Kategorie:
UNBEDINGT LESEN!
-
Fünf weit verbreitete Irrtümer über die Grenzen des Vergaberechts Kommt die Sprache auf eine Markterkundung, läuten in vielen Vergabestellen die Warnglocken. Es herrscht die Überzeugung vor, eine Markterkundung sei generell unzulässig. Öffentliche Auftraggeber dürften nicht mit einzelnen Unternehmen über Auftragsinhalte oder mögliche Lösungen sprechen. Dies beeinträchtige den Wettbewerb und verletze das Gebot der Gleichbehandlung.
-
Der Bundestag hat am 24. September 2015 mit dem Protokollerklärungsgesetz eine Regelung beschlossen, die Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und aus anderen Branchen gegenüber kommunalen Betrieben stark benachteiligt. Nach dem neuen § 2 b UStG werden Kommunalbetriebe künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit.
-
Wir freuen uns, vier weitere Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. Zukünftig unterstützen uns die Kanzleien Lenz und Johlen sowie Legerlotz Laschet Rechtsanwälte bei der DVNW Regionalgruppe Köln/Bonn/Koblenz und die Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner bei der DVNW Regionalgruppe Stuttgart. Die Kanzlei FPS begrüßen wir als neuen Förderer der DVNW Regionalgruppe Rhein-Main.
-
Bei der Vergabe von Planungsleistungen kommt für die Beurteilung der Eignung der Bewerber den Büroreferenzen und den persönlichen Referenzen des Projektleiters und ggf. des stellvertretenden Projektleiters eine zentrale Bedeutung zu. Nicht eindeutig geklärt war bislang, unter welchen Voraussetzungen sich ein Bewerber auf Referenzen berufen kann, die für ein anderes Architektur- oder Ingenieurbüro erbracht wurden. Zu dieser in der Praxis häufig vorkommenden Konstellation hat die VK Südbayern vor kurzem Stellung bezogen.
-
Im Vergabeblog lesen – und sehen – Sie es zuerst: Der Bundesrat hat am Freitag, 25. September, zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) Stellung bezogen.
-
Am 09.09.2015 hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Paolo Mengozzi seine Schlussanträge in dem Vorlageverfahren Regiopost v Stadt Landau gestellt (Az. C-115/14). Das OLG Koblenz hatte dem Europäischen Gerichtshof den vergabespezifischen Mindestlohn nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz zur Bewertung vorgelegt (Beschluss vom 19.02.2014 – 1 Verg 8/13).
-
“Es fehlt an Europa in dieser Union. Und es fehlt an Union in dieser Union.” leitete Präsident der Kommission Juncker am 9. September seine Rede zur Lage der Union an das Europäische Parlament ein, bevor er sich der aktuellen Flüchtlingsthematik zuwendet.
-
Am 15. und 16. Oktober 2015 findet in Berlin der zweite deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt 12 Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen einzelne Workshops vorstellen. Heute der Workshop C.4: Open-House-Verfahren auf dem Prüfstand – Arznei- und Hilfsmittelbeschaffung zwingend nach EU-Vergaberecht.
-
Angesichts der großen Nachfrage und der dramatischen Situation in Deutschland haben wir das Programm des 2. Deutschen Vergabetages geändert: In einem aktuellen Brennpunkt beleuchten wir unter fachlicher Leitung von RA Dr. Martin Schellenberg, Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, und zusammen mit Canan Bayram, Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin, Sprecherin für Integration, Migration und Flüchtlinge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Tobias Jülke, Referat für Flüchtlingsaufnahme und –versorgung im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport die Möglichkeiten aber auch Risiken bei der Vergabe von Flüchtlingsunterkünften und anderen Leistungen zur Versorgung von Flüchtlingen. Zu Programm und Anmeldung unseres 2. Deutschen Vergabetages am 15. und 16.10.2015.
-
Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine hauptamliche Beisitzerin / Beisitzer zur Verstärkung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.