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Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) hat zum Entwurf…
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Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sucht für den Bereich Zentrale Dienste am Standort Berlin-Kreuzberg oder…
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Die VOB/A 2016 verlangt in ihrem 1. Abschnitt – anders als § 16d Abs. 2 Nr. 2 VOB/A-EU 2016 im 2. Abschnitt – keine förmliche Angabe der einzelnen Wertungskriterien in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen. Im Gegensatz zum 1. Abschnitt der VOB/A 2016 verpflichtet hingegen § 16 Abs. 7 VOL/A (1. Abschnitt) den Auftraggeber die Zuschlagskriterien spätestens in den Vergabeunterlagen zu nennen.
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Etwas kompliziert vielleicht, aber so geschehen bei Abgabe eines Angebots im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Zulässig? Gute Frage und interessante Antworten im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Am 6. und 7. Oktober 2016 findet in Berlin der 3. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Zur Vorbereitung und Auswahl der angebotenen Workshops stellen die Referenten ihren Workshop im Vorfeld des Kongresses vor; heute der Workshop B.4: “Vergabe freiberuflicher Leistungen nach Abschaffung der VOF”:
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Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb haben Bieter die Angebotsunterlagen vollständig eingereicht. Gelten diese oder müssen die jeweiligen Bieter, die anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nochmals die Unterlagen einreichen? Gute Frage und interessante Antworten im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Es bleibt dabei – beinahe jede dritte Preisprüfung endet mit einer Rechnungskürzung. Zu einem ähnlichen Ergebnis wie in den Vorjahren kam auch die aktuell veröffentlichte Preisprüfstatistik 2015 des BMWi für geprüfte öffentliche Aufträge und Zuwendungen.
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Mit dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW) wurde im Jahr 2012 das erste föderale Tariftreuegesetz erlassen, seit dem im Jahr 2008 die Rüffert-Entscheidung des EuGH (vgl. Meldung im Vergabeblog.de vom 07/04/2008, Nr. 83) den damals geltenden länderspezifischen Beschaffungsvorgaben im Hinblick auf vergabespezifische Mindestlöhne ein jähes Ende bereitet hatte.
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Zur Verstärkung des Fachbereichs „Vergaben für Ministerien“ (DEQ 6) sucht das Forschungezentrum Jülich eine/n Sachbearbeiter/in Vergaben für Ministerien (w/m). Die Tätigkeit umfasst unter anderem die Durchführung von Auftragsvergaben ministerielle Auftraggeber. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Mit der umfangreichen Reform des deutschen Vergaberechts, die am 18.04.2016 in Kraft getreten ist, haben sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen wesentlich geändert.
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Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg begrüßt den Entwurf des Brandenburgischen Vergabegesetzes, der dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Landtag Brandenburg zur Anhörung vorliegt.
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Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat am 11. Juli 2016 die Verkehrsverträge für den künftigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in den sogenannten Stuttgarter Netzen (Netz 1) unterzeichnet.
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Das OLG München sieht einen drohenden Schaden auch bei dem Bieter, der an einem unzutreffend national durchgeführten Verfahren beteiligt wurde – eine durchaus zu diskutierende Entscheidung!
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Der Mindestlohn für öffentliche Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto im Saarland steigt ab Januar des kommenden Jahres von 8,74 Euro brutto die Stunde auf 8,84 Euro.