Verkehr
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Vergangenen Freitag hat das Kammergericht Berlin in dem Beschwerdeverfahren verhandelt (siehe Vergabeblog.de vom 21/02/2024, Nr. 55897). Unter dem Titel: „S-Bahn-Vergabeverfahren: Berliner Kammergericht fordert von Ländern Kompromisse mit Alstom“ berichtet die Tagesschau zu den Inhalten der Verhandlung, die in diese Woche vertagt wurde. Das Gericht erkenne ein Risiko, dass nicht zwingend das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten werde. Bis in den Freitagabend habe das Gericht mit den Anwälten beider Seiten an entsprechenden Kompromiss-Formulierungen gearbeitet, die nun geprüft werden.
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Auf den im Oktober 2022 gescheiterten Nachprüfungsantrag (siehe Vergabeblog.de vom 03/11/2022, Nr. 51496) hatte der Alstom-Konzern beim Kammergericht sofortige Beschwerde eingelegt. Darüber soll nun am Freitag erstmals unter dem Az Verg 11/22 verhandelt werden, wie die Berliner Zeitung unter dem Titel: „Streit um Zukunft der S-Bahn Berlin: Showdown vor dem Kammergericht“ berichtet.
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„BMDV wird das Ziel seines Brückenmodernisierungsprogrammes verfehlen“ – Zu diesem Ergebnissatz gelangt der Bundesrechnungshof in seiner Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum „Brückenmodernisierungsprogramm des Bundes für Autobahnbrücken“.
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Der Bundestag stimmt am Dienstag, 30. Januar 2024, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ab. Der Einzelplan 12 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802) sieht in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8612) Ausgaben von 44,15 Milliarden Euro gegenüber 35,58 Milliarden 2023 und 38,7 Milliarden Euro im Regierungsentwurf vor.
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Die Entwicklung von Instrumenten für die umweltverträgliche Beschaffung von Pkw durch öffentliche Stellen ist Gegenstand eines Förderprojekts, in dem ein Online-Tool entwickelt wurde, mit dem sich umfassend zu Themen der umweltverträglichen Beschaffung im Mobilitätsbereich informieren werden kann.
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Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich auf verschärfte CO2-Vorgaben für neue schwere Nutzfahrzeuge geeinigt, die ab 2030 auf den EU-Markt kommen. Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030, 2035 und 2040 sollen sicherstellen, dass dieses Segment des Verkehrssektors zum Übergang zu emissionsfreier Mobilität und zu den Klimazielen der EU beiträgt.
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Ausschreibungsfreie Inhouse-Vergaben und Auftragsänderungen sind gängige Praxis in der Beschaffung. Beide Bereiche sind entsprechend reguliert. Im Jahr 2022 urteilte der EuGH (siehe Vergabeblog.de vom 27/06/2022, Nr. 50069), dass ein Rechtsnachfolger die Leistungen eines inhouse-beauftragten Unternehmens nicht gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b) GWB fortführen darf, wenn die Inhouse-Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Vergabesenat in Nordrhein-Westfalen stellt nun die Frage an die Luxemburger Richter, ob es zulässig ist, einen ursprünglich inhouse vergebenen Auftrag später gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zu ändern, wenn die Inhouse-Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfüllt sind.
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Unter dem Titel: „Elektromobilität: Herber Rückschlag für die Verkehrswende“ berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die bereits seit 3 Jahren laufende Vergabe für den Bau und Betrieb von 2700 E-Ladesäulen in München neu ausgeschrieben werden müsse. Die VK Südbayern habe entschieden, dass die Stadt die Leistung fälschlicherweise als Dienstleistungsauftrag ausgeschrieben habe und nicht als Konzession.
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Wollen Auftraggeber qualitative Zuschlagskriterien in der Auswahlentscheidung berücksichtigen, müssen sie sich oftmals auf die Zusicherungen der Bieter verlassen. So können häufig technische Merkmale eines noch zu entwickelnden Produkts, ein zugesicherter Fertigstellungszeitpunkt oder auch Inhalte eines Personalkonzepts naturgemäß nicht im laufenden Vergabeverfahren auf deren spätere Einhaltung hin überprüft werden. Ob dieses Dilemma überhaupt mit den vergaberechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar ist, hatte jüngst die Vergabekammer Südbayern zu entscheiden.
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Für neue und modernere Verkehrsinfrastrukturen in der Schifffahrt sowie im Schienen- und Straßenverkehr stellt die EU-Kommission über 7 Milliarden Euro bereit. Die Ausschreibung wurde heute im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) veröffentlicht. Einsendeschluss ist der 30. Januar 2024.