UNBEDINGT LESEN!
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Der „Leitfaden Elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung – Grundlagen, Umsetzungsempfehlungen, Best Practices“ richtet sich an Verwaltungen aller föderalen Ebenen. Es handelt sich um ein umfassendes Kompendium zum Einsatz der elektronischen Rechnung im öffentlichen Auftragswesen. Die am 26. Mai 2014 in Kraft getretene Europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung verpflichtet die Verwaltungen, bei öffentlichen Aufträgen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. (Foto: Staatssekretärin Rogall-Grothe übergibt dem Bundesinnenminister den Leitfaden; Quelle: BMI).
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Keine Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Verwendung des genau zutreffenden CPV-Codes! Die 1. Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 05.03.2014 (VK1-8/14) einen auf die nicht korrekte Verwendung von CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary) gestützten Nachprüfungsantrag abgelehnt und damit – soweit ersichtlich – erstmals zur Frage der rechtlichen Konsequenzen der fehlerhaften Verwendung der CPV durch die ausschreibende Stelle Bezug genommen. Aufgrund der ungenauen Verwendung des CPV-Codes hatte der Antragsteller von der Ausschreibung zu spät erfahren, um noch ein Angebot abgeben zu können. Die CPV-Nomenklatur soll ein EU-weit einheitliches Klassifikationssystem bilden, das von den öffentlichen Auftraggebern verwendet wird, um den Gegenstand des Beschaffungsauftrags zu beschreiben.
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“Aufgrund der wiederholten Kürzungen der Verteidigungsetats und der anhaltenden Fragmentierung der europäischen Verteidigungsmärkte läuft Europa Gefahr, wirksame Verteidigungsfähigkeiten und eine wettbewerbsfähige Verteidigungsindustrie nicht mehr aufrechterhalten zu können”, so die EU-Kommission. Sie hat daher eine Roadmap für Maßnahmen zum Ausbau des Binnenmarktes für Verteidigungsgüter, zur Förderung einer wettbewerbsfähigeren Verteidigungsindustrie und von Synergien zwischen der zivilen und der militärischen Forschung vorgelegt, wozu auch die Modalitäten und Zeitpläne der Maßnahmen gehören.
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Edward Snowden läßt grüßen: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat eine Bieter-Eigenerklärung und eine Vertragsklausel für Vergabeverfahren im Hinblick auf Risiken durch nicht offengelegte Informationsabflüsse durch den Auftragnehmer an ausländische Sicherheitsbehörden entworfen. Naturgemäß betrifft das Dokument vor allem IT-Vergaben. Bemerkenswert, wenngleich wohl kein unmittelbarer Zusammenhang besteht: Wie das BMI mitteilt, beabsichtigt die Bundesregierung, den bisher für Teilbereiche bestehenden Vertrag mit dem amerikanischen Provider Verizon zu beenden.
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Am 23. Oktober veranstaltet das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) den 1. Deutschen Vergabetag 2014 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin. Der hochkarätig besetzte Kongress führt öffentliche Einkäufer aus Bund, Ländern und Kommunen, Vertreter der Rechtspflege, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu den aktuellen und entscheidenden Fragen der öffentlichen Beschaffung zusammen. Profitieren Sie vom Wissen hochkarätiger Experten, informieren Sie sich aus erster Hand von den Entscheidungsträgern aus Verwaltung, Politik und Rechtspflege und nutzen Sie die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs zwischen Praktikern der öffentlichen Beschaffung aus ganz Deutschland. Am Abend schließt sich ein festlicher Empfang am Potsdamer Platz im Herzen von Berlin an. Mit Vorträgen von Programm und Anmeldung unter www.deutscher-vergabetag.de
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Studie und Arbeitshilfen für Beschaffer zur mittelstandsgerechten Losaufteilung (§ 97 Abs. 3 GWB) veröffentlicht.
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Die Zweifel an der Europarechtskonformität der Tariftreue- und Mindestlohngesetze erfahren neue Nahrung. Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 19. Februar 2014 (1 Verg 8/13) die Regelung des vergabespezifischen Mindestlohns im Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) dem EuGH zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorgelegt. Zuvor hatte bereits die Vergabekammer Arnsberg mit Beschluss vom 22. Oktober 2013 (VK 18/13) den EuGH mit der Frage der Europarechtskonformität des § 18 TVgG-NRW befasst. Ebenso wie die Vergabekammer Arnsberg hegt der Vergabesenat des OLG Koblenz erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit einer Mindestlohnregelung mit europäischem Recht, soweit diese verpflichtend nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt.
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Wenn Auftraggeber wegen zu niedriger Preise ausschließen, muss die Preisprüfung regelgerecht erfolgen. Vorher nicht bekanntgemachte Kriterien bergen Risiken. Reinigungsleistungen sind personalintensiv. Daher wird gerne an der Schraube Personalkosten gedreht. Dies geht bisweilen zu Lasten der Qualität.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 20. März 2014 (X ZB 18/13) zu der Frage Stellung genommen, wann ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt. Demnach kann ein zur Aufhebung der Ausschreibung Anlass gebendes Fehlverhalten eines öffentlichen Auftraggebers (Auftraggeber) grundsätzlich nicht als Aufhebungsgrund herangezogen werden. Ansonsten hätte es der Auftraggeber in der Hand, nach freier Entscheidung durch Verstöße gegen das Vergaberecht den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestehenden Bindungen zu entgehen. Dies gilt unabhängig von Fragen des Verschuldens.
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Wer schreibt, der bleibt – dass die Beiträge im Vergabeblog fachlich mit jeder Zeitschrift zum Vergaberecht mithalten können, wissen Sie schon lange. Aber: Viele unserer AutorInnen als auch LeserInnen vermissten eine Möglichkeit, die Beiträge ebenso einfach wie korrekt zu zitieren. Dies ist nun möglich: Jeder Beitrag erhält eine individuelle Beitragsnummer (dieser hier die Nr. 19211). Entsprechend finden Sie fortan – und rückwirkend für alle bisherigen Beiträge – einen Zitiervorschlag unter der Beitragsüberschrift. Mithilfe der Suchmaske am linken Bildschirmrand läßt sich dann jeder Beitrag in Sekunden auffinden.