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Ein Gastbeitrag von Bettina Werres, Mag. rer. publ., und Sascha F. Schaefer, PricewaterhouseCoopers Legal Rechtsanwaltsgesellschaft AG (PwC Legal)
Das OLG Düsseldorf traf in seinem Beschluss vom 7. November 2012 (– VII-Verg 11/12 –) Aussagen, die für die zukünftige Vergabe von Busverkehrsleistungen bedeutsam sind. Der Vergabesenat ging insbesondere auf die Reichweite des Wettbewerbs-/Beteiligungsverbots nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO 1370/2007) ein sowie auf die Frage, ob Aufgabenträger des ÖPNV die privilegierenden Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO) anwenden können.
Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt Rahmenverträge für Forschung und technische Hilfe im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens aus (TED 2013/S 089-150439).
Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) hat eine neue Regionalgruppe für das Rhein-Main-Gebiet ins Leben gerufen. Den Vorsitz übernimmt u.a. Professor Heiko Höfler von der internationalen Wirtschaftskanzlei Bird & Bird. Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
Allein der Titel wird so manchen Beschaffer erzittern lassen: Ab 1. Juni gilt die neue “Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“.
Eine Vergabekammer darf nicht von sich aus auf eine mündliche Verhandlung verzichten. Verstößt sie gegen § 112 Abs. 1 S. 1 GWB, ist die Vergabekammerentscheidung aufzuheben. Ebenso muss eine Vergabekammerentscheidung aufgehoben werden, wenn die Beiladung so spät erfolgte, dass die Beigeladene offensichtlich nicht mehr sich inhaltlich zur Sache äußern bzw. Einfluss auf die Entscheidung der Vergabekammer nehmen konnte (OLG München, Beschluss v. 23.01.2013 – Verg 33 /12).
Modelle der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) im Bundesfernstraßenbau werden nicht zu einer Privatisierung der Bundesautobahnen (BAB) führen. Dies stellt die Bundesregierung in einer Antwort (17/13116) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12597) fest. Man habe bisher gute Erfahrungen mit ÖPP gemacht, schreibt die Regierung und kündigt an, ÖPP im Bereich Bundesfernstraßen weiter zu verfolgen. Quelle: Deutscher Bundestag
Zuschlagskriterien lenken die Auswahlentscheidung und sind damit zentral für jede Ausschreibung. Der Auftraggeber hat insoweit einen „Festlegungsspielraum“, den das OLG Düsseldorf allerdings einer Vertretbarkeitskontrolle unterworfen sieht (vgl. Beitrag Pfarr vom 19.08.2012: OLG Düsseldorf: Darf es ein bisschen mehr Preis sein?). Im Rahmen dieser Kontrolle hat das OLG Düsseldorf nun die Gewichtung des Preises mit 90% für vergaberechtswidrig erklärt und scheint damit neue Maßstäbe zu setzen (OLG Düsseldorf, 09.01.2013, Az.: Verg 33/12).
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Die Elbphilharmonie: Die Gesamtkosten werden sich nach aktueller Schätzung auf 789 Millionen Euro belaufen – mehr als zehnmal so viel wie ursprünglich veranschlagt. Nun erkauft sich Hamburg Planungssicherung zur Fertigstellung bis Herbst 2016, in dem es auf alle Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen gegenüber dem Auftragnehmerkonsortium aus Hochtief und der Commerzbank verzichtet. Bis zum 30.6. soll die Bürgerschaft zustimmen, der die Details dieses Kuhhandels mit Hinweis auf “Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse” vorenthalten werden sollten. Den Beitrag auf SPIEGELONLINE lesen.
Ein Gastbeitrag von Dr. Matthias Kühn, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Berlin
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob Nebenangebote gewertet werden dürfen, wenn der niedrigste Preis alleiniges Zuschlagskriterium ist, liegt nun vor (Beschl. v. 23.01.2013, Az. X ZB 8/11). Nach Erledigung der Hauptsache lässt der Bundesgerichtshof die Frage letztlich unbeantwortet. Damit bleibt die Rechtslage unter der Vergabekoordinierungsrichtlinie (RL 2004/18/EG – VKR) bis auf weiteres unklar. (Anmk. d. Red.: Schnell wie Sie uns kennen – soweit ersichtlich ist diese Besprechung die erste zur Entscheidung).
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 25. April das heftig kritisierte Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet. „Wider besseren Willens wird aus ideologischen Gründen ein Bürokratievermehrungsgesetz abgesegnet, das einen Schlag ins Gesicht aller Bauunternehmer im Land darstellt. Und Baukosten unnötig und spürbar verteuern wird“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein, Georg Schareck, nach der Landtagsentscheidung.
Für eine solide Finanzierung der Bundesverkehrswege setzt sich die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/13191) ein, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, im Entwurf für den Bundeshaushalt 2014 und in der mittelfristigen Haushaltsplanung jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen und den Substanzverfall der Verkehrswege zu stoppen.
Die „Sektoren“-Richtlinie ist eine im Paket von inzwischen vier Richtlinienvorschlägen der Europäischen Kommission zum öffentlichen Auftragswesen. Die anderen drei sind die sogenannte „Klassische“, die zu „Konzessionen“ und die „Reziprozität“-Richtlinie. Unsere Autorin Anna Rieder, LL.M., die die schwedische Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Charlotte Cederschiöld, MdEP, im Vermittlungsverfahren mit dem Rat und der EU-Kommission bei der Verhandlung der Richtlinie 2004/17/EG und 2004/18/EG beraten hat, fasst den aktuellen Stand zusammen. Heute, am 6. Mai, findet ein gemeinsamer Trilog zu drei der Richtlinien statt.
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Ein Gastbeitrag von RAin Aline Fritz, FPS Rechtsanwälte & Notare, Frankfurt
Ist das Bauvergabeverfahren erst mal erfolgreich abgeschlossen worden, fängt die Arbeit für die Auftraggeber meistens erst richtig an: Selbst bei sehr guter und gewissenhafter Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen lassen sich im Normalfall Nachträge gerade bei großen Bauprojekten nicht vermeiden. Sind viele Unternehmen in verschiedenen Gewerken tätig, kommt es auch immer wieder zu Behinderungen und Verzögerungen, mit entsprechenden Forderungen der betroffenen Auftragnehmer. Gerade bei Änderungen des Bauentwurfs bzw. sonstigen Anordnungen des Auftraggebers, die zu Mehrvergütungsansprüchen der Auftragnehmer führen, empfiehlt es sich, genauer zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der aktuelle Auftragnehmer mit dem Nachtrag beauftragt werden darf. Der vorliegende Beitrag stellt anhand konkreter Beispiele den Meinungsstand zusammen und stellt die Regelungen zu Vertragsänderungen in der neuen Vergaberichtlinie vor.
Heute, am 2. Mai, 18 Uhr, findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt, diesmal zum Thema Korruption. Dazu referieren RA Dr. Michael Wiehen, Ethikbeauftragter von Transparency International Deutschland und langjähriger Mitarbeiter der Weltbank, sowie Frank Richter, Anti-Korruptionsbeauftragter von it@M – Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Landeshauptstadt München. Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
So könnte die deutsche Übersetzung des „Final report of the functioning of CPV-Codes/System“ lauten, den das Beratungsunternehmen RAMBOLL Management und der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) Ende 2012 der EU-Kommission vorgelegt haben. Die Kommission hat diesen Bericht erstaunlich schnell der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse vorgestellt, die der Projektleiter der Studie, Robert Kröber, auch im Rahmen der letzten Sitzung der Regionalgruppe Berlin-Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) erläuterte.
Mit Spannung erwartet hat es wohl niemand: “Das Goldende Buch zur Praxis der elektronischen Auftragsvergabe” der EU-Kommission ist da. In der von einem Beratungsunternehmen erstellten Studie werden rund 30 für die öffentliche Auftragsvergabe in der EU genutzte eVergabe-Plattformen analysiert.
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Verlangen öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach VOF außerhalb eines Planungswettbewerbs Lösungsvorschläge für die gestellte Planungsaufgabe, so steht den beteiligten Bietern unmittelbar auf Grundlage der VOF ein Vergütungsanspruch zu. Dieser Vergütungsanspruch bestimmt sich nach der HOAI. Das hat nach dem Zivilsenat des OLG Koblenz (vgl. Teil 1 und Teil 2 des Beitrags des Autors) nunmehr auch der Vergabesenat des OLG München mit Beschluss vom 20.03.2013 (Verg 5/13) festgestellt.
Die Bundesregierung will die öffentlichen, nicht bundeseigenen Schienenwege stärken. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/13021) vorgelegt, nach dem diese bei Ersatzinvestitionen mit Bundesmitteln gefördert werden können. So sollen zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterfernverkehr geschaffen und der Verkehrsnutzen der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes verstärkt werden. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme sechs Änderungsvorschläge, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zustimmt. (Quelle: Deutscher Bundestag)
Nach dem Willen des europäischen Richtliniengebers soll auch der Wettbewerb um öffentliche Aufträge in den Bereichen des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung und den Postdiensten (Sektoren) gestärkt werden. Hierzu wurde eigens die Richtlinie 2004/17/EG (Sektorenvergaberichtlinie) erlassen. Im besagten Bereich handeln sowohl „öffentliche“ als auch „private“ Auftraggeber.