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Die Zuschlagserteilung auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann unzulässig sein!
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Bei der Bezirksregierung Köln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen von hauptamtlichen Beisitzerinnen / hauptamtlichen Beisitzern…
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Das OLG Schleswig hat mit Beschluss vom 15.03.2013 – 1 Verg 4/12 zu einer bislang noch nicht obergerichtlich geklärten und in der Praxis hoch relevanten Frage Stellung bezogen. Es geht um die vergaberechtliche Einordnung sog. „gemischter Interessen“ an einem einheitlichen Bauvorhaben, das auf zuvor von der öffentlichen Hand veräußerten Grundstücken realisiert werden soll. Der Vergabesenat kommt zu dem Ergebnis, dass ein vorgelagerter Grundstückskaufvertrag nicht dadurch vergabepflichtig wird, dass parallel zu einem überwiegend privaten Bauvorhaben auch ergänzende Teilbauleistungen im sog. „unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse“ der öffentlichen Hand zu erbringen sind.
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Der Protest, vor allem aus Deutschland, hat gewirkt: Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Michael Barnier wird die Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie ausnehmen.
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§ 19 Abs. 3 VOL/A-EG Bei der Vergabe von Entsorgungsleistungen haben Bieter in der Regel zum Nachweis ihrer Eignung Referenzen mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Referenzen müssen sich hierbei auf vergleichbare Leistungen beziehen. In der Rechtsprechung ist umstritten, wann eine Referenz als vergleichbar angesehen wird. Das Oberlandesgericht München setzt bezüglich der Vergleichbarkeit von Referenzen nunmehr einen sehr großzügigen Prüfungsmaßstab an.
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Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei MENOLD BEZLER, Stuttgart, sucht eine/n Rechtanwalt/ Rechtsanwältin für den Bereich Vergaberecht / Infrastrukturrecht. Die Stellenanzeige finden Sie hier. – Wollen auch Sie eine Stellenanzeige im meistgelesenen Fachmedium zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen aufgeben? E-Mail an info[at]vergabeblog.de
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Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat mit seiner schwarz-gelben Mehrheit zum 4. Mal die Beratung des Gesetzentwurfs für ein zentrales Register über korruptive und unzuverlässige Unternehmen vertagt.
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Die „Ausstattung im ergänzenden Katastrophenschutz“ ist Thema einer Antwort der Bundesregierung (17/13387) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13163). Danach ergänzt der Bund gemäß dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.
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Gegenstand der Entscheidung war ein Vorabentscheidungsersuchen des nordrhein-westfälischen Vergabesenats mit dem die Frage geklärt werden sollte, ob eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (i.S. GkG NRW) zwischen zwei Gebietskörperschaften ausschreibungspflichtig ist, in dem der einen Kommune eine verwaltungsunterstützende Hilfsaufgabe gegen Kostenerstattung von der anderen Gebietskörperschaft übertragen werden sollte.
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Die Bundesregierung muss nicht jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stellen. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion (17/13191) mit dieser Forderung lehnte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ab. Die SPD stimmte zu; die beiden anderen Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
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Die deutsche Bauindustrie warnt vor einem weiteren Verfall der Nettoinvestitionsquote in Deutschland: Der Rückgang innerhalb von zwei Jahrzehnten von 11 % im Jahr 1991 auf nur noch 2,5 % im Jahr 2012 sei dramatisch. Investitionsblockaden müssten überwunden und Investitionen künftig wieder mutiger angegangen werden. Dazu müsste auch in der Bevölkerung mehr Akzeptanz für große Investitionsvorhaben geschaffen werden. Diese Forderungen erhob der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, anlässlich der Vorstellung des Parlamentarierbriefes seines Verbandes zur Bundestagswahl 2013 im Rahmen des diesjährigen Tages der Deutschen Bauindustrie.
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Öffentliche Auftraggeber werden in jüngster Zeit zunehmend mit Anfragen gewerblicher Betreiber von elektronischen Bekanntmachungsportalen konfrontiert, die eine Überlassung anderweitig bereits veröffentlichter Bekanntmachungstexte fordern. Die Betreiber stützen sich hierbei auf das so genannte Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) vom 13.12.2006. Mit dem IWG hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors umgesetzt. Ziel der EU-Richtlinie ist es, durch mehr Transparenz und fairen Wettbewerb die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen zu erleichtern. Im Wesentlichen geht es um die Umsetzung des Gleichheitsgebotes sowie von Transparenzvorgaben für öffentliche Stellen. Dadurch sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, das Potenzial solcher Informationen, z.B. für elektronische Mehrwertdienste, auszuschöpfen, um so zu Wirtschaftswachstum und zusätzlichen Arbeitsplätzen beizutragen, wie der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25.8.2006 (BT-Drs. 16/2453) festhält.
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Mit einem eventuellen Übergang der Mautbetreibergesellschaft Toll Collect GmbH in das Eigentum des Bundes würde sich das Betriebsrisiko für das Erhebungssystem und damit das Einnahmerisiko auf den Bund verlagern. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13599) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13369) zur Frage, was gegen eine Übernahme des Systems spreche. Zudem würde die Übertragung den Bund zur Zahlung eines Kaufpreises an vormaligen Eigentümer verpflichten, heißt es weiter.
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Für Lärmschutzmaßnahmen an Bundesautobahnen sind im vergangenen Jahr 330 Mio Euro ausgegeben worden. Im Jahr 2003 waren es 216 Mio Euro.
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Wie das forum vergabe berichtet, hat sich der Vermittlungsausschuss „mit Beschluss vom 05.06.2013 über einige Änderungen der 8. GWB-Novelle geeinigt. Der einzige vergaberechtlich relevante Punkt, die Änderung der Gewerbeordnung, war nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens“.