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Am 31.08.2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht, die…
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Die EurA AG sucht für die Niederlassung in Hamburg eine/n Projekt- und Vergabemanager/in (w/m/d) in Voll-…
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Am 24.11.2016 findet die 13. Sitzung der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Der Bund kann im kommenden Jahr 329,1 Milliarden Euro ausgeben. Das beschloss der Haushaltsausschuss in der Nacht zum 11.11.2016 nach 14-stündigen Beratungen in der sogenannten Bereinigungssitzung. Das sind 400 Millionen Euro mehr als im Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9200) zum Haushalt 2017 vorgesehen waren.
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Auch unterhalb des EU-Schwellenwertes ist ein Ausschluss eines Bieters wegen negativer Erfahrungen bei früheren Aufträgen möglich. Hierzu bedarf es einer vom Auftraggeber sorgfältig dokumentierten negativen Prognose.
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Die Förderung der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll geändert werden. KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt sollen in Zukunft nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben.
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Ein probates Mittel zur Erkundung des relevanten Bietermarktes für den in Rede stehenden Vergabegegenstand ist der Besuch einer Fachmesse. Hier kann der Auftraggeber mit diversen Unternehmen zur Vorbereitung der Vergabe Gespräche führen oder weitere Termine vereinbaren. Potentielle Bieter haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber auch mit ihnen Gespräche führt. Der Auftraggeber kann sich auf einige, wenige Gesprächsteilnehmer beschränken.
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Bundesminister Alexander Dobrindt hat am 17.10.2016 weitere 93 Förderbescheide für Mittel aus dem milliardenschweren Bundesprogramm für superschnelles Breitband übergeben. Kommunen und Landkreise mit unterversorgten Gebieten erhalten damit bis zu 50.000 Euro: Mit dem Geld können sie Ausbauprojekte für schnelles Internet planen und Antragsunterlagen für eine Bundesförderung dieser Projekte erstellen.