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Um die sog. „No-Spy-Klausel“ bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3337) auf eine…
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Die Zentrale Verwaltung der Universität Stuttgart, Dezernat Finanzen, sucht einen/eine Einkäufer/Einkäuferin mit Themenschwerpunkt IT. Nähere Einzelheiten…
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Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren Rechtsvorschriften zur elektronischen Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen erlassen. In der Folge gibt es nun mehrere, nach Ländern getrennte Systeme. Ein Problem für Unternehmen, die EU-weit für öffentliche Auftraggeber tätig sind und damit auch ein Hindernis für den Binnenmarkt. Daher prüft die EU-Kommission derzeit, auf welche Weise sich die Schranken, die sich aus der mangelnden Interoperabilität zwischen diesen nationalen Systemen ergeben, überwinden lassen und wie die Übernahme der elektronischen Rechnungstellung in der EU gefördert werden kann. Im Rahmen einer Online-Konsultation sind Sie zur Mithilfe aufgerufen.
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Ein Gastbeitrag von RAin Anna Rieder, LL.M. Zumindest unter dem Weihnachtsbaum des Ausschusses für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments werden wir zwei Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen finden.
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Der Bund soll im kommenden Jahr 302 Milliarden Euro ausgeben können. Das beschloss der Haushaltsausschuss am heutigen frühen Freitag Morgen gegen 3 Uhr nach rund zwölfstündiger Beratung in der so genannten Bereinigungssitzung. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushalt 2013 (17/10200) stimmten in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP; die drei Oppositionsfraktionen der SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab. Damit reduzierten die Abgeordneten die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf um 200 Millionen Euro. In diesem Jahr sollen die Gesamtausgaben nach dem zweiten Nachtragshaushalt 311,6 Milliarden Euro betragen.
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Im Oktober hat der Bundestag die 8. GWB-Novelle beschlossen (8. GWB-ÄndG), das Vergaberecht wird davon jedoch nur mittelbar betroffen: Gem. Art. 4 GWB-ÄndG (“Änderung anderer Rechtsvorschriften”) wird § 150a Gewerbeordnung (“Auskunft an Behörden oder öffentliche Auftraggeber”) geändert.
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Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht seiner im Juni 2010 eingeleiteten “Sektoruntersuchung Walzasphalt” vorgelegt. Der Bericht analysiert die Wettbewerbsprobleme, die mit den Verflechtungen zwischen den verschiedenen Anbietern von Walzasphalt – der mit über 90 % der wichtigste Straßenbelag in Deutschland – verbunden sind. Danach gibt es in Deutschland ein bundesweites, dichtes Netz von gegenseitigen Unternehmensbeteiligungen und gemeinschaftlich betriebenen Asphaltmischwerken. Das Bundeskartellamt kommt zu den Schluss dass „Veränderungen in den Unternehmensstrukturen erforderlich” sind und will “erforderlichenfalls zeitnah Verfahren zur Auflösung von kartellrechtswidrigen Gemeinschaftsunternehmen durchführen”.
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In der Vergabepraxis ist sie schon immer ein Thema, das Auftraggeber wie Bieter gleichermaßen kennen und beschäftigt: Die Frage der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten. War die Frage bislang eher von technischen bzw. fachlichen Aspekten und Erwägungen geprägt, mischen sich dazu jüngst erhebliche (vergabe)rechtliche Diskussionen. Gibt es für die Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten überhaupt eine Rechtsgrundlage? Erschöpft sich die Frage der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Anwendungsbereich des GWB-Vergaberechts bereits in der Beurteilung, ob die für Nebenangebote aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt sind? Was kann bzw. ist überhaupt der Inhalt einer etwaigen Gleichwertigkeitsprüfung?
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Ein gemischtes Bild bot sich den Zuhörern des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am vergangenen Mittwoch: Die Deutsche Bauwirtschaft hat eine unterschiedliche Einstellung zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPPs): Während der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) ÖPP-Projekte „ausdrücklich“ begrüßt, lehnt der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) diese zumindest im Straßenbau in Form der bisherigen A-Modelle als mittelstandsfeindlich ab. Für den Sachverständigen Prof. Beckers von der TU Berlin widerrum sind ÖPPs die „griechische Finanzierung der Infrastruktur“ in Deutschland.
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Nach dem Debakel Nürburgring geriet in den vergangenen Wochen auch der Flughafen-Hahn in die Schlagzeilen und damit zum Problem für die rheinland-pfälzische Landesregierung. Der Flughafen erwirtschaftete nach Medienberichten 2010 ein Defizit von 10,8 Mio EUR, im Jahr 2011 von 10,6 Mio EUR. Nach Aussagen des Aufsichtsratsmitglieds Jochen Riebel (CDU), der für Hessen im Aufsichtsrat sitzt, droht bereits im kommenden März das Ende des Flugbetriebs. Die rheinland-pfälzische Landesregierung schrieb, vielleicht aus gutem Grund, bereits im Mai dieses Jahres eine „Allgemeine Managementberatung zur Weiterentwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn” aus. Am 24. September erfolgte nun der Zuschlag.
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Es ist nicht nur Geld für die Griechen da: Zur Förderung der deutschen Wirtschaft hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013 eingebracht (BT-Drs. 17/10915). Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 771 Millionen Euro bereitgestellt.
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Schon 5 Jahre Vergabeblog? Man mag es selbst kaum glauben. Der Vergabeblog ging im Oktober 2007 als Ein-Autoren-Blog online. Heute, fünf Jahre danach, ist er die führende Informationsquelle im Öffentlichen Auftragswesen und Vergaberecht, an der 20 feste und viele Gastautoren mitarbeiten. Die Besucherzahlen wuchsen ebenso kontinuierlich, auf inzwischen über 110.000 verschiedene (!), sog. Unique Visitors in den letzten 12 Monaten (Grafik oben, zum Vergrößern Klicken), die in dieser Zeit knapp 430.000 mal einen Vergabeblogbeitrag lasen. Eine kleine Bilanz und ein Ausblick in die Zukunft:
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„Update 1 von 1 wird installiert…“ – Die e-Vergabe-Plattform des Bundes wird vom 02.11.2012 17:00 Uhr bis 04.11.2012 23:00 von 4.1.2 auf 5.0 nicht zur Verfügung stehen. Das heißt im Klartext für Bieter: In diesem Zeitraum kann keine Kommunikation über die Plattform stattfinden. Grund ist ein Versionswechsel der dem Betrieb der Plattform zugrunde liegenden Software. Und das nicht ohne Grund.
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Lukrativ werden Aufträge für Bieter oft erst durch fragwürdige Angebots- und Kalkulationsstrategien: Spekulationsangebote, undurchsichtige Preisstrukturen und Dumpingpreise können unerwünschte Begleiterscheinungen des Wettbewerbs sein. Aber welche Instrumente gibt das Vergaberecht dem Auftraggeber im Verfahren an die Hand? Das Kammergericht Berlin hat in einer jüngeren Entscheidung Maßstäbe in Bezug auf so genannte „Mischkalkulationen“ verdeutlicht (KG Berlin, Beschluss vom 14. August 2012, Az.: Verg 8/12).
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In dem genannten Beschluss hatte das OLG Frankfurt a.M. darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Rechtsberatungsleistungen freiberufliche Leistungen im Sinne des § 5 Abs. 1 VgV, § 1 Abs. 1 VOF darstellen. Ferner war vom Vergabesenat zu klären, ob die Auftragswerte von Losen, die fachlich ungleichartige (Beratungs-)Leistungen zum Gegenstand hatten, für die Schwellenwertberechnung zusammenzuaddieren waren.