Verkehr
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Die Entwicklung von Instrumenten für die umweltverträgliche Beschaffung von Pkw durch öffentliche Stellen ist Gegenstand eines Förderprojekts, in dem ein Online-Tool entwickelt wurde, mit dem sich umfassend zu Themen der umweltverträglichen Beschaffung im Mobilitätsbereich informieren werden kann.
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Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich auf verschärfte CO2-Vorgaben für neue schwere Nutzfahrzeuge geeinigt, die ab 2030 auf den EU-Markt kommen. Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030, 2035 und 2040 sollen sicherstellen, dass dieses Segment des Verkehrssektors zum Übergang zu emissionsfreier Mobilität und zu den Klimazielen der EU beiträgt.
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Ausschreibungsfreie Inhouse-Vergaben und Auftragsänderungen sind gängige Praxis in der Beschaffung. Beide Bereiche sind entsprechend reguliert. Im Jahr 2022 urteilte der EuGH (siehe Vergabeblog.de vom 27/06/2022, Nr. 50069), dass ein Rechtsnachfolger die Leistungen eines inhouse-beauftragten Unternehmens nicht gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b) GWB fortführen darf, wenn die Inhouse-Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Vergabesenat in Nordrhein-Westfalen stellt nun die Frage an die Luxemburger Richter, ob es zulässig ist, einen ursprünglich inhouse vergebenen Auftrag später gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zu ändern, wenn die Inhouse-Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfüllt sind.
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Unter dem Titel: „Elektromobilität: Herber Rückschlag für die Verkehrswende“ berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die bereits seit 3 Jahren laufende Vergabe für den Bau und Betrieb von 2700 E-Ladesäulen in München neu ausgeschrieben werden müsse. Die VK Südbayern habe entschieden, dass die Stadt die Leistung fälschlicherweise als Dienstleistungsauftrag ausgeschrieben habe und nicht als Konzession.
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Wollen Auftraggeber qualitative Zuschlagskriterien in der Auswahlentscheidung berücksichtigen, müssen sie sich oftmals auf die Zusicherungen der Bieter verlassen. So können häufig technische Merkmale eines noch zu entwickelnden Produkts, ein zugesicherter Fertigstellungszeitpunkt oder auch Inhalte eines Personalkonzepts naturgemäß nicht im laufenden Vergabeverfahren auf deren spätere Einhaltung hin überprüft werden. Ob dieses Dilemma überhaupt mit den vergaberechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar ist, hatte jüngst die Vergabekammer Südbayern zu entscheiden.
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Für neue und modernere Verkehrsinfrastrukturen in der Schifffahrt sowie im Schienen- und Straßenverkehr stellt die EU-Kommission über 7 Milliarden Euro bereit. Die Ausschreibung wurde heute im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) veröffentlicht. Einsendeschluss ist der 30. Januar 2024.
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Drei Monate früher als anfangs geplant ist die neue Berliner S-Bahn-Flotte komplett, berichtet die Berliner Zeitung unter dem Titel: „Berlins neue S-Bahn-Flotte komplett – doch die U-Bahn muss auf neue Wagen warten“. 106 Fahrzeuge für rund 900 Millionen Euro seien geliefert worden.
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In seiner abschließende Prüfungsmitteilung an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zu den Fahrdienstleistungen des Deutschen Bundestages kommt der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis: „Die Bundestagsverwaltung hat das Vergaberecht nicht beachtet.“ Denn,
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Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der ADAC e.V. haben daher gemeinsam das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt, erstmals den Umfang des kommunalen Verkehrsnetzes (Straße und ÖPNV) in ganz Deutschland sowie dessen baulichen Zustand vollumfänglich zu erheben.
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In Vergabenachprüfungsverfahren beträgt der Streitwert gem. § 50 GKG 5 % der Bruttoauftragssumme. Divergierend wurde bisher bei den Oberlandesgerichten darüber entschieden, ob bei der Bruttoauftragssumme auch sog. „durchlaufende Posten“ zu berücksichtigen sind. Dies hat der BGH nunmehr im Rahmen einer Divergenzvorlage endgültig entschieden.