlassen wird, dürfen bzw. müssen Aufgabenträger daher keine entsprechende ÖPNV-Tariftreueerklärung verlangen.