Verkehr
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Unter dem Titel: „Diskussion um Vergabe-Praxis – Begin Scheuer bei der Maut Rechtsbruch?“, berichtet die Tagesschau über vergaberechtliche Kritik an der Vergabe der PKW-Mautbetreiberverträge. Gründe der Kritik seien starke preisliche Absenkungen in den finalen Angeboten.
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Der Etat des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll 2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht ansteigen.
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Der Umsatz im Eisenbahnmarkt ist laut dem als Unterrichtung vorgelegten Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur für den Bereich der Eisenbahnen (19/11560) im Jahr 2017 auf eine neue Höchstmarke von 20,7 Milliarden Euro gestiegen.
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Nachdem die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag der ALSTOM zurückgewiesen hatte, prüfte die Antragstellerin die Fortsetzung des Nachprüfungsverfahrens im sofortigen Beschwerdeverfahren (siehe Vergabeblog.de vom 01/08/2019, Nr. 41667). Nach Informationen des RBB soll Alstom nun gegen die Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde beim Kammergericht eingelegt haben. RBB24 berichtet unter dem Titel: „BVG-Großauftrag für neue U-Bahn-Wagen verzögert sich weiter“.
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Die Baukosten für das in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) vereinbarte Brückensanierungsprogramm haben sich nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2018 im Vergleich zu 2015 mehr als verdoppelt.
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Für die Förderung von Elektrobussen durch das Bundesumweltministerium stehen einer Antwort der Bundesregierung (19/11726) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11322) zufolge im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft Fördermittel in Höhe von 271 Millionen Euro zur Verfügung.
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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am 18. Juni 2019 ist die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) „in der in den deutschen Gesetzen vorgesehenen Form“ vom Tisch.
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Ein Tunnel wird die rund 60 Jahre alte Brücke über die Hildesheimer Straße ersetzen. Die Kosten für den rund 800 Meter langen Tunnel betragen rund 140 Millionen Euro und werden vollständig vom Bund übernommen.
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Die U-Bahn-Beschaffung der BVG (Vergabeblog.de vom 12/07/2019, Nr. 41521) könnte nun erneut in Bewegung geraten. Nach Informationen der Berliner Morgenpost („U-Bahn-Milliardenauftrag: Kammer weist Alstom-Einspruch ab“) hat die Vergabekammer Berlin den Nachprüfungsantrag der ALSTOM zurückgewiesen. ALSTOM prüfe derzeit die Fortsetzung des Nachprüfungsverfahrens im sofortigen Beschwerdeverfahren vor dem Kammergericht.
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Ein Angebot, das von den wertungsrelevante Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht, ist gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwingend auszuschließen. Hierbei kommt Auftraggebern auch kein Ermessenspielraum zu. Eine nachträgliche Korrektur des Angebots kommt zumindest dann nicht in Frage, wenn Angaben betroffen sind, die auch wertungsrelevant sind. Ein Vergaberechtsverstoß ist für einen Bieter erkennbar, wenn ein durchschnittliches Fachunternehmen nach einem objektiven Maßstab den Vergaberechtsverstoß ohne rechtliche Beratung erkennen kann.