Verkehr
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Das Kammergericht Berlin fällte eine sehr interessante Entscheidung zur Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von U-Bahnfahrzeugen. Ein wesentlicher Streitpunkt war die fehlende Angabe einer verbindlichen Höchstmenge. Die Beschwerde der unterlegenen Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin vom 30. Juli 2019 hatte das Gericht zurückgewiesen (s. Vergabeblog.de vom 31/03/2020, Nr. 43676).
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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) alle Vorwürfe im Zusammenhang mit der Pkw-Maut zurückgewiesen. Würde er heute in der gleichen Situation stehen, würde er wieder so entscheiden, sagte der Minister am Donnerstag in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung. Allerdings ließen ihn die seither eingetretenen Entwicklungen „nicht unberührt“. Er sei bereit, sich Kritik zu stellen, sofern sie sachlich sei.
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Ein Top-Beamter aus dem Bundesverkehrsministerium hat im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) bestätigt, dass das Ministerium fest von einem positiven Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Pkw-Maut ausging. Aus diesem Grund habe man auch keinen Plan B durchgespielt für den Fall, dass der EuGH das Projekt für europarechtswidrig erklären sollte, sagte Karl-Heinz Görrissen, Leiter der Abteilung Leitung, Kommunikation im Bundesverkehrsministerium,
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Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Vergabe von Buslinien im westlichen Enzkreis rechtswidrig war. Die Stadt Pforzheim, der Enzkreis und der Kreis Calw (Antragsgegner) hatten das Busunternehmen Müller Reisen GmbH & Co. KG aus Birkenfeld bei der Vergabe der Linien ausgeschlossen und hatten mit zwei anderen Busverkehrsunternehmen am 30.03. und 06.04.2020 für die Dauer von zwei Jahren Verträge über die Durchführung eines gemeinwirtschaftlichen Busverkehrs auf den betroffenen Linien abgeschlossen.
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Ein Vertreter des Bieterkonsortiums hat die Darstellung bestätigt, wonach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer angeboten worden sei, mit der Unterzeichnung des Vertrags für die Erhebung der Pkw-Maut bis nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten.
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Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben in ihrer vorläufigen Kostenschätzung für das Schiedsgerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Pkw-Maut von einem Umfang in Höhe eines einstelligen Millionen-Betrags aus.
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Die Pläne für die Pkw-Maut sind nach Angaben des ehemaligen Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) innerhalb der Großen Koalition „mit unterschiedlicher Leidenschaft“ vorangetrieben worden. Die Parteivorsitzenden von CDU und SPD hätten sich aber hinter das in der Koalitionsvereinbarung von 2013 festgelegte Ziel gestellt, eine Pkw-Maut einzuführen, die keinen deutschen Autohalter zusätzlich belasten sollte.
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„Wir freuen uns, dass nach intensiven Vorbereitungen die neue Autobahn GmbH des Bundes endlich offiziell an den Start geht. Damit ist eine wichtige Etappe im Übergang der Auftragsvergabe des Bundesfernstraßenbaus gemeistert“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), in Berlin.
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Der Startschuss für die größte Reform in der Geschichte der Autobahn ist gefallen. Seit dem 01. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes zentral verantwortlich für bundesweit mehr als 13.000 Kilometer Bundesautobahnen.
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Der frühere Finanzvorstand von CTS Eventim hat bestätigt, dass sein Vorstandsvorsitzender Klaus-Peter Schulenberg angeboten hatte, die Unterzeichnung des Betreibervertrags für die Pkw-Maut bis nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben.