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In der öffentlichen Beschaffungs- und Vergabeszene gehört Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Michael Eßig an der Universität…
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Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITis) sucht eine/n Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich Beschaffung &…
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Vor zwei Jahren hatte die VK Südbayern mit einer Entscheidung zum elektronischen Absageschreiben gemäß § 134 Abs. 1 GWB bundesweit für Aufsehen gesorgt (Beschluss vom 29.03.2019 – Z3-3-3194-1-07-03/19 und Z3-3-3194-1-08-03/19). Danach sei es nicht ausreichend, das Absageschreiben lediglich im „Postfach“ der betroffenen Bieter auf der Vergabeplattform bereitzustellen, um den Lauf der Stillhalte- und Wartefrist des § 134 Abs. 2 GWB in Gang zu setzen. Das bloße Zugänglichmachen der Information nach § 134 Abs. 1 GWB auf der Vergabeplattform erfülle nicht die gesetzliche Anforderung der „Absendung“ an die Bieter. Notwendig sei hierfür vielmehr eine aktive „Versendung“ der Information aus der Vergabeplattform heraus mittels Fax oder einer herkömmlichen (externen) E-Mail. Die VK Saarland (Beschluss vom 22.03.2021 – 1 VK 06/2020) hat nun mit einer ausführlich begründeten Entscheidung die gegenteilige Ansicht vertreten.
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Nach Langesregelungen (bspw. § 7 Abs. 4 Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung) kann es zulässig sein, ein Angebot per Mail zu erhalten, wenn nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird. Gibt es vergleichbare Ausnahmen auch im Oberschwellenbereich? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – wird im Juli 2021 voraussichtlich +3,8 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juni 2021 voraussichtlich um +0,9 %.
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In einem offenen Brief wendet sich der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) zur Hochwasserkatastrophe an die Bundesminister Scheuer und Scholz. Die zentrale Forderung: schnellere Planung und Vergabe!
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Aktuelle Themen werden in intensiven Online-Seminaren vermittelt und diskutiert. „Must-have“ und „Nice to have” – Welches Kriterium und welche Bedingung gehören wo hin? Antworten hieraus finden Sie in „Anforderungs- und Bewertungskriterien in den Vergabeunterlagen“.
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Unter dem Titel: „Bremen baut Internet-Plattform für öffentliche Aufträge in Deutschland“ berichtet buten un binnen, Radio Bremen, dass die Bewerbung um öffentliche Aufträge für Unternehmen leichter und unbürokratischer werden soll. Geschehen soll dies durch ein neues Online-Portal über das sich Unternehmen für öffentliche Aufträge bundesweit bewerben können.
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Wenn in wenigen Monaten der Koalitionsvertrag für die nächste Legislaturperiode verhandelt wird, dann gibt es laut Bitkom drei Themen, die eine Mehrheit der Startups in Deutschland dort gerne wiederfinden würden. 6 von 10 Startups (59 Prozent) wünschen sich
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Im Herbst 2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Deloitte Deutschland GmbH beauftragt bestehende Abhängigkeiten im Bereich der Datenbankmanagementsysteme (DBMS) zu analysieren und zu prüfen, wie diese Abhängigkeiten reduziert werden können.
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Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2020 mit 2 172,9 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach endgültigen Ergebnissen weiter mitteilt, entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 26 141 Euro.
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Mit der Unterschrift Irlands haben sich nun alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, gemeinsam mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation eine sichere Quantenkommunikationsinfrastruktur (EuroQCI, European Quantum Communication Infrastructure Initiative) für die gesamte EU aufzubauen.
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Vor dem Vergabeverfahren die richtigen Weichen stellen, aber wie? – Was müssen Auftraggeber im Vorfeld beachten. Ein zentrales Thema ist die Markterkundung. Doch auf welcher Grundlage ist die Markterkundung zulässig? Wer darf wie angesprochen werden? Welche Informationen können Sie im Verfahren verwenden? Information & Anmeldung
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Die Immobilien Bremen – Anstalt des öffentlichen Rechts sucht für das Team „Vergabemanagement“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Vergabemanagement (w/m/d). Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Positionen sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Öffentliche Straßenfahrzeuge werden nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sauberer. Seit gestern gelten bei Ausschreibungen und Vergaben neue verbindliche Vorgaben zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung.