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Nachdem bereits auf Länderebene Vergabegesetze bestehen, die die Vergabe öffentlicher Aufträge von der Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge…
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Die Stadtkämmerei der Stadt Frankfurt am Main sucht für die Abteilung Zentrales Einkaufs- und Vergabemanagement eine/einen Leiter/-in des…
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Alle Jahre wieder: Mit der inzwischen 40. Ausgabe des Schwarzbuchs „Die öffentliche Verschwendung“ machte der Bund der Steuerzahler vergangene Woche auf besonders gravierende Missstände beim Umgang mit öffentlichen Geldern aufmerksam und dokumentiert dazu zahlreiche Beispiele aus Bund, Ländern und Kommunen, in denen das Geld zum viel zitierten Fenster hinausgeworfen wurde. Auf Platz 10 übrigens die “Dubiose Auftragsvergaben Sanierung Autalhalle” in Hessen, über die unser Autor RA Holger Schröder im Vergabeblog berichtete: Die Gemeinde Niedernhausen schloss dazu mit dem gleichen Architekturbüro drei getrennte Verträge ab, offenbar, um so unter dem EU-Schwellenwert zu bleiben: Rechtswidrig, wie schließlich der EuGH (C-574/10) feststellte. Das neue Schwarzbuch finden Sie hier.
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Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 31. Januar 2012 (1 VK 66/11) klarstellende Erläuterungen zur Anwendbarkeit des europäischen Vergaberechts bei der Zusammenarbeit öffentlicher Stellen (interkommunale Kooperation) ausgeführt. Die Vergabekammer hat sich dabei eng an dem Urteil des EuGH im Fall „Rugenberger Damm – Stadtreinigung Hamburg“ orientiert (vgl. EuGH, Urteil vom 09.06.2009 – Rs. C-480/06). Da diese Entscheidung des EuGH den maßgeblichen Bezugspunkt bei der Frage der Anwendbarkeit des europäischen Vergaberechts auf die verschiedenen Formen der interkommunalen Zusammenarbeit darstellt, liefert die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg wertvolle Hinweise dafür, auf welche Weise interkommunale Kooperationen vergaberechtsfrei gestaltet werden können.
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Deutschland fördert in 61 Ländern nachhaltige Stadtentwicklung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10449) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10397) weiter mitteilt, flossen in den vergangenen zehn Jahren insgesamt rund 482 Mio Euro in die Förderung der Stadtentwicklung vornehmlich in Länder Asiens, Afrikas und Südosteuropas. Davon seien rund 206 Mio Euro in Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit mit den Schwerpunkten Gute Regierungsführung, Wirtschaftsentwicklung, Zugang zu Dienstleistungen sowie Umwelt und Klimaschutz investiert worden.
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Die überarbeiteten Muster des EVB-IT Systemvertrages wurden heute unter http://www.cio.bund.de veröffentlicht. Damit geht eine insgesamt über sieben Jahre andauernde, wegen grundsätzlicher Differenzen lange Zeit ruhende, Verhandlungsphase zwischen Bundesinnenministerium (BMI) und dem Branchenverband BITKOM um die Fassung des IT Projektvertrages der EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik) zu Ende. Der IT Planungsrat – das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern – hatte bereits am 21. Juni dem modifizierten EVB-IT Systemvertrag zugestimmt. Der BITKOM Arbeitskreis Öffentliche Aufträge hatte diesem seinerseits am 12. Juni 2012 zugestimmt. Unser Autor, RA Mark Münch der IT-Recht Kanzlei aus München, die das BMI in den EVB-IT Verhandlungen berät, fasst die wichtigsten Punkte des überarbeiteten Vertrags zusammen.
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Die Aufgabe des EU-Ausschusses der Regionen (AdR) besteht darin, den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Rechtsvorschriften der EU einzubringen. EU-Kommission, -Rat und -Parlament müssen den Ausschuss anhören. Am 13.09.2012 hat der AdR eine Stellungnahme (2012/C 277/09) zur geplanten EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe abgegeben, die dem Kommissionsentwurf deutliche Grenzen setzen will.
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Der erste Teil des Beitrags zur Vergabe von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe hat die möglichen Leistungserbringungsvereinbarungen auf diesem Gebiet näher dargestellt, das sogenannte jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis erläutert und die Auffassungen der bislang ergangenen vergabe- und verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung geschildert. Der zweite Teil geht nunmehr auf die Ansichten in vergabe- und sozialrechtlichen Literatur ein, schildert die Auffassung der Bundesregierung zur Anwendbarkeit des Vergaberechts in diesem Teilgebiet des Sozialrechts, wirft darüber hinaus einen Blick auf die beim Unterbleiben eines Vergabeverfahrens gegebenenfalls entstehende kartellrechtliche Problematik und schließt mit einer Zusammenfassung und Praxishinweisen.
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Der Vertrag mit Toll Collect über Errichtung und Betrieb des Systems der Lkw-Maut endet im August 2015. Im Juni dieses Jahres hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Zuschlag für den von ihm ausgeschriebenen Beratervertrag “MAUT 2015” vergeben. Der Auftrag, über den sich eine Bietergemeinschaft aus TÜV Rheinland, Beiten Burkhard und KPMG freuen durfte, umfasst großzügig “die Unterstützung des Bundes im Zusammenhang mit der zukünftigen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgestaltung des neuen Mautsystems” und ließ deshalb Raum für Spekulationen, dass die PKW-Maut Bestandteil dieser Beratungsleistungen ist. Nun stellte die Bundesreimgierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10496) klar: Man hat weder bisher noch werde man in dieser Legislaturperiode die Einführung einer Pkw-Maut prüfen (17/10595). Zudem gab die Regierung Auskunft zum Schiedsverfahren mit Toll Collect.
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Wenn man schon in Europa nicht so genau weiß, wohin das Geld deutscher Steuerzahler so geht, dann wenigstens im eigenen Land: Bei der Vergabe von öffentlichen Fördermitteln soll es mehr Transparenz geben. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/10641), „Fördermittel, die an juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen geflossen sind, unter Beachtung eines angemessenen Schutzes personenbezogener Daten“ zu veröffentlichen. Allerdings sollen Vergaben unter einer Grenze von 5.000 Euro nur in einer Sammelposition veröffentlicht werden.
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Schriften zum Vergaberecht, Band 11 – Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 2012, 245 Seiten, ISBN 978-3-8329-7426-8, 64 € Die Arbeit von Ritzenhoff trägt einen zweideutigen Titel: Nicht die Krise des Beihilfe- und Vergaberechts, sondern deren Anwendung in der Finanzkrise bildet den Gegenstand der Untersuchung. Angesichts der rasanten Entwicklungen, die die beiden Rechtsgebiete seit 2008 genommen haben, war es nur eine Frage der Zeit, bis sich die Literatur der aufgeworfenen Fragen annimmt. Ritzenhoff hat dies mit seinem Werk in beeindruckender Weise getan.
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Ein Gastbeitrag von RA Torben Schustereit, GKMP Pencereci Rechtsanwälte Die Dienstleistungskonzession beschäftigt auch das Vergaberecht bereits seit geraumer Zeit in regelmäßigen Abständen. Dabei ist für ihre Vergabe der Rechtsweg zu den Vergabekammern und –senaten gar nicht eröffnet – meinte man. Zu den hierzu ergangenen Entscheidungen hat sich nunmehr eine neue gesellt, mit der das OLG Brandenburg Neuland betritt.
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Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat die geprüften Rechnungen der fünf Bundestagsfraktionen für das Kalenderjahr 2011 als Unterrichtung (17/10560) vorgelegt.
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Die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland investieren verstärkt in “Mobile Government”, also Nutzung von Verwaltungsleistungen sowie Abruf von Informationen über hierfür geeigente, internetfähige Mobiltelefone, sog. Smartphones. 42 Prozent haben bereits Vorhaben für die Entwicklung von Smartphone-Anwendungen angestoßen. Hauptziele sind eine Steigerung der Servicequalität und mehr Effizienz im Verwaltungsbetrieb.
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Die FAZ spricht anläßlich der erneut verschobenen Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg (BER) von einem „Debakel“. Ursprünglich sollte dieser am 3. Juni eröffnet werden, aktueller Termin ist Oktober 2013 – frühestens. Gesellschafter der Flughafengesellschaft sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie mit 26 % der Bund. Daher will die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/10339) mit dem Titel „Aufklärung der Verantwortlichkeiten und Kostenrisiken durch die verschobene Eröffnung des Berliner Flughafens“ von der Bundesregierung wissen, welche Kosten noch auf den Steuerzahler zukommen.