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Bei der Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich gilt das europäische Primärrecht. Das gilt aber nur, sofern…
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BHO Legal sucht für den Kölner Standort eine/einen Rechtsanwältin/-anwalt (m/w/d) zur Verstärkung des Teams bei nationalen…
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Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg begrüßt den Entwurf des Brandenburgischen Vergabegesetzes, der dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Landtag Brandenburg zur Anhörung vorliegt.
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Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat am 11. Juli 2016 die Verkehrsverträge für den künftigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in den sogenannten Stuttgarter Netzen (Netz 1) unterzeichnet.
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Das OLG München sieht einen drohenden Schaden auch bei dem Bieter, der an einem unzutreffend national durchgeführten Verfahren beteiligt wurde – eine durchaus zu diskutierende Entscheidung!
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Der Mindestlohn für öffentliche Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto im Saarland steigt ab Januar des kommenden Jahres von 8,74 Euro brutto die Stunde auf 8,84 Euro.
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Die Rechnungstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen soll zukünftig in elektronischer Form möglich sein. So sieht es das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes vor, das am 13.7.2016 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
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Am 6 & 7.10.2016 lädt das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) zum 3. Deutschen Vergabetag ins Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nach Berlin ein. Nutzen Sie als Aussteller die Möglichkeit, Ihre Produkte und Lösungen einem fokussierten Fachpublikum persönlich vorzustellen. Ob kleines, mittleres oder großes Unternehmen – wählen Sie eine Standgröße, die Ihrem individuellen Bedarf entspricht.
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Lebenslanges Lernen ist heute mehr denn je für alle Berufsgruppen wichtig, besonders dann, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Damit Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, bietet die DVNW Akademie eine breite Palette von Seminaren zu vergaberelevanten Themen mit hochkarätigen und erfahrenen Referenten aus der Praxis an:
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Der europäische Rechnungshof stellte fest, dass die Organe und Einrichtungen der EU mehr tun können, um Wirtschaftsteilnehmern (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen) den Zugang zu ihren Ausschreibungen zu erleichtern.
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Laut „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ sind von der Bundesverwaltung „bis 2020 möglichst 50 % der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen“. Ein Leitfaden soll Orientierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung geben. Zwecks Austausch mit der Anbieterseite laden UBA und BMZ zu einem Fachgespräch am 29. September 2016 nach Berlin ein.
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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Marktpreis i.S.d. Preisrechts (§ 4 VO PR Nr. 30/53) entstehen kann? Ist dieser auch feststellbar, wenn ein Alleinstellungsmerkmal vorliegt bzw. die Leistung nur von der öffentlichen Hand nachgefragt wird? Die ausführliche Urteilsbegründung für diesen Sachverhalt liegt jetzt seit einigen Tagen vor.