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Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der anwendbaren Schwellenwerte der Richtlinien…
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Vergabemanager (m/w) in München gesucht
Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Vergabemanager (m/w) im Beschaffungswesen mit Dienstsitz in München,…
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Ein Spannungsfeld: Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens kommen regelmäßig auch solche Unterlagen auf den Tisch, die vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Eine für die betroffenen Unternehmen im Einzelfall schwierige Abwägung zwischen Rechtsschutz und Wahrung des eigenen Know-hows. Der EuGH hatte zu entscheiden (Rs C-450/06, Urteil vom 14.2.2008), ob die Nachprüfungsstellen verpflichtet sind, die Vertraulichkeit dieser Unterlagen zu gewährleisten.
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Ein kleines Stückchen E-Government: Seit einigen Monaten können öffentliche Auftraggeber Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
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Ironie des Schicksals? Die Bundesregierung ist gerade dabei, im Rahmen der GWB-Novelle der Vergaberechtsreform die Möglichkeit einer Inhouse-Vergabe gesetzlich zu verankern, da leitet die EU-Kommission u.a. gegen Deutschland ein EU-Vertragsverletzungverfahren ein, da Abfallentsorgungsdienstleistungen ohne Ausschreibung im Wege interkommunaler Zusammenarbeit „inhouse“ zwischen Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Necker-Kreis vergeben wurden.
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Unter Federführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) haben sich insgesamt 18 Wirtschaftsverbände in einem gemeinsamen Positionspapier entschieden gegen die geplante gesetzliche Einführung einer Inhouse-Vergabe ausgesprochen. Durch die Möglichkeit, nachgefragte Leistungen nicht am Markt beschaffen zu müssen, sondern ohne öffentliche Ausschreibungen durch andere Einrichtungen der öffentlichen Hand erbringen zu lassen, werde ein fairer Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Unternehmen verhindert. Dies führte letztlich zur Verdrängung der Privatwirtschaft und zu erhöhten Preisen für den Kunden.
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„Wenige Verbesserungen, viele Verschlechterungen“, lautet das Fazit der Grünen zur aktuell ersten Lesung des Regierungsentwurfs der GBW-Novelle im Parlament. „Nachdem die Bundesregierung seit 2005 die Reform des Vergaberechts hat schleifen lassen“, so die Grünen, wolle sie den Gesetzentwurf nun „im Schnellverfahren durch die Ausschüsse bringen. Mehr Gründlichkeit wäre wichtig.“
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Der Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 15.1.2008 (B 15-01082-102/11), nachdem die Vergabestellen des Bundeshochbaus bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nur noch solche Unternehmen berücksichtigten dürfen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden, bröckelt. Nach einem aktuellen Erlass des Ministeriums sind ggfs. auch nicht präqualifizierte Unternehmen zuzulassen, um eine Diskriminierung auszuschließen.
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Das Angebot eines Bieters wurde vom Auftraggeber wegen des Verdachts einer Mischkalkulation geprüft. Auf Aufforderung zur Klärung einzelner Positionen übersandte dieser die Urkalkulation, was ein konkurrierender Bieter vor der Vergabekammer (VK) als verfahrensfehlerhaft rügte: Der Auftraggeber müsse zuerst die Urkalkulation erhalten, dann erst sei eine positionsbezogene Aufklärung möglich. Nach Ansicht der VG (Beschluss vom 03.03.2008, 1/SVK/002-08) existiere aber gerade kein vorgeschriebenes Verfahren zur Widerlegung des Verdachts einer Mischkalkulation.
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt alle öffentlichen Aufträge sukzessive nur noch elektronisch aus. Sie bedient sich hierfür der eVergabe-Plattform des Bundes. Angesichts des damit verbundenen Potentials an öffentlichen Aufträgen ist die bundesweit größte elektronische Vergabelösung für alle Vergabeverfahren im Bereich der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) sowie der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) online. Mit dem neuen Verfahren werden alle Prozesse des zentralen Einkaufs sowie der regionalen Einkaufszentren elektronisch abgewickelt.
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Wenn auch kein unmittelbares Vergabethema: Innerhalb der Europäischen Union liegen kleine und mittelständische Unternehmen aus Deutschland bei Innovationen auf Rang zwei, knapp hinter Österreich. Zudem erwirtschaften die 3,5 Millionen kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) in Deutschland rund 40 Prozent aller Unternehmensumsätze, beschäftigen rund 70 Prozent aller Arbeitnehmer und stellen mehr als 80 Prozent aller Lehrstellen zur Verfügung. Dies gab die Bundesregierung in Ihrer Antwort (16/10209) auf eine Große Anfrage von CDU/CSU und SPD (16/8950) bekannt.
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Eine der interessantesten Entscheidungen des Jahres: Eine Vertragsgestaltung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die zur Übersicherung des öffentlichen Auftraggebers führt, ist nach Ansicht des Landgerichts Wuppertal (Az 17 O 88/07) unwirksam. Im konkreten Fall erhielt die Auftraggeberin durch die Kumulation der vertraglichen Regelungen im Ergebnis eine Sicherheit i.H.v. 15% des Werklohnanspruchs zur Absicherung ihrer Gewährleistungsansprüche und anderer Ansprüche. Das aber, so das LG, sei zuviel, die Regelungen daher AGB-widrig und somit unwirksam.
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Nach einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) liegt die Zahl ausländischer Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland beteiligen, unterhalb von 5 % aller Bieter.
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Im Süd-Westen nichts Neues: Das OLG OLG Karlsruhe (Beschluss vom 25.04.2008, 15 Verg 2/08) hat abermals klargestellt, dass fehlende Angaben zur Eignung von Subunternehmern zwingend zum Angebotsausschluß führen.
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Am 1. September ist in Ostwestfalen-Lippe das „OWL-Vergabeportal“ als ersten Public-Privat Partnership im Umfeld der E-Vergabe-Plattformen gestartet. Auf der Plattform finden interessierte Unternehmen aktuelle Ausschreibungen der beteiligten Kommunen, die nach Region oder Werkbereich (z.B. Bauarbeiten) durchsucht werden können. Dabei ist sogar die elektronische Angebotsabgabe möglich.