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Am 23.12.2014 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten den mit großer Spannung erwarteten Entwurf für das Standardformular…
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Die TenneT TSO GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Volljurist/in bzw. Syndikusanwalt/in (m/w/d) Vertrags- und Vergaberecht…
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Die endgültige Grundkonzeption des Bundesverkehrswegeplans 2015 (BVWP 2015) soll im Frühjahr dieses Jahres vorgestellt werden. Dies wurde bei der Präsentation des Entwurfs der Konzeption des BVWP 2015 im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages deutlich. Die Regierung führte weiter aus, dass inzwischen im Bundesverkehrsministerium ein Online-Konsultationsverfahren freigeschaltet worden sei. Dabei hätten bis zum 20. März 2013 alle Interessierten die Möglichkeit, zum Entwurf der Grundkonzeption umfassend Stellung zu nehmen.
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Eine nicht endende Geschichte: Informationen zu den Wirkungen der aktuellen EU-Vergaberechtsnovelle auf die Trinkwasserversorgung erwartet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (17/12494) will sie erfahren, welche Erfahrungen aus Privatisierungen der Wasserversorgung im europäischen Ausland vorliegen und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht. Außerdem soll die Regierung angeben, wie viele Wasserversorgungskonzessionen in Deutschland nach Inkrafttreten der EU-Vergaberechtsrichtlinie ausgeschrieben werden müssen.
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Ein Gastbeitrag von Dr. Oliver Heinrich, BHO Legal Ausweislich der Koalitionsvereinbarung vom 18. Februar 2013 zwischen der neuen rot-grünen Regierungskoalition von Niedersachsen droht auch in diesem Bundesland die Überarbeitung des derzeitigen Landesvergabegesetzes (LVergabeG). Die zu erwartenden Änderungen erinnern an das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW), welches bislang nicht allzu viele Anhänger gefunden hat. Unser Gastautor Dr. Oliver Heinrich befasst sich schon länger intensiv mit den rechtlichen (Un-)Tiefen des TVgG-NRW, in seinem Beitrag zeigt er, dass der Teufel im Detail stecken kann, so dass man am Ende nur hoffen kann, dass Niedersachsen nicht dieselben Fehler begeht wie der unmittelbare Nachbar.
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Eine sinnvolle Sache, keine Frage, Schmunzeln darf man beim Titel dieser aktuellen Ausschreibung des Bundesministeriums der Finanzen (AZ 634512/2013) doch: “Durchführung einer deutschlandweiten Reihe von 50 Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen zur Stabilisierung des Euroraums”. Allerdings macht die Sache nachdenklich.
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Durchaus Parallelen zum Elterngeld: Beamten, Richtern und Soldaten, die auf eigenes Verlangen hin vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheiden, soll künftig ein Anspruch auf ein „Altersgeld“ eingeräumt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Bundestagsfraktion (17/12479) vor, der kommende Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Aus dem Dienst Ausscheidende sollen anstelle der bislang üblichen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld haben.
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Wie angekündigt finden Sie nachfolgend die Live-Übertragung einer Diskussion zur EU-Konzessionsrichtlinie, u.a. mit Sabine Verheyen, MdEP (CDU/EVP), Burkhard Dlugosch (Facebook Initiative “Wasser darf nicht privatisiert werden”) sowie Vertreter eines privaten Anbieters von Wasserversorgungsleistungen. Zeit: Donnerstag, 7. März, 10.00-11.00 Uhr.
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Die Öffentlichkeit soll bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ (17/9666) verabschiedete der Innenausschuss am vergangenen Mittwoch gegen die Stimmen der Opposition in modifizierter Fassung. Ziel des Gesetzentwurfes ist es laut Bundesregierung, „durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern“.
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Im April 2008 hatte der EuGH im so genannten Rüffert-Urteil das niedersächsische Landesvergabegesetzt gekippt. Seitdem haben nahezu alle Bundesländer mit novellierten Tariftreue- oder Vergabegesetzen ihre landesgesetzlichen Regelungen mit dem Ziel umgestaltet, dass diese mit europäischem Recht vereinbar sind. Derzeit verfügen zehn Bundesländer über ein Tariftreue- oder Vergabegesetz. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein planen die Einführung eines solchen Gesetzes. Dann wären nur noch Bayern, Hessen und Sachsen ohne eine vergleichbare Gesetzgebung. Die Vereinbarkeit der novellierten Mindestlohn- und Tariftreueregelungen mit höherrangigem Recht ist gleichwohl nach wie vor Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die Vergabekammer Düsseldorf hat nunmehr entschieden, dass die Vorgabe eines Mindestlohns im Rahmen von Vergabeverfahren voraussichtlich gegen europäisches Recht verstößt (Beschluss vom 09.01.2013 – VK-29/2012; nicht bestandskräftig).
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Die EU-Kommission hat Österreich aufgefordert, in einer öffentlichen Ausschreibung zur Lieferung von Waren an österreichische Ministerien für rasche und wirksame Rechtsbehelfe zu sorgen und die Wahrung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu gewährleisten.
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Auf der diesjährigen CeBIT, der weltweit größten Messe zur Darstellung digitaler Lösungen der Hightech-Industrie (5.-09.03.2013 in Hannover) präsentiert sich auch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Public Sector Park, Halle 7, Stand 50). Zu sehen gibt es u.a. die ersten XVergabe-kompatiblen Anwendungen live.
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Nach den GRÜNEN stimmt nun auch die SPD-Bundestagsfraktion mit ein: Die Bundesregierung soll kommunale Versorgungsunternehmen stärken und die formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen besonders im Bereich der Wasserversorgung ablehnen. Dies fordert sie in einem Antrag (17/12519), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand.
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sich gegen eine „Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür“. Wenn Pläne der EU-Kommission zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umgesetzt würden, würde es vielfach zu Preiserhöhungen und mittelfristig zu Qualitätsverlusten bei der Wasserversorgung kommen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/12394), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Bemerkenswerter Schachzug: Die Fraktion beruft sich dabei auf einen Beschluss des CDU-Bundesparteitags.