Digitales Netzwerk
Login
-
Mit Beschluss vom 25.06.2014 (Az. VII-Verg 39/13) hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf sich erstmals mit…
6 Minuten
-
Sachbearbeiter (m/w) für die Vergabestelle in München gesucht
Das Studentenwerk München sucht für die Vergabestelle des Studentenwerks, die für Ausschreibungen im Ober- und Unterschwellenbereich,…
1 Minute
-
Der vergaberechtskonforme Umgang mit (vermutlich) nicht auskömmlich kalkulierten Angeboten stellt in den meisten Vergabeverfahren hohe Anforderungen an öffentliche Auftraggeber bei der Verfahrensgestaltung, der Angebotswertung sowie der Durchführung von Aufklärungsgesprächen. Dasselbe gilt für die Frage der Prüfungs- und Aufklärungspflichten in Bezug auf inhaltlich unklare Angebote. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dieser Hinsicht mit Urteil vom 29. März 2012 (RS.C-599/10) zum einen entschieden, dass öffentliche Auftraggeber bei einem Angebot, das einen ungewöhnlich niedrigen Preis aufweist, verpflichtet ist, den Bieter schriftlich aufzufordern, dieses Angebot zu erläutern. Zum anderen hat der Gerichtshof festgestellt, dass öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet sind, ein ungenaues oder ein Angebot, das den in den Vergabeunterlagen enthaltenen technischen Spezifikationen nicht entspricht, aufzuklären oder gar zu vervollständigen.
-
Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) liegt aktuell in der Version V, Version 2.0, vor. Sie unterstützt öffentliche Einkäufer bei der IT-Beschaffung. Angebote Bereich können mit ihrer Hilfe objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilt werden. An dieser Stelle möchten wir noch einmal an das – nicht mehr ganz aktuelle – „Sonderheft zu Schritt 6): Bewertungsmethoden“ erinnern: Aufgrund vielfacher Anfragen nach einer Bewertungsmethode, die eine Gewichtung von Leistung und Preis ermöglicht, hatte die UfAB-Arbeitsgruppe eine neue Bewertungsmethode entwickelt, die die bisherigen drei Bewertungsmethoden ergänzt.
-
Die „zukünftige Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9493). Die Kompetenzstelle wird beim Beschaffungsamt des BMI in Bonn angesiedelt sein. „Ausdrücklich begrüßen wir den Aufbau einer solchen Kompetenzstelle“, so die Abgeordneten. Von Interesse sind aktuell der Entwicklungsstand der Kompetenzstelle, deren Struktur, ihre inhaltliche Ausrichtung und Abgrenzung zum Beschaffungsamt sowie die vorgesehenen Kooperationen mit bestehenden Initiativen anderer Bundesministerien bzw. der Zivilgesellschaft.
-
§§ 19 EG Abs.2, Abs.3 d), 24 EG Abs.1 VOL/A Immer wieder stellt sich die Frage, wie Muster und Proben vergaberechtlich zu behandeln sind – und damit natürlich auch, ob die Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen für Muster und Proben gilt. Hierzu hat die Vergabekammer Sachsen Stellung genommen und sehr anschaulich den Charakter einer Bemusterung sowie die Voraussetzung für die Nachforderung nach § 19 EG Abs.2 VOL/A und die Abgrenzung zur Nachbesserung nach § 19 EG Abs. 3 d) VOL/A erläutert.
-
Am 1. Mai trat für Nordrhein-Westfalen das “Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW)” in Kraft. Verstößt ein Auftragnehmer gegen seine Verpflichtungen aus dem Gesetz, kann dies für ihn gravierende Folgen haben, bis zum Ausschluss von sämtlichen öffentlichen Auftragsvergaben für drei Jahre. Unser Autor Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner gibt einen kurzen Überblick über die für die Praxis sehr relevanten Vorschriften.
-
Die EU-Kommission hat am 26. April deutsche Sektorenauftraggeber im Bereich der konventionellen Energien teilweise von der Anwendung des Vergaberechts freigestellt. Erfasst sind insbesondere öffentliche Aufträge zum Anlagenbau und -Kauf sowie zum -Betrieb oder -Wartung.
-
Der erste Teil unserer Serie zum Themenkreis der nachhaltigen Beschaffung hat die gravierenden Herausforderungen skizziert, denen öffentliche Auftraggeber im Rahmen ihrer Beschaffungstätigkeit begegnen, weil das Vergaberecht nunmehr auch sozial-, arbeitsmarkt-, gesellschafts- und umweltpolitischen Zielstellungen im Sinne einer nachhaltigen Beschaffungstätigkeit dienen soll. Neben einer Begriffsbestimmung des Schlagworts „Nachhaltige Beschaffung“, dem in Praxis und Wissenschaft teilweise ganz unterschiedliche Begriffsinhalte zugeordnet werden, stellte der Artikel außerdem die Ausgangslage dar, mit der sich die Vergabestellen der Öffentlichen Hand, welche die Vorgaben der nachhaltigen Beschaffung in den Prozess der Vergabeverfahren umsetzen müssen, konfrontiert sehen (vgl. den Beitrag des Autors hier). Der folgende Teil der Serie wendet sich den relevanten Belangen einer nachhaltigen Beschaffungstätigkeit zu und beleuchtet den rechtlichen Rahmen:
-
Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das für den Betrieb der europäischen Ausschreibungsdatenbank TED (= Tenders Electronic Daily) verantwortlich ist, schrieb im November letzten Jahres den Betrieb der Produktionsdatenbank des System neu aus. Nun erfolgte der Zuschlag (Doc-No. 2012/S 81-131976) des in insgesamt sechs Losen im offenen Verfahren ausgeschriebenen Auftrags.
-
Der Mittelstandsschutz wird seit Jahren in immer stärkerem Maße betont – Geld spielt offenbar keine Rolle mehr. Einen besonderen Höhepunkt der zum Teil übertrieben mittelstandsfreundlichen Rechtsprechung hat das OLG Koblenz (Beschluss v. 30.03.2012 – 1 Verg 2/11) jüngst in einem Beschluss zur Fachlosvergabe bei der Gebäudereinigung markiert. Danach sind Glasreinigungsarbeiten praktisch immer als Fachlos auszuschreiben, ohne dass der öffentliche Auftraggeber unter dem Strich noch eine realistische Chance besäße, auf diese aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen zu verzichten.
-
Die Bundesregierung erstellt ihre Gesetzentwürfe nach eigenen Angaben „grundsätzlich selbst“. Dies schließe im Einzelfall nicht aus, dass sie sich „in ausgewählten Fällen, insbesondere in fachlich komplexen Bereichen, die das Wissen einer Vielzahl von Beteiligten sowie eine zeitnahe Erledigung erfordern und deswegen ihre Kapazitätsgrenzen übersteigen, des Sachverstandes externer Dritter bedient“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9266) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9026).
-
Die derzeit absehbaren Gesamtkosten für die Verlagerung der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin werden nach Angaben des Vertrauensgremiums des Bundestags-Haushaltsausschusses bei mindestens 1,3 Milliarden Euro liegen. Der Bundesrechnungshof erwarte Gesamtkosten von 1,55 Milliarden Euro, heißt es in dem als Unterrichtung (17/8800) vorgelegten Bericht über die Tätigkeit des Vertrauensgremiums im Zeitraum September 2009 bis Dezember 2011. Zur Erinnerung: Im Jahr 2005 waren dafür einmal rund 720 Mio Euro veranschlagt.
-
Anlässlich Verkehrsministerkonferenz, die in der vergangenen Woche tagte, weist der deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) auf den “dramatischen Zustand” der kommunalen Straßen hin. Diese hätten sich z.T. “zu Schlaglochpisten” entwickelt. In einem Statement gegenüber der Passauer Neuen Presse forderte Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg den Bund auf, sich nicht aus der Verantwortung zu ziehen und die Zuschüsse zur Verkehrsfinanzierung deutlich zu erhöhen.
-
Am 10. Mai dreht sich in Köln einen Tag lang alles um die umweltfreundliche Beschaffung. Dass ein sparsamer und schonender Einsatz natürlicher Ressourcen gerade für den öffentlichen Einkauf mittlerweile zum „Muss-Kriterium“ geworden ist, hat sich herumgesprochen. Wie aber diese Herausforderung in der täglichen Beschaffungspraxis bewältigt werden kann, ist der rote Faden der “Tagung zur umweltfreundlichen Beschaffung” der c//m//t GmbH in Kooperation mit der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm: von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die Möglichkeiten der konkreten Verwendung von Umweltkriterien als Eignungs- und/oder Zuschlagskriterien bis zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots trotz oder gerade wegen der Berücksichtigung von Umweltkriterien. Seien Sie dabei: