Digitales Netzwerk
Login
-
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) weist mit Rundschreiben vom 16.08.2013 auf den engen Anwendungsbereich…
1 Minute
-
Mitarbeiter (m/w) im Arbeitsbereich Beschaffung in Bamberg gesucht
Das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w) im Arbeitsbereich Beschaffung u.a.…
1 Minute
-
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich der Bundesregierung gegenüber erneut gegen die Vergaberechtspflichtigkeit interkommunaler Zusammenarbeit ausgesprochen. In den entsprechenden Wettbewerbsvorgaben der EU sehen die Verbände eine Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung. Sie haben die Bundesregierung gebeten, sich auf EU-Ebene nachdrücklich für eine Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit einzusetzen – insbesondere im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
-
Unter Federführung des BMWi und in Zusammenarbeit mit dem BDI hat im November erstmals der „Beraterkreis E-Vergabe“ getagt. Ziel des neuen Gremiums ist, mit Vertretern der Bundes-, Länder- und Kommunalebene die Probleme und Hindernisse bei der elektronischen Vergabe anzugehen.
-
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.10.2006 seine lang erwartete Entscheidung zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte im Vergaberecht veröffentlicht (Az. 1 BvR 1160/03 vom 13.06.2006). Danach ist es verfassungsgemäß, daß das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren öffentlicher Aufträge auf den Bereich oberhalb der in das deutsche Recht übernommenen EU-Schwellenwerte beschränkt bleibt.
-
Die EU-Kommission hat eine Mitteilung zu Auslegungsfragen des Gemeinschaftsrechts betreffend solcher öffentlichen Vergaben veröffentlicht, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen. Dazu zählen insbesondere jene Aufträge, die Aufgrund ihres Wertes nicht die sog. Schwellenwerte erreichen und gegen die somit keine förmlichen Rechtsbehelfe bestehen.
-
Hier finden Sie in Zukunft aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema öffentliche Ausschreibungen und Vergaberecht. Kommentare und Meinungen ausdrücklich erwünscht! Marco Junk, Ass. iur.