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Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soll künftig die Eignungsprüfung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (im Oberschwellenbereich)…
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Das Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH sucht eine/n Jurist/in (m/w/d) (gern Volljurist) mit Schwerpunkt…
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Ein Gastbeitrag von RA Jens Biemann, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Bieter trifft auch bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen eine Hinweispflicht auf erkennbare Rechtsverstöße im Wettbewerbsverfahren. Später können sie sich darauf nicht mehr berufen. Neben dieser auftraggeberfreundlichen Vorgabe stellt der Vergabesenat des OLG Düsseldorf erstmals seinen Standpunkt zu Rekommunalisierungsverfahren im Energiesektor und Konzessionsvergaben nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dar (Beschluss vom 9.01.2013 – VII-Verg 26/12).
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Kaum eine Regelung war im Rahmen der letzten GWB-Reform so umstritten wie die verschärfte “Mittelstandsklausel”. Selbst die Wirtschaftsverbände waren sich nicht einig, während sich in der politischen Auseinandersetzung insbesondere die CDU/CSU-Fraktion für eine verstärkte Berücksichtigung mittelständischer Interessen stark machte. In der Praxis hat sich die Diskussion als viel Lärm um fast nichts erwiesen, die Änderung des § 97 Abs. 3 GWB dürfte für Sprachforscher interessanter sein als für KMU. Das BMWi hat (daher?) nun den Auftrag für ein Gutachten erteilt, mit dem Anwendungsfragen zum Gebot der Losaufteilung geklärt werden sollen.
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Mit der „Blitzbefragung Kommunen“ unter rund 250 Finanzexperten aus Städten, Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Spitzenverbänden ermittelt die KfW Bankengruppe regelmäßig ein aktuelles Stimmungsbild zur kommunalen Investitionstätigkeit, Kreditaufnahme und Finanzierungssituation. Danach setzt sich die kommunale Investitionsschwäche nach dem vollständigen Auslaufen der Konjunkturpakete fort. Außerdem wachse die finanzielle Kluft zwischen den Kommunen weiter.
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Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IX B, hat mit fachlicher Unterstützung der Berliner Energieagentur einen Handlungsleitfaden veröffentlicht, der auf über 40 Seiten praxistaugliche Hilfestellung zur neuen Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt” (VwVBU) gibt.
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Am heutigen Mittwoch äußerte sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) den Abgeordneten im Familienausschuss des Bundestages gegenüber optimistisch, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder bis drei Jahren wie vereinbart bis zum August realisiert werden kann. Inzwischen seien die ursprünglich vom Bund bereit gestellten vier Milliarden Euro für den Kita-Ausbau zu 99 Prozent abgerufen worden.
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Verlangen öffentliche Auftraggeber außerhalb eines Planungswettbewerbs Lösungsvorschläge für die gestellte Planungsaufgabe, steht den betroffenen Bietern unmittelbar auf Grundlage der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) ein Vergütungsanspruch zu. Der Vergütungsanspruch für die vorvertraglich erbrachten Planungsleistungen bestimmt sich dann nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das hat das OLG Koblenz dem Grunde nach mit Urteil vom 6. Juli 2012 (8 U 45/11) als erstes Oberlandesgericht entschieden.
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Dr. Tammo Diemer hat seine neue Aufgabe in der Geschäftsführung der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH am 16. Januar 2013 antreten. Er folgt dem bisherigen Geschäftsführer Herrn Dr. Carl Heinz Daube nach, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt. Die Finanzagentur, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik ist, ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Diese Aufgaben wurden zuvor dezentral vom Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen. Die Finanzagentur wurde am 19.09.2000 gegründet, hat ihren Sitz in Frankfurt a.M. und beschäftigt 300 Mitarbeiter.
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Zu Lande, zu Wasser, und in der Luft: Irgendwie scheint in der Hauptstadt nachhaltig der Wurm drin, wenn es um öffentliche Infrastrukturprojekte geht: Neben dem Desaster um den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist nun, wieder einmal, die S-Bahn betroffen. Dieses mal allerdings nicht in Folge mangelhafter Wartung, sondern Vergabeverfahren. Das Kammergericht Berlin entschied vergangenen Donnerstag, Fragen des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens der S-Bahn Ausschreibung dem EuGH vorzulegen. Der Vorsitzende Richter am KG wird mit der Befürchtung zitiert, “dass es eine Generation von Schulkindern gibt, für die die Ringbahn nicht existiert“.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat ein Gutachten zur “Bedeutung der Verordnung PR Nr. 30-53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen” ausgeschrieben. Es soll eine Standortbestimmung der PreisVO unter Betrachtung von Notwendigkeit, Sinn und Zweck hoheitlicher preisrechtlicher Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge erfolgen. Vielleicht der Aufschlag zur Reform des Preisrechts? Laut Bekanntmachung heißt es zur Begründung der Wahl des beschleunigten Verhandlungsverfahren: “Kurzfristiger Beratungs- und Handlungsbedarf”. Die Ausschreibung ist auch Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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Bei der Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten muss es keine weiteren Änderungen geben. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion (17/9156), in dem unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Volksbegehren gefordert werden, lehnte der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochvormittag vergangene Woche mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Neben der SPD stimmte auch die Linksfraktion dafür.
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Ziel der vergaberechtlichen Angebotswertung ist es, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Was aber, wenn die Gewichtung der zuvor veröffentlichten Kriterien zu dem Ergebnis führt, dass zwei oder mehrere Angebote genau gleichwertig sind, also z.B. im Falle einer Punktewertung beide genau die selbe Punktzahl erzielen? Und was ist zu tun, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist und zwei Bieter den selben Preis anbieten?
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Nach den vorläufigen Daten zum Abschluss des Bundeshaushalts 2012 ergibt sich eine Neuverschuldung in Höhe von 22,5 Mrd. Euro. Damit wurde das mit dem 2. Nachtragshaushalt 2012 vorgesehene Soll von 28,1 Mrd. Euro um rund 5,6 Mrd. Euro unterschritten.
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Bei der Entscheidung für eine Loslimitierung haben öffentliche Auftraggeber einen weiten Spielraum. Sie dürfen frei zwischen einer Angebotslimitierung und einer Zuschlagslimitierung wählen, wenn sachliche Gründe für die Begrenzung bestehen. Auch an die Dokumentation der Loslimitierung stellt der Vergabesenat in seinem Beschluss vom 07.11.2012 (VII-Verg 24/12) nur geringe Anforderungen.