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Transparenzgrundsatz schlägt Geheimhaltungsinteressen! Obacht bei der Information nach § 134 GWB!
KG Berlin, Beschl. v. 14.04.2026 – Verg 13/25
Ist der Preis in einem Vergabeverfahren wie häufig das einzige Zuschlagskriterium, setzt die Vorabinformation nach §…
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7 schnelle Fragen an… Falk-Alexander Kuntze
„Einen Job mit Sinn, gesellschaftlicher Verantwortung und viel Gestaltungsspielraum – das habe ich in der Beschaffung gefunden!“
Mit unserem Interview-Format „7 schnelle Fragen“ geben wir regelmäßig Einblicke in die Köpfe und Karrieren von…
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in der vergangenen Woche grünes Licht für die Beschaffung von Bergepanzern gegeben. Das Gremium billigte zudem eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Mörsermunition sowie Systeme zur U-Boot-Jagd für Fregatten der Klasse F123.
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Eine Vorabauswertung des KfW-Kommunalpanels 2026 zeigt, dass fast jede zweite Kommune die Mittel des Sondervermögens in die Bereiche Straßen und Schulinfrastruktur investieren wird. In diesen Bereichen sind die Investitionsrückstände schon seit Jahren besonders hoch. Das Sondervermögen kann hier Investitionen stützen, dürfte aber bei weitem nicht ausreichen, um den angesammelten Rückstand aufzuholen. Weitere Informationen finden auf der Seite der KFW.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Serielles und modulares Bauen ist in Wirtschaft und Politik ein gefragtes Thema. Damit die Vorteile dieser Bauweisen tatsächlich realisiert werden können und Auftraggeber auf Augenhöhe mit ihren Vertragspartnern verhandeln können, braucht es ein ganzheitliches Verständnis der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. Das Online-Seminar am 22. Juli 2026 vertieft die vergabe- und vertragsrechtlichen Besonderheiten sowohl des seriellen als auch des modularen Bauens und zeigt, wie öffentliche Auftraggeber diese Bauweisen strategisch rechtssicher beschaffen können. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Wir laden Sie im Namen der Vorsitzenden Dr. Dietrich Drömann (GvW Graf von Westphalen) und Dr. Martin Schellenberg (HEUKING Hamburg) herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg ein. Die Sitzung findet am 1. Juli 2026 in Hamburg statt.
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Der Hessische Landtag hat vergangenen Donnerstag die Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) beschlossen. Mit der Reform modernisiert Hessen sein Vergaberecht grundlegend. Ziel ist es, Investitionen schneller umzusetzen, Kommunen und Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten und gleichzeitig faire Arbeitsbedingungen zu stärken. Eine rechtliche Einordnung zur Novelle finden Sie auf Vergabeblog.de vom 08/06/2026 Nr. 74426. Das neue Gesetz
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Die Europäische Kommission hat Anfang Juni das Paket zur technologischen Souveränität Europas vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten Europas in den Bereichen Halbleiter, künstliche Intelligenz (KI), Cloud und Open Source.
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Unter dem Titel: „Pauschalgebühren für Vergabekontrollverfahren“ wurde in dem österreichischen Portal Handwerk+Bau ein Beitrag über die neuen Gebührenkategorien durch die Novelle des österreichischen Vergaberechts 2026 veröffentlicht. Der Grund: Die Kosten hingen bisher vom geschätzten Auftragswert ab. Dieser war aber für benachteiligte Unternehmen in der Regel nicht bekannt. Die Folge: Die Kosten des Nachprüfungsverfahren waren ungewiss, was sich mit der Rechtsprechung des EuGH aber nicht vereinen ließ.
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Transparenzgrundsatz schlägt Geheimhaltungsinteressen! Obacht bei der Information nach § 134 GWB!
KG Berlin, Beschl. v. 14.04.2026 – Verg 13/25

Ist der Preis in einem Vergabeverfahren wie häufig das einzige Zuschlagskriterium, setzt die Vorabinformation nach § 134 GWB zumindest die Mitteilung des Preises des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens voraus. Sind auch qualitative Zuschlagskriterien vorgesehen, bedarf es zudem der Information über die Bewertung zumindest des eigenen und des für den Zuschlag vorgesehenen Angebots. Geschäftsgeheimnisse stehen dem nicht entgegen, weil das Interesse an einem transparenten Vergabeverfahren das Geheimhaltungsinteresse der Bieter überwiegt. Entscheidungsgrundlage in einem Nachprüfungsverfahren ist
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Mit der 12. GWB-Novelle sollen – den Koalitionsvertrag umsetzend – kartellrechtliche Verfahren schneller und effizienter ausgestaltet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf eines 12. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) vorgelegt und am 5. Juni 2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die kartellrechtliche Novelle hat auch Einfluss auf öffentliche Vergaben:
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Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung von Europäischem Parlament und dem Rat der EU darauf, den Ausbau der industriellen Basis im Verteidigungsbereich zu beschleunigen und die Beschaffung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen.
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Deutschland wird im Rahmen der Viva Technology vom 17. bis 20. Juni 2026 in Paris als „Country of the Year“ auftreten und seine Innovations- und Startup-Aktivitäten präsentieren. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Themen digitale Souveränität, Künstliche Intelligenz, innovationsorientierte Vergabemodelle sowie industrielle und staatliche Innovationspartnerschaften.
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7 schnelle Fragen an… Falk-Alexander Kuntze
„Einen Job mit Sinn, gesellschaftlicher Verantwortung und viel Gestaltungsspielraum – das habe ich in der Beschaffung gefunden!“

Mit unserem Interview-Format „7 schnelle Fragen“ geben wir regelmäßig Einblicke in die Köpfe und Karrieren von Persönlichkeiten aus Vergabe und Beschaffung. Wir sprechen über fachliche Themen, persönliche Erfahrungen und darüber, was die Menschen in unserer Branche bewegt – kompakt und praxisnah. Dieses Mal im Interview: Falk-Alexander Kuntze. Er ist seit über 20 Jahren im Vergabe- und Beschaffungswesen unterwegs und als Leiter des Vergabemanagements im Bereich Einkauf und Interne Services bei der Toll Collect GmbH in Berlin tätig. Dabei beschäftigt er sich mit Vergaberecht und Vergabemanagement in allen Facetten.
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Die Entscheidung, die strategische Top-Management-Beratung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie extern auszuschreiben (s. Vergabeblog.de vom 12/05/2026 Nr. 74247), „erfolgte auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung zwischen den notwendigen Sparzwängen und den aktuell vom Ressort zu adressierenden Herausforderungen“.
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Der Europäische Ausschuss der Regionen begrüßt die für 2026 geplante Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien von 2014, da die aktuellen Verfahren nach Auffassung des Ausschusses zu komplex seien und lokale sowie regionale Behörden unter erheblicher Verwaltungslast und Ressourcenmangel leiden würden. Der Ausschuss fordert
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Mit dem Inkrafttreten des Datenverordnung-Anwendungs- und Durchsetzungsgesetzes (DADG) am 30. Mai 2026 verfügt Deutschland nun über den nationalen Rechtsrahmen zur Durchsetzung des EU Data Act. Für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen gewinnt der Data Act zunehmend an Bedeutung. Die neuen Regelungen sollen den Zugang zu industriellen Daten erleichtern, Datenportabilität fördern und Lock-in-Effekte bei Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten reduzieren.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Vergabeverfahren werden oft erst sehr spät angegriffen, wenn nämlich die Bieter, die nicht zum Zuge kommen sollen, eine entsprechende Vorabinformation nach § 134 GWB erhalten haben. Die unterlegenen Bieter argumentieren dann in der Regel damit, die Angebotswertung sei nicht vergaberechtskonform zustande gekommen. Das Online-Seminar „Die Angebotswertung im Vergabeverfahren“ vermittelt nicht nur den rechtlichen Rahmen der Angebotswertung von Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung. Vor allem werden anhand von Fallbeispielen die sich immer wieder stellenden praktischen Probleme bei der Angebotswertung beleuchtet und die dem Auftraggeber zustehenden gesetzlichen Spielräume dargestellt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Bayern stärkt Verteidigungsindustrie und vergaberechtliche Handlungsspielräume
Neues Gesetz zur Förderung der Verteidigungsindustrie in Kraft
Mit dem am 01. Mai in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der Verteidigungsindustrie in Bayern schafft der Freistaat vergabe-, bau- und förderrechtliche Erleichterungen für verteidigungsrelevante Vorhaben und stärkt zugleich die Möglichkeit, Beschaffungen unter Berufung auf wesentliche Sicherheitsinteressen im Sinne des Vergaberechts zu privilegieren. Für das Vergaberecht besonders interessant ist
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Unter dem Titel: „Viele Millionen für externe Berater: Bundesrechnungshof übt erneut Kritik an Rentenversicherung“ berichtet die Frankfurter Rundschau über die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an dem Einsatz von externer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Wiederholt kritisiere der Bundesrechnungshof „unnötige Ausgaben für strategische Beratung“. Im Zusammenhang mit einer Digitalstrategie sind ab 2019 für externe Beratungen 8,6 Millionen Euro an drei bekannte Beratungsunternehmen verausgabt worden. Hinzu kommen Ausgaben für digitale Transformation in Höhe von 4,4 Millionen Euro und jene für Vorhaben- und Projektmanagement über 3,2 Millionen Euro. Den Bericht des Bundesrechnungshofes finden Sie auf seiner Internetpräsenz.
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Im Jahr 2024 hat Deutschland 3,17 Prozent des Bruttoinlandprodukts für Forschung und Entwicklung ausgegeben (FuE-Quote) – ein neuer Höchststand. Die Bundesrepublik liege damit über dem OECD-Durchschnitt (2,72 Prozent) und dem EU-Durchschnitt (2,13 Prozent). Dies geht aus dem „Bundesbericht Forschung und Innovation 2026“ hervor,
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Hessen hat am 9. März 2026 den Entwurf eines neuen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG 2026) vorgelegt, der das alte HVTG aus dem Jahr 2021 (HVTG 2021) ablösen soll. Der Entwurf verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen Vergabeverfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden, zum anderen soll das Vergaberecht als Instrument zur Förderung der Tariftreue gestärkt werden. Der Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, diese Ziele miteinander zu vereinbaren und die sich aus der Gesetzgebungskompetenz der Länder und dem Unionsrecht ergebenden Schranken zu wahren.











