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Das erst seit knapp über einem Jahr bestehende Hessische Vergabegesetz (in Kraft getreten am 01.07.2013) steht…
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Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin sucht zum 01.05.2019 eine/n Beamtin/en bzw. eine/n Tarifbeschäftigte/n…
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Mit Bekanntmachung der geltenden EU-Schwellenwerte für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung im Bundesanzeiger wurde am 2. August die EU-Richtlinie 2009/81/EG vollständig in Deutschland umgesetzt. Damit wurde der Rechtsrahmen in diesem Bereich wesentlich neu gestaltet. Zudem hat die Bundeswehr eine umfangreiche Reorganisation auf den Weg gebracht, die auch die Beschaffungsorganisation betrifft. Dem trägt das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) mit einem eigenen Fachauschuss Rechnung.
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Die Kommunen in Deutschland kalkulieren auch in den kommenden drei Jahren mit spitzem Bleistift. Für 83 Prozent der Verwaltungen bleibt die Sanierung der Haushalte die Top-Herausforderung bis 2014. Das sind die Ergebnisse der Studie „Branchenkompass 2012 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
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Nach Rechtsprechung des BGH fällt die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (DLK) an sich nicht in den Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB. Folge hiervon ist, dass für die Vergabe von DLKen nicht der Rechtsweg zu Vergabekammer und Vergabesenat besteht. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf soll jedoch anderes für den Fall gelten, wenn die Vergabe von Aufträgen nur als öffentlicher Auftrag erfolgen darf und der öffentliche Auftraggeber stattdessen rechtwidriger Weise einen anderen Auftragstyp, nämlich eine DLK wählt. Es ist vergleichbar wie bei De-facto-Vergaben auch in einem derartigen Fall Aufgabe der Vergabenachprüfungsinstanzen, die Einhaltung des Vergaberechts durchzusetzen. Soweit demnach die Vergabe eines Auftrags nur als ein dem Vergaberecht unterliegender Dienstleistungsauftrag und nicht als DLK vergeben werden kann, sind die Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig. Insofern hat das OLG Düsseldorf den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für zulässig erklärt, jedoch die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen.
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Der Aufbau und die Inbetriebnahme des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) sind weit vorangeschritten. Derzeit seien bundesweit mehr als 68 Prozent der Basisstationen des installiert und mehr als 45 Prozent in das Netz integriert, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/10066) auf eine Kleine Anfrage (17/9877) der Fraktion Die Linke. Die Teilnehmerzahl nehme monatlich weiter zu, Ende Mai 2012 habe sie bei 182.920 gelegen.
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Die Vergabekammern und Vergabesenate der OLGs beschäftigen sich immer wieder mit der Thematik der Rüge. So manches Nachprüfungsverfahren scheiterte bereits an einer Verletzung dieser Bieterobliegenheit. Auch in der jüngeren Vergangenheit sind wieder praxisrelevante Entscheidungen zu diesem vergaberechtlichen Dauerthema ergangen. Diese behandeln dabei das gesamte Spektrum der einschlägigen Rechtsprobleme; von der Frage nach der Rechtzeitigkeit einer Rüge, über die inhaltlichen Anforderungen an ein Rügeschreiben, bis hin zur Rügeverpflichtung im bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahren bzw. unterhalb der Schwellenwerte. Ferner ist eine interessante Entscheidung zu den Anforderungen an ein anwaltliches Rügeschreiben, insbesondere zum Nachweis der anwaltlichen Bevollmächtigung, ergangen. In einer kleinen Serie unseres Autors Dr. Christian Wagner wollen wir Ihnen dies komprimiert vermitteln.
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Am 25.5.2012 beschloss der Bundestag eine Reform der Organspenderegelung, am 15. Juni stimmte der Bundesrat zu: Künftig sollen mit der sog. Entscheidungsregelung alle Krankenversicherten ab 16 Jahren regelmäßig befragt werden, ob sie zur Organspende bereit sind. Nun rollt die Umsetzung an: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln schreibt einen Auftrag (TED-Doc Nr. 2012/S 141-235811) zum Druck von 28 Millionen Organspendeausweisen aus, optional abrufbar sind weitere 32 Millionen Ausweise.
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine FAQ-Liste (“Frequently Asked Questions” = “häufig gestellte Fragen”) zum neuen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW herausgegeben. Sie weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass diese keinen Anspruch auf Gerichtsfestigkeit erhebt, sondern die Auffassung der Landesregierung wiedergibt. Vom Anwendungsbereich über Mindestlohn, soziale Kriterien, Umweltschutz bis zur Frauenförderung wir alles erläutert, was das Beschafferherz höher schlagen lässt bzw. zum Infarkt bringt. Abrufbar als PDF unter diesem Link. Beachten Sie dazu auch den Beitrag unseres Autors Dr. Roderic Ortner und die Diskussionen im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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Am 1. August findet die bereits siebte Sitzung der Regionalgruppe Hamburg, am 7. August die zweite Sitzung der Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Hier wird u.a. Anja Theurer, Sprecherin der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen, zum Thema “Landesvergabegesetze – ein Bericht aus der Praxis der Auftragsberatungsstelle Brandenburg” referieren. In Hamburg wird u.a. Dr. Klaus Willenbruch, Herausgeber des bekannten Kompaktkommentars, über aktuelle Entwicklungen referieren. Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Öffentliche IT-Großprojekte genießen bekanntlich nicht den besten Ruf: Ob Toll Collect, ELENA oder die elektronische Gesundheitskarte – selten lief es so, wie es die Planer ersonnen hatten. Dabei beschränkt sich die bedenkliche Liste keinesfalls auf Projekte des Bundes, wie das Beispiel der verpatzten Einführung der elektronischen Akte in Berlin zeigt. Dass offenbar mehr dran ist, als nur der schlechte Ruf, zeigt sich am aktuellen Studienprogramm der Universität Bayreuth. Im Angebot für das WS 2012/2013: „Misserfolge von IT-Großprojekten der öffentlichen Verwaltung”.
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Die EU-Kommission hatte bereits in ihren Aktionsplänen für eProcurement angekündigt, dass sie selbst für Ausschreibungen der Europäischen Institutionen einen Schritt in Richtung eVergabe vorangehen will, um Mitgliedsstaaten anzuregen, ähnlich zu verfahren. Und tatsächlich hat die Kommission, bislang ohne offizielle Ankündigung, auf einer neuen Webseite ein Registrierungsformular für einen neuen, eigenen eVergabe-Dienst geschaltet.
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Die Subventionen des Bundes sind seit 2009 um rund sechs Milliarden Euro gesunken und unterschreiten in diesem Jahr mit einem Volumen von 22,6 Milliarden Euro das Vorkrisenniveau. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10005) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9819) mit. Die Relation zwischen Subventionsvolumen und Bruttoinlandsprodukt sinke in diesem Jahr auf 0,8 Prozent und bewege sich damit auf historisch niedrigem Niveau.
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Die Entscheidung des BGH vom 03.04.2012, Az.: X ZR 130/10 ist ein Beispiel dafür, wie sich auch im Vergaberecht der Fokus der Aufmerksamkeit über die Jahre hinweg deutlich verschiebt. Vor knapp 10 Jahren hatte der BGH mit der Entscheidung vom 18.02.2003, X ZR 43/02, eine Zeit der sehr strikten und formalistischen Handhabung in Vergabeverfahren eingeläutet, als er entschieden hat, dass grundsätzlich jede fehlende Erklärung oder jeder fehlende Nachweis im Angebot eines Bieters ohne Möglichkeit für den Auftraggeber zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe zwingend zum Ausschluss des Angebots führen muss.
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Die Mitglieder des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wissen es schon länger: Nachdem gestern die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VS-VgV) und die geänderte VgV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, treten heute, am 19. Juli, die neuen Regelungen in Kraft. Mit der Änderung der VgV in § 6 Abs. 1 VgV tritt zudem der geänderte Abschnitt 2 der VOB/A (VOB/A-EG) in Kraft. Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren.