UNBEDINGT LESEN!
-
eVergabe unplugged? Bereits seit einigen Tagen ist die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de offline. Wie auf dem Informationsserver www.evergabe-online.info dazu zu lesen ist: “Die Störung dauert weiterhin an. Daher ist das Hochladen (z.B. Angebote, Teilnahmeanträge) bzw. Herunterladen (z.B. Vergabeunterlagen) von Dokumenten nicht möglich.” Was heisst das eigentlich für laufende Fristen?
-
In diesem letzten Teil der Serie geht es um die Wertung von Nebenangeboten. Auch bei Nebenangeboten ist das regelmäßig die „heißeste“ Phase im Vergabeverfahren und – wen wundert’s – auch hier kann man einiges richtig bzw. falsch machen. Besonders eine Untiefe gilt es zu beachten, nämlich die Frage, ob eine Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten bei Oberschwellenvergaben europarechtlich überhaupt noch zulässig ist, dazu unten 2. b) (2). Aber nun der Reihe nach (die bei der Wertung auch beachtet werden sollte):
-
Wir möchten Sie recht herzlich einladen zur – vielleicht umfassendsten –Tagung zum Thema nachhaltige öffentliche Beschaffung am 15. November in Bonn. Die ganztägige Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern statt: „Der schöne Schein der Nachhaltigkeit“ 15. November 2011, Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Bonn Ausführliches Programm und Anmeldeformular hier
-
Kommunen, die ihre kommunalen Entsorgungsunternehmen ohne Ausschreibung mit dem Erfassen „stoffgleicher Nichtverpackungen“ beauftragen wollen, müssen die vergaberechtliche Zulässigkeit genau prüfen. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 28.07.2011 (VII-Verg 20/11) einen strengen Maßstab angelegt. Zugleich liefert das Gericht wichtige allgemeine Hinweise zu Inhouse-Geschäften und zur nachträglichen Vertragsänderung.
-
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das für den Sitz der Vergabekammern des Bundes zuständige Beschwerdegericht (§ 116 Abs. 1, 3 GWB). Marco Junk (Vergabeblog) sprach mit Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Vorsitzender des Vergabesenats und des 2. Kartellsenats des OLG Düsseldorf, über Anspruch und Wirklichkeit des Vergaberechts, über aktuelle rechtliche Streitfragen und die Notwendigkeit von Vereinfachungen.
-
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat dem Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages einen Bericht nach §§ 88 Abs. 2 BHO vorgelegt. Gegenstand: Die Auswirkungen der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II auf die Beschaffungen der Bundesverwaltung im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Vergabeblog liegt der nichtöffentliche Bericht exklusiv vor. Der kommt zu einem vernichtenden Urteil.
-
§§ 100 Abs. 2 lit. d), 115 Abs. 4 GWB; Art. 13, 55, 56 RL 2009/81EG Am 21.08.2011 lief die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen ab. Erstmals hat sich kürzlich auch das OLG Düsseldorf mit der Richtlinie befasst. Der Beschluss vom 08.06.2011 enthält interessante Ausführungen zur Reichweite von § 100 Abs. 2 lit. d) GWB, zum Verhältnis des GWB zu der Richtlinie und zur Rechtmäßigkeit des § 115 Abs. 4 GWB.
-
Einer geht noch: Kaum, dass die letzte Änderung der Vergabeverordnung (VgV) am 12. Mai 2011 in Kraft getreten ist (wir berichteten), ist mit Veröffentlichung der abermals novellierten VgV diese gestern, am 20. August, in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung: Künftig soll in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz und, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gefordert werden. Allerdings ist die Bundesregierung den Bedenken des Bundesrats gefolgt und hat ihren Entwurf entsprechend abgemildert.
-
Am 21. August – also in genau sechs Tagen – läuft die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2009/81/EG zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung ab. Da eine rechtzeitige Umsetzung nicht mehr möglich ist, hat das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun ein “vorläufiges Rundschreiben” veröffentlicht, um eine richtlinienkonforme Auftragsvergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis Inkrafttreten der nationalen Regelungen zu gewährleisten.