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Das OLG München sieht einen drohenden Schaden auch bei dem Bieter, der an einem unzutreffend national…
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In der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position Sachbearbeitung im…
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Was kauft das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern eigentlich alles ein? Und wie funktioniert das in der Praxis? Der neue Tätigkeitsbericht kennt die Antworten und erlaubt einen Blick hinter die Kulissen. Das Beschaffungsamt wurde 2015 von seinen Bedarfsträgern 1.024-mal beauftragt, wodurch sich ein Gesamtumsatz von mehr als eine Milliarde Euro ergibt. Das Spektrum reicht dabei von Alarmtechnik bis Zelte; dazu kommen diverse Dienstleistungen. Sie können die Publikation hier herunterladen oder kostenfrei als Druck bestellen. (Quelle: Beschaffungsamt)
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Das Handbuch bildet die zentrale Anleitung der Europäischen Kommission für öffentliche Auftraggeber zur Beschaffung umweltfreundlicher Waren und Dienstleistungen. Im April 2016 erschien die dritte komplett überarbeitete Ausgabe.
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Mit Blick auf das Inkrafttreten der Vergaberechtsreform am heutigen Tag fordert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, dass die weitere Anwendbarkeit der VOB/A, Abschnitt 1 bei Bauvergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes gewährleistet bleiben muss.
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Das OLG Celle stellt kaum zu erfüllende Substantiierungsanforderungen bei einer Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen fehlender Finanzierbarkeit – Aufhebung wegen fehlender Wirtschaftlichkeit liegt erst ab einer Überschreitung von 20 % nahe – zur Zulässigkeit von Feststellungsanträgen.
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Aus finanzstatistischer Sicht war 2015 ein erfolgreiches kommunales Jahr. Nach einem Finanzierungsdefizit zuvor konnten die Kommunen nun einen Überschuss in Höhe von 3,15 Milliarden Euro erwirtschaften. Diese in der Summe positiven Zahlen stellen allerdings noch keinen Grund zur Entwarnung dar.
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Der 3. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) findet vom 6. bis 7. Oktober statt, abermals im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin. Merken Sie sich den Termin bitte schon vor!
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Geht es nach der 2. Vergabekammer des Bundes so ist der Abschluss unbefristeter Verträge grundsätzlich unzulässig. Anders sieht dies anscheinend der Europäische Gerichtshof. Doch wer hat nun recht?
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Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen eines Landkreises an ein öffentliches Krankenhaus von der Pflicht zur Anmeldung bei der EU-Kommission befreit sind.