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Bieter müssen einen erkannten Vergaberechtsverstoß nach dem Willen des Gesetzgebers unverzüglich rügen, wenn sie nicht ihr…
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(Junior-)Vertragsmanager (m/w) in Eschborn gesucht
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) steht für nachhaltige Projekte. Für den Standort Eschborn ist…
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Wer wissen möchten, wie die Finanzmittel der Konjunkturpakete auf Länder und Gemeinden verteilt werden und wie das Verfahren der Mittelvergabe ausgestaltet ist, findet hierzu nun online eine nicht nur medial hübsche, sondern im Wortsinn „zielführende“ Deutschlandkarte der Bundesregierung: Dort ist neben der Höhe der Bundesmittel mit Links zu weiterführenden landesspezifischen Informationen sogar ein persönlicher Ansprechpartner für jedes Bundesland hinterlegt – mitsamt Telefonnummer. Verwaltung 2.0 im besten Sinne und ganz ohne anonyme einheitliche Behördenrufnummer.
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Es ist eine Frage, deren Antwort über Erfolg oder Misserfolg eines Nachprüfungsverfahren entscheidet: Hat der Bieter den Vergaberechtsverstoß rechtzeitig gerügt? Nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB scheint die Antwort einfach: Danach muss der Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften “unverzüglich” nach Kenntniserlangung rügen. Dem Gesetz kann jedoch nicht entnommen werden, wann genau beim Bieter Kenntnis vorliegt. Hier bleibt es bei der vagen Definition, wonach es auf die Tatsachen- und laienhafte Rechtskenntnis des Bieters ankomme. Statt notwendiger Klarheit ruft diese Definition jedoch nur eine Vielzahl von mehr oder weniger praxisgerechten Entscheidungen hervor. Aus der Fülle der Entscheidungen ist der Beschluss des OLG Dresden vom 23.04.2009 positiv hervorzuheben.
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eVergabe Plattformen schießen zur Zeit wie Pilze aus dem Boden. Neben den großen kommerziellen Portalen entschließen sich mehr und mehr Länder, Kreise und Städte, ihre eigene eVergabe Plattform ins Leben zu rufen. Als Bieter verliert man nicht nur die Übersicht, sondern vielfach auch die Geduld, sich in diesem Flickenteppich zurecht zu finden. Vergabeblog versucht eine Übersicht aller eVergabe und elektronischen Bekanntmachungs-Plattformen zusammen zu stellen. Diese finden Sie fortan auf der Seite „eVergabe Plattformen“ (über das entsprechende Symbol in der Spalte INFORMATIONEN). Und wenn Sie eine Plattform vermissen, informieren Sie uns bitte.
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Ist das Angebot nicht unterzeichnet, muss es gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOL/A bzw. VOB/A von der Wertung ausgeschlossen werden. Dies ist bekannt und wird von den Bietern bei der Angebotserstellung zumeist berücksichtigt. Was muss ein Bieter aber beachten, wenn der Auftraggeber eine „rechtsverbindliche Unterschrift“ verlangt? Diese Frage musste das OLG München (OLG München, Beschluss vom 08.05.2009 – Verg 6/09) auf Basis des folgenden Sachverhalts beantworten:
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Das Beschaffungsamt des BMI hat seine AGB für die Nutzung der von ihm betriebenen eVergabe Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) geändert.
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Der Bundesrat hat am 10. Juli der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln – nach Maßgabe einiger Änderungen – zugestimmt.
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Das forum vergabe e.V. bietet kostenlos eine Synopse zum neuen GWB und zur neuen Vergabeverordnung an. Sie finden darin die §§ 97 ff. GWB und die Vergabeverordnung in der geänderten Fassung sowie zu beiden Vorschriftenwerken eine Synopse von altem und neuem Text. Sie können das insbesondere für die Praxis hilfreiche Werk auf der Seite des forum vergabe herunterladen. Es ist auf der Startseite rechts unten im Kasten „Downloads“ zu finden. Update: Eine Fassung vom April 2009 ist an der gleichen Stelle erhältlich.
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Nun bekommt auch Rheinland-Pfalz seine eigene eVergabe Plattform: Der Landesbetrieb Daten und Information hatte in Vertretung des Landes eine europaweite Ausschreibung zur „Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege einer E-Vergabe-Plattform und eines Vergabe-Workflows“ für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz durchgeführt. Den Zuschlag zur landesweiten Einführung einer elektronisch unterstützten Vergabe öffentlicher Aufträge erhielt nun die cosinex GmbH aus Bochum.
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Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee hat die Verteilung der 500 Millionen Euro für die Sanierung von Bundesbauten aus dem zweiten Konjunkturpaket bekannt gegeben. Die Aufträge müssen bis Mitte 2010 vergeben, das Geld bis 2011 ausgegeben sein. Mit den 500 Millionen werden über 900 Einzelmaßnahmen, davon rund 300 von freien Trägern gefördert. Alle Projekte außer dreien liegen im Volumen unter 10 Millionen Euro, die weit überwiegende Zahl der Maßnahmen liegt zwischen 100.000 Euro und 2 Millionen. Unter den Projekten sind:
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Referenzen sind im Rahmen der Eignungsprüfung, insbesondere bei Ausschreibungen von Technologieaufträgen, oft das Zünglein an der Wage. Immer wieder hört man dabei von Bieterseite, dass Wettbewerber hier abenteuerliche Referenzen angeben, die dem Vernehmen nach von den Vergabestellen nur unzureichend auf Plausibilität überprüft werden. Umgekehrt kann aber auch eine nur teilweise Überprüfung der angegebenen Referenzen nachteilhaft für den Bieter sein. So der Anlass eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer (VK) Rheinland-Pfalz: Diese entschied mit Beschluss vom 2.4.2009 (VK 9/09), dass eine bloße stichprobenartige Prüfung der vorgelegten Referenzen durch die Vergabestelle ausreichend ist.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird in den beiden Jahren 2009 und 2010 nach derzeitigem Stand Spitzentechnologien und Forschungsprojekte insbesondere im innovativen Mittelstand in Höhe von insgesamt 5,6 Mrd. € fördern (davon allein 1,1 Mrd. € aus den Konjunkturpaketen). Im Einzelnen stehen den Unternehmen folgende Programme zur Verfügung:
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Nach der Umstellung auf die ausschließlich elektronische Angebotsabgabe für die ITK-Branche bereits im Jahr 2007 erfolgt nun der nächste Schritt: Ab dem 1. Juli kann die KFZ-Branche ihre Angebote auf Ausschreibungen des Bundes nur noch elektronische über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de abgeben. Die Umstellung erfolgt auf Grundlage des sog. „Stufenplans eVergabe“, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA), dem Bund der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erstellt hatte.
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Die Milliarden aus dem Investitionsprogramm des Bundes sollen bislang bei den Unternehmen nicht angekommen sein. Dies berichtete die Financial Times Deutschland (FTD) unter Berufung auf Informationen aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. So sollen die Länder von den insgesamt durch den Bund zur Verfügung gestellten 13 Millarden Euro bis Mitte Juni lediglich 11 Millionen Euro abgerufen haben. Die Regierung sorgt sich nun, daß sie das mit dem Konjunkturpaket II verfolgte Ziel einer Konjunkturbelebung durch rasche staatliche Investitionen verfehlen könnte.