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EuGH zu produktbezogenen Verweisen: Zusatz „oder gleichwertig“ nun stets ein Muss?
EuGH, Urt. v. 16.04.2026 – C-568/24 – Sof Medica S.A.
Der EuGH präzisiert, wann öffentliche Auftraggeber auf konkrete Produkttypen Bezug nehmen dürfen und welche Rolle der…
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Die angekündigte Überarbeitung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nimmt weiter Gestalt an. Bund und Länder verfolgen derzeit das…
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Innerhalb der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zählt die öffentliche Beschaffung zu einem der zentralen Handlungsfelder (BMUKN 2025). Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat im Rahmen der Umsetzung der NKWS die „AG Zirkuläre Beschaffung“ initiiert mit dem Ziel, konkrete Hilfestellungen zu diesem Thema zu erarbeiten.
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die französische Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information (ANSSI) haben ihre Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung nationaler IT-Sicherheitszertifikate erneuert. Damit werden Zertifikate aus den deutschen BSZ-Verfahren („Beschleunigte Sicherheitszertifizierung“) weiterhin auch in Frankreich anerkannt – und umgekehrt die französischen CSPN-Zertifikate in Deutschland.
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Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2026 den Entwurf ihrer Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung (KI-VO) veröffentlicht. Die Leitlinien dürften erhebliche praktische Auswirkungen auf die öffentliche Beschaffung von KI-Systemen entfalten. Sie sollen Anbietern, Betreibern und Aufsichtsbehörden eine praktische Orientierung für die Anwendung der neuen Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten geben, die ab dem 2. August 2026 verbindlich gelten. Interessenträger können bis zum 3. Juni 2026 Stellungnahmen im Rahmen einer gezielten Konsultation einreichen.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Seit dem 1. Mai 2026 gilt das Bundestariftreuegesetz (BTTG) – und verändert die Spielregeln bei öffentlichen Bundesaufträgen grundlegend. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber des Bundes stehen vor der Frage: Was bedeutet das konkret für Vergabeverfahren, Kalkulation und Vertragsgestaltung? Klar ist: Der Gesetzgeber will die Tarifautonomie stärken und das Tarifvertragssystem stabilisieren – mit spürbaren Konsequenzen für die Praxis. Das Online-Seminar „DVNW-Brennpunkt: Das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG)“ am 22. Juni 2026 beleuchtet die praktischen Auswirkungen des BTTG aus vergabe- und arbeitsrechtlicher Perspektive und geben praxisnahe Handlungsempfehlungen für Bieter und öffentliche Auftraggeber. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Im Rahmen der neuen Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung treten EU-weit einheitlichere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in Kraft. Die Richtlinie führt moderne Vorschriften ein, um Korruption in der gesamten EU besser zu verhindern, aufzudecken und zu ahnden.
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Die angekündigte Überarbeitung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nimmt weiter Gestalt an. Bund und Länder verfolgen derzeit das Ziel, das Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte deutlich zu vereinfachen und stärker auf Beschleunigung, Digitalisierung und Praxistauglichkeit auszurichten. Im Mittelpunkt der Reform stehen insbesondere höhere Wertgrenzen, weniger Bürokratie sowie eine möglichst einheitliche Anwendung der UVgO in Bund und Ländern.
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Mit der Entwicklung, Beschaffung und Einführung von Laserwaffen bei der Marine soll eine Fähigkeitslücke geschlossen werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5410) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5110) mit.
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EuGH zu produktbezogenen Verweisen: Zusatz „oder gleichwertig“ nun stets ein Muss?
EuGH, Urt. v. 16.04.2026 – C-568/24 – Sof Medica S.A.

Der EuGH präzisiert, wann öffentliche Auftraggeber auf konkrete Produkttypen Bezug nehmen dürfen und welche Rolle der Zusatz „oder gleichwertig“ spielt. Technische Spezifikationen müssen für einen Angebotsausschluss in der Auftragsbekanntmachung in den Auftragsunterlagen zwar nicht objektiv begründet veröffentlicht werden. Anforderungen an die technischen Spezifikationen in Bezug auf den Auftragsgegenstand dürfen jedoch nicht vorgesehen werden, ohne dass diese Anforderungen mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen werden, es sei denn, die Anforderungen ergeben sich auf der Grundlage der Auftragsunterlagen zwangsläufig aus dem Auftragsgegenstand.
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In Schleswig-Holstein wurde die Landesvergabeverordnung im Mai geändert und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. Mai 2026 verkündet. Die Neuregelungen gelten damit zeitnah für neu beginnende Vergabeverfahren.
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Im brandenburgischen Vergaberecht zeichnet sich derzeit eine politische Neuausrichtung ab. Im Zentrum steht die Frage, wie öffentliche Auftragsvergaben künftig stärker an tarifliche Arbeitsbedingungen gekoppelt werden können.
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Der Bundesregierung ist das serbische Gesetz über Sonderverfahren zur Durchführung der EXPO 2027 in Belgrad bekannt, jedoch liegen ihr keine eigenen Erkenntnisse zu dessen Anwendung vor. Als EU-Beitrittskandidat sei Serbien dazu aufgerufen, sicherzustellen, dass sein nationales Vergaberecht mit dem EU-Besitzstand im Einklang stehe und wirksam angewandt werde.
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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf für die neue „Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen“ (KritisV) vorgelegt. Mit der Verordnung sollen die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes konkretisiert und künftig verbindlich festgelegt werden, welche Anlagen als kritisch gelten. Für öffentliche Auftraggeber dürfte die neue Verordnung erhebliche praktische Bedeutung entfalten.
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Wir laden Sie im Namen der Vorsitzenden der Regionalgruppe München, Tobias Osseforth, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Dr. Felix Siebler, GvW Graf von Westphalen mbB, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe München ein. Die Sitzung findet am 24. Juni 2026 vor Ort in München statt.
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Mit der Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) verfolgt die Landesregierung ein ambitioniertes Ziel: Öffentliche Beschaffung soll schneller, einfacher und zugleich sozial verbindlicher werden. Jüngst hat sich der Wirtschaftsausschuss des hessischen Landtages am 08.05.2026 im Rahmen einer Anhörung von Fachleuten und Verbänden mit dem Gesetzesentwurf befasst. Dieser verbindet weitreichende Verfahrensvereinfachungen mit einer deutlichen Ausweitung der Tariftreuepflichten – und sorgt damit in Vergabepraxis, Wirtschaft und Politik gleichermaßen für Zustimmung wie Kritik (siehe auch Vergabeblog.de vom 25/03/2026 Nr. 73794 sowie vom 20/03/2025 Nr. 73778). Eine rechtliche Einordnung zur Novelle des HVTG finden Sie zudem in Kürze hier auf Vergabeblog.
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OLG Düsseldorf erklärt den juristischen Verteidigungsfall: Wegfall des vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Bundeswehrbeschaffungen dem BVerfG vorgelegt
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2026 – VII-Verg 6/26

Noch vor dem Vergabebeschleunigungsgesetz hatte der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von sofortigen Beschwerden und somit den vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen ablehnende Vergabekammerentscheidungen für Bundeswehrbeschaffungen abgeschafft. Der bundesweit einzige für solche Beschwerden zuständige Vergabesenat hält diese Rechtsschutzbeschränkung für verfassungswidrig und setzt sich so auch gegen den Kompetenzverlust zur Wehr. Was davon zu halten ist:
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Wir laden Sie im Namen des Vorsitzenden Karsten Köhler, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe Leipzig ein. Die Sitzung findet am 11. Juni 2026 in Leipzig statt.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Das Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen fristet im Rahmen der Vergabe von Planungsvergaben aktuell noch ein Schattendasein. Komplexe Planungsleistungen werden in der Regel überwiegend über einen vorgeschalteten Planungswettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren vergeben. Gibt es hierfür gute Gründe oder kann ein Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen nicht eine flexiblere und schnellere Beschaffung von komplexen Planungsleistungen ermöglichen? Das Online-Seminar „Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen“ am 18. Juni 2026 liefert einen umfangreichen Überblick über das Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen und beleuchtet die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile dieses Vergabeinstruments im Vergleich zum klassischen Planungswettbewerb. Des Weiteren wird ein Überblick über den möglichen Ablauf eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen geliefert. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Die zahlreichen kritischen Stellungnahmen aus Praxis und Lehre konnten den Gesetzgeber nicht umstimmen: Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Vergabebeschleunigungsgesetz) entfällt die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen ablehnende Entscheidungen der Vergabekammern (§ 173 GWB n.F.). Öffentlichen Auftraggebern steht es mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 01.07.2026 frei, den Zuschlag nach einem zu ihren Gunsten ergangenen Beschluss der Vergabekammer unmittelbar zu erteilen; der Primärrechtsschutz wird damit erheblich eingeschränkt und ineffektiver.
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Darf der Gesetzgeber den Rechtsschutz für Bieter im Namen der Beschleunigung einschränken? Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Besonders pikant: Das neu beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz enthält eine ähnliche Regelung – die Entscheidung aus Karlsruhe könnte damit voraussichtlich auch dessen Schicksal beeinflussen.
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„Faszination Beschaffung“ – Glückwunsch zu 75 Jahren BeschA Dieser Slogan zur 75-Jahr Feier des Beschaffungsamtes des BMI, dem „BeschA“, wird bei Manchem verständlicherweise Unverständnis hervorrufen – ich kann ihn ganz und gar nachvollziehen! 75 Jahre erfolgreiche Beschaffung, das ist, auch in schwierigen Zeiten, in denen gefühlt eine Krise auf die nächste folgt, mehr als ein guter Grund zu feiern. Deshalb bin ich sehr gerne der Einladung von Präsident Dr. Alexander Eisvogel zur Geburtstagsfeier ins World Conference Center in Bonn gefolgt.











