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Darauf haben sicherlich viele Kommunen gewartet: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Rundschreiben…
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Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) sucht aktuell nach einem Spezialisten (m/w/d) im Einkauf (Schwerpunkt Vertragsrecht und öffentliche Vergabe)…
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Für die Elbvertiefung sind im Haushaltsentwurf 2014 Investitionsausgaben des Bundes in Höhe von 248 Mio EUR (Preisstand von 2005) veranschlagt.
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Der Zustand der Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1054). Die Bundesregierung soll u.a. mitteilen, wie viele Eisenbahnbrücken dort „dringend“ sanierungsbedürftig sind und in welchem Zustand die nichtsanierungsbedürftigen Brücken sind.
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Die Aufhebung einer Ausschreibung ist rechtswidrig, wenn dem Auftraggeber die tatsächlichen Grundlagen diese Entscheidung bereits vor Einleitung des Vergabeverfahrens vorliegen Fehler passieren. Auch in Vergabeverfahren. Nicht selten werden diese Fehler auch von den Bietern nicht gerügt. Sei es, dass sie diese Fehler nicht erkannt haben, oder dass sie durch die Rüge ihre Chance im Vergabeverfahren nicht beeinträchtigen wollen. Müssen diese Fehler dann korrigiert werden, greift der Auftraggeber nicht selten zu zwei vermeintlichen Allheilmitteln. Zum einen beruft er sich darauf, dass nach dem Bewerbungsbedingungen einen Verzicht auf die Auftragserteilung ausdrücklich vorbehalten ist. Zum anderen die Aufhebung der Ausschreibung. Die Bieter werden dann damit beruhigt, dass Ihnen mitgeteilt wird, es werde derzeit geprüft, „ob eine neue Ausschreibung in gleicher oder veränderter Form erfolgen werde“.
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Die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist von Mitte 1995 bis Mitte 2012 um mehr als eine dreiviertel Million zurückgegangen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/780) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/656) hervor.
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Vertreter der öffentlichen Hand und des Hightech-Verbands BITKOM haben sich auf neue IT-Einkaufsbedingungen verständigt. Künftig steht für die öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich mit den „EVB-IT Service“ ein neuer Mustervertrag zur Verfügung (EVB-IT: „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“).
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Die neuen EU-Vergaberichtlinien sind am 17.4.2014 in Kraft getreten und müssen bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein. Sie finden die neuen Richtlinien ab sofort zum kostenfreien Abruf im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
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Bislang existiert keine übergreifende, deutschlandweite Statistik der öffentlichen Beschaffung. Lediglich für den Oberschwellenbereich – aufgrund der (noch geltenden) EU-RL 2004/17/EG und 2004/18/EG – sowie für Vergaben im Bereich Sicherheit und Verteidigung – aufgrund der EU-RL 2009/81/EG – werden bestimmte Daten erfasst und an die EU-Kommission gemeldet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daher nun einen Auftrag zur Entwicklung einer elektronischen Vergabestatistik vergeben.
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Die Bundesregierung soll eine Entlastung für Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro schon in diesem Jahr umsetzen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/975). Die Etatisierung soll über die entsprechende Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft im Sozialgesetzbuch II erfolgen.
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Vier Jahre ist es her, dass der EuGH festgestellt hat, dass eine „unverzügliche“ Rechtsmittelfrist europarechtswidrig ist, weil sie sich nicht eindeutig berechnen lässt. Die Rechtsprechung in Deutschland zeigte sich davon überwiegend unbeeindruckt. Nur vereinzelt kam die Frage auf, ob nicht dasselbe auch für die „unverzügliche“ Rügefrist in § 107 Abs. 3 GWB gelten muss, da deren genaue Dauer (von einem Tag bis zu zwei Wochen) seit je her die Nachprüfungsinstanzen beschäftigt. Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland konnte nun vorläufig verhindert werden – durch das Versprechen, § 107 Abs. 3 GWB alsbald zu ändern und eine konkret berechenbare 10- bzw. 15-tägige Rügefrist einzuführen.
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In der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn fand Ende März eine Sitzung des Beirats des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Der Beirat besteht aus Vertretern der öffentlichen Hand, der Wissenschaft, der Wirtschaft und Rechtspflege, und nimmt stellvertretend für die mehreren Tausend Mitglieder Einfluss auf die weitere Entwicklung des Netzwerks.
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Nach europäischem Vorbild soll die Vergabe öffentlicher Fördermittel transparenter werden. Dies fordert die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/980). Danach soll die öffentliche Hand verpflichtet werden, ihre Förderleitlinien zu veröffentlichen. Die derzeitige Praxis der Vergabe öffentlicher Fördermittel sei „intransparent und durch Zivilgesellschaft und Parlamente daher kaum kontrollierbar.
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Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, fordert: Koalition muss ihren eigenen Vertrag ernst nehmen Stopp der Ausschreibungen bringt Straßenbauer in Bedrängnis Marode Brücken warten nicht, bis Politik Ernst der Lage begreift