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Laut FAZ ist noch in dieser Nacht mit einer Einigung zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und…
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Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat die Aufteilung der Konjunkturpaket-Mittel der Bundesregierung für einzelne Schienenprojekte bekanntgegeben.
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Eine Online-Video, dass sich speziell an kleine Unternehmen richtet, erklärt am Beispiel Brandenburg, NRW und subreport den Prozess der eVergabe. Herausgeber ist das Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr (NEG) in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Bundesverband UnternehmerFrauen im Handwerk (UFH), gefördert durch das BMWi.
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Das Gemeinschaftsunternehmen der Betriebskrankenkassen, spectrum|K, hat am 27. Juli sein Vergabeverfahren für Rabattverträge gestartet (vgl. EU-Amtsblatt vom 28. Juli 2009; Az. 2009/S 142-207880). Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Rabattverträgen von Medikamenten. Die Besonderheit: An dem Vergabeverfahren beteiligen sich 80 Krankenkassen, darunter neben Betriebskrankenkassen auch Vertreter anderer Kassenarten. Damit umfasst die Ausschreibung ein Auftragsvolumen für ca. 7,3 Millionen Versicherte – wie war das noch mit dem Kartellrecht und den Krankenkassen?
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Mit dem im Rahmen des „Gesetzes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ beschlossenen IT-Investitionsprogramm stellt die Bundesregierung in den Jahren 2009 und 2010 zusätzliche 500 Mio. Euro für die Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnik der Verwaltung bereit. Derzeit wird die Umsetzung für über 300 ressortübergreifende und -spezifische Maßnahmen eingeleitet. Was genau dazu gehört, hat das Bundesministerium des Innern veröffentlicht.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Referat I D 4, schreibt EU-weit im beschleunigten Verhandlungsverfahren einen Auftrag zur „Evaluierung der Vereinfachungsmaßnahmen bei der Vergabe von Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen nach dem Konjunkturpaket II“ aus.
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Sommerrätsel: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das neue GWB, genauer das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009, berichtigt. Die Korrektur vom 9. Juli 2009, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 15. Juli 2009, betrifft Art. 100 Abs. 2 GWB (Anwendungsbereich), ist aber weder auf den zweiten noch den dritten Blick zu erkennen. Sie finden die Berichtigung hier, und falls Sie die Änderung nicht ausmachen können, die Auflösung nach „Den gesamten Beitrag lesen“.
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Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Industriebetriebslehre an der Universität Würzburg (Prof. Dr. Bogaschewsky) und der Lehrstuhl für Materialwirtschaft und Distribution an der Universität der Bundeswehr München (Prof. Dr. Eßig), haben die Initiative “Wissensaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern” initiiert. Die Initiative zielt auf eine stärkere Vernetzung der Beschaffungsverantwortlichen, da durch einen Wissensaustausch im öffentlichen Auftragswesen Mehrfacharbeit vermieden, Fehler reduziert und Prozesskosten eingespart werden können. Unterstützt wird diese vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und steht unter der Schirmherrschaft von Dagmar G. Wöhrl, MdB., Parl. Staatssekretärin im BMWi. Wir freuen uns, dass der Vergabeblog nun Teil dieser Initiative ist.
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Gem. § 8 VOL/A sind Ausschreibungen „produktneutral“ zu formulieren. So soll sichergestellt werden, das nicht durch diskriminierende Formulierungen bestimmte Bieter ausgeschlossen werden. Gerade im ITK-Bereich aufgrund der technischen Komplexität keine leichte Aufgabe, weshalb in der Vergangenheit nicht selten auf einschlägige Produktnamen Bezug genommen wurde. Um den öffentlichen Einkäufern hier eine praxisgerechte Hilfe an die Hand zu geben, entwickelten öffentliche Beschaffer gemeinsam mit BITKOM in der Initiative „itk-beschaffung.de“ Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung. Einziges Manko: Diese waren auf die Windows-Welt beschränkt – das soll sich nun ändern.
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Es ist in der Vergabepraxis noch immer gang und gäbe, dass Bieter ihren Angeboten Begleitschreiben beifügen. Der Inhalt dieser Schreiben variiert. Er reicht von rein werbenden Angaben zur eigenen Leistungsfähigkeit bis zu ergänzenden technischen und/oder kaufmännischen Erläuterungen des Angebots. Die Begleitschreiben kommen dabei nicht selten auf einen Umfang von mehreren Dutzend Seiten. Die erheblichen rechtlichen Konsequenzen, die ein derartiges Begleitschreiben haben kann, werden jedoch oft verkannt:
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Am 1. August ist der im Rahmen der Föderalismuskommission II verabschiedete Art. 91 c GG, der u.a. die Schaffung von Standards zur Sicherstellung der Interoperabilität der öffentlichen IT vorsieht, in Kraft getreten. Die Ausführungsgesetzgebung folgt in Kürze (IT-Netz-Gesetz).
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Während man sich über die Erfolgsaussichten des Plans streiten kann – und in einer guten politischen Kultur auch sollte – lohnt ein Blick in die von den Medien weniger beleuchteten Details des von diesen „Deutschland-Plan“ getauften wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gesamtkonzepts für das nächste Jahrzehnt, dessen eigentlicher Titel „Die Arbeit von morgen“ lautet. Auszug: „Wenn Bund, Länder und Kommunen sich auf neue, abgestimmte Beschaffungsstandards einigen, bilden sie mit fast 60 Milliarden Euro jährlich (bei einem Gesamtbeschaffungsvolumen von rund 260 Milliarden Euro jährlich) eine massive Einkaufsmacht für umweltfreundliche Produktinnovationen. So wollen wir die öffentliche Hand zu einem Motor der Veränderung machen…
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Elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeblog sprach mit Prof. Dr. Jörn von Lucke, Direktor des Deutsche Telekom Institute for Connected Cities (TICC) an der Zeppelin University Friedrichshafen und Leiter der Forschergruppe „High Performance Portals – Solutions for the Public Sector“ am Fraunhofer-Institut FOKUS in Berlin über den Stand der Dinge, Hürden und Insellösungen, Verantwortliche, Versäumnisse – und Perspektiven.