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Der BGH setzt der Kalkulationsfreiheit der Bieter Grenzen. Spekulative Preisangaben, welche beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen zu…
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Der Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter für Vergabe-…
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Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Grundsatzurteil vom 20. Dezember 2017 zur Anwendung der Grundsätze von Chancengleichheit und Transparenz sowie außervertragliche Haftung aufgrund von Begründungsmängeln geäußert. Dem Beitrag liegt die Nichtigerklärung einer Vergabeentscheidung und deren gerichtliche Überprüfung im Rechtsmittelverfahren durch den Gerichtshof der Europäischen Union zu Grunde.
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Das Oberlandesgericht München hat am 8. März entschieden, dass der Stadt München “dem Grunde nach” Schadensersatzansprüche gegen Hersteller und Lieferanten von Schienen, Schwellen und Weichen zustehen. Damit hat das OLG ein Grundurteil des Landgerichts München I im Wesentlichen bestätigt.
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Marina Köhn wird auf dem 3. IT-Vergabetag als Vertreterin des Umweltbundesamtes an der Podiumsdiskussion zum Thema: Nachhaltige Beschaffung – Mehr als nur „Green IT“ teilnehmen. Marina Köhn ist Informatikerin und seit 1992 im Umweltbundesamt tätig. Ihre Arbeitsschwerpunkte bilden die Themen der umwelt- und ressourcenschonenden Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Aus dieser Arbeit heraus sind Forschungsprojekte entstanden, welche die Potenziale der Ressourceninanspruchnahmen in der IKT ermitteln und Handlungsalternativen zu ihrer Aktivierung entwerfen. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist auch der Blaue Engel für den energieeffizienten Rechenzentrumsbetrieb entstanden. Wir haben ihr im Vorfeld einige Fragen rund um das Leitthema des diesjährigen IT-Vergabetages (“IT-Beschaffung und Nachhaltigkeit”) gestellt.
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Für öffentliche Auftraggeber gewinnt die Bearbeitung und Organisation von Auftragsvergaben – insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Handlungsfähigkeit – immer mehr an Bedeutung. Rechtssichere, wirtschaftlich und technisch durchdachte Vergaben sparen Geld und Zeit.
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Der Start für intelligente Stromzähler in deutschen Haushalten ist nach wie vor unklar. Noch liege die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nicht vor, wie die Bundesregierung (BT-Drs. 19/494) auf eine „Kleine Anfrage“ der Linken-Fraktion (BT-Drs. 19/363) erklärte. Eigentlich sollten die intelligenten Stromverbrauchmesser („Smart Meter“) bereits 2017 Pflicht sein.
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Mit Erlass vom 08.12.2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf die Neuherausgabe des auch von vielen Kommunen bei Vergaben zugrunde gelegten Vergabe- und Vertragshandbuches des Bundes (VHB) in der Ausgabe 2017 hingewiesen (siehe Vergabeblog.de vom 20/12/2017, Nr. 34867). In diesem sind nicht unerhebliche Änderungen für die Praxis enthalten.
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Am 28.03.2018 findet die 31. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks in Hamburg statt. Als Referent konnte Herr Jan-Pieer Reinstorf von der Hamburger Finanzbehörde, Organisation und Zentrale Dienste, Referat für Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts, gewonnen werden. Herr Reinstorf wird einen Vortrag zum Thema „Unterschwellenvergabe erste Umsetzungspraxis“ halten.
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Kann der Auftraggeber vorgelegte Referenzen nicht überprüfen, weil er den Referenzgeber telefonisch nicht erreicht oder dieser auf die Anfragen des Auftraggebers nicht reagiert, so kann er von einem nicht erbrachten Nachweis der Eignung ausgehen und muss diese nicht werten.
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Städte, Gemeinden, Landkreise und Regionen können sich ab sofort beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2018“ bewerben. Prämiert werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Projekte können zum Beispiel aus den Bereichen Beschaffung, Stadtplanung und -entwicklung, Mobilität und Fuhrpark oder Infrastruktur kommen und mit technischen, organisatorischen oder sozialen Innovationen verbunden sein.
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Am 27.03.2018 findet die 24. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Das Hauptthema dieser ersten Sitzung der RG Berlin/Brandenburg in 2018 wird die Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) sein.
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Dass der Tatbestand der Dringlichkeit bei der Beschaffung kein Allheilmittel für kurzfristige Bedarfsspitzen ist, wurde schon am Beispiel der Berliner U-Bahn deutlich (Vergabeblog berichtete u.a. hier und hier).
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Nicht selten betrauen öffentliche Auftraggeber externe Dienstleister mit der Abwicklung von Vergabeverfahren. Das beinhaltet oft auch die Angebotsöffnung. Die Vergabekammer Südbayern zeigte sich gegenüber dieser etablierten Praxis nun überraschend kritisch.