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Im Rahmen des 4. Deutschen Bauvergabetags digital am 16.09.2020 wird die jüngere Geschichte und die nun…
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Die Stadt Mannheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz eine/n Sachbearbeiter/innen…
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Das OLG München überzeugte sich ob der substantiierten Darlegung eines Bieters davon, dass die Vorgaben zur Medienausstattung einer Schule auf Produkte eines bestimmten Herstellers zugeschnitten waren. Die bloße Möglichkeit, so die Richter, dass der Hersteller dieses Produkts Händlern unterschiedliche Einkaufskonditionen in Form eines Projektpreises gewährt, reichte dann für eine subjektive Rechtsverletzung des Bieters aus. Der Auftraggeber hatte es versäumt, passende Alternativprodukte zu benennen, und verstieß außerdem durch die ungeschwärzte Weitergabe des Submissionsprotokolls an die Bieter gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz.
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Mit Erlass 70406/21#1 vom 17.06.2020 hat das BMI geregelt, dass der öffentlichen Bauherren Bund sich an den pandemiebedingten Zusatzkosten (Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen) beteiligt. Den Erlass sowie das entsprechende Formblatt finden Sie im Thema zur Diskussion. Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine außerplanmäßige Ausgabe von bis zu zwei Millionen Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in einer Höhe von bis zu 307 Millionen Euro erteilt.
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Die Europäische Kommission hat gestern das Stabilisierungspaket der Bundesregierung für die Lufthansa gebilligt.
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Hier finden Sie die aktuellen Online-/Seminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Aktuelle Themen werden in intensiven Webinaren und Seminaren vermittelt und diskutiert. Aktuelle Rechtsprechung zum Vergaberecht wird im „Kompaktkurs zur aktuellen Rechtsprechung zum Vergaberecht“ intensiv diskutiert und erläutert.
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Die vergaberechtsfreie Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern führt seit der Leitentscheidung Stadtreinigung Hamburg (EuGH, Urt. v. 9.6.2009, C-480/06) immer wieder zu Rechtsunsicherheiten. Diese Unwägbarkeiten sollten durch Art. 12 Abs. 4 RL 2014/24/EU (bzw. § 108 Abs. 6 GWB) legislativ beseitigt werden. Die Vorschriften regeln erstmals die ausschreibungsfreie horizontale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen. Dennoch sind nicht alle Streitpunkte abschließend geklärt (vgl. auch jüngst EuGH, Urt. v. 28.5.2020, C-796/18 – Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung; Urt. v. 18.6.2020 – C-328/19 – Porin kaupunki). Die europäischen Richter haben nun den wichtigen Begriff der Zusammenarbeit näher kommentiert.
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In seinem Urteil vom 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Bestimmungen der europäischen Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG verstoßen, konkret gegen Artikel 15 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe g und Absatz 3 der Richtlinie (s. Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456). Mit Verkündung des Urteils in der Rechtssache C-377/17 besteht für die Bundesrepublik Deutschland die Pflicht, der Entscheidung nachzukommen und die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des Urteils anzupassen. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) enthält die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der HOAI. Diese gibt bislang vor, in der HOAI Mindest- und Höchsthonorarsätze festzulegen. Daher ist infolge des EuGH-Urteils zunächst das ArchLG anzupassen. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des ArchLG.
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„Ein starkes Europa braucht eine schlagkräftige Wettbewerbspolitik – nach innen wie nach außen. Daher begrüßen wir den Vorschlag der EU-Kommission für neue Instrumente gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten im EU-Binnenmarkt.“ Mit diesen Worten kommentierte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, das vorgelegte Weißbuch zum Umgang mit staatlich subventionierten Unternehmen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (siehe Vergabeblog.de vom 23/06/2020, Nr. 44364).
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Unter dem Titel: „„Faktisches Komplettversagen“ im Verteidigungsministerium“ berichtet die Welt über den Abschluss des Untersuchungsausschusses zur Berateraffäre. Die Abschlussberichte der Opposition sollen ein System ohne Kontrolle und einen erschreckend geringen Aufklärungswillen bei der Bundeswehr skizzieren, so die Welt.
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Nach Ansicht eines leitenden Beamten des Bundesverkehrsministeriums war es rechtlich zulässig, nach Abgabe des finalen Angebots für die Erhebung der Pkw-Maut weiter mit dem Bieterkonsortium zu verhandeln. Damit widersprach Arnd Mayer, Leiter des Vergabestelle des Ministeriums, in seiner Befragung vor dem 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) der Einschätzung des Bundesrechnungshofs, wonach diese Verhandlungen gegen das Vergaberecht verstoßen haben.
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In diesem Jahr finden alle DVNW-Tagungen (Deutscher Vergabetag, Bau-Vergabetag, IT-Vergabetag) mit vielen Möglichkeiten zur interaktiven Beteiligung online statt. Für den 7. Deutschen Vergabetag digital ist ab sofort die Ticketbuchung zum Frühbuchertarif eröffnet (Hier geht es direkt zur Onlineanmeldung). Wie immer erwartet Sie bei unserer Leitveranstaltung für Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen ein aktuelles und hochwertiges Programm mit starker Fokussierung auf die Praxis. Verfolgen Sie den Livestream, den wir aus dem Theater am Delphi in Berlin (bekannt aus der ARD-Serie „Babylon Berlin“) übertragen werden. Verpassen Sie außerdem keine Vorträge, Diskussionen und Workshops, da alle Medieninhalte aufgezeichnet in der Mediathek für mehrere Tage verfügbar bleiben. Vernetzen Sie sich, stellen Sie Ihre Fragen und sagen Sie Ihre Meinung mittels vieler interaktiver Beteiligungsmöglichkeiten. Seien Sie bei der Digitalpremiere des 7. Deutschen Vergabetags dabei und profitieren Sie von einer Teilnahme von überall. Hier geht es zu Programm & Infos.
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Die Europäische Kommission will bei Firmenübernahmen durch staatlich subventionierte Akteure aus Drittstaaten fairen Wettbewerb durchsetzen, ebenso bei öffentlichen Ausschreibungen. Dazu hat sie vergangenen Mittwoch ein Weißbuch angenommen, in dem dargelegt wird, wie den verzerrenden Wirkungen drittstaatlicher Subventionen im Binnenmarkt begegnet werden kann. „Die europäische Wirtschaft ist offen und stark in die Weltwirtschaft eingebunden. Damit dies eine Stärke bleibt, müssen wir wachsam sein. Wir brauchen geeignete Instrumente, um – ebenso wie bei Subventionen von Mitgliedstaaten – sicherzustellen, dass auch Subventionen aus Drittstaaten keine Verzerrungen in unserem Markt bewirken“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
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Die Europäische Kommission hat vergangenen Freitag eine deutsche Maßnahme zur Förderung der Entwicklung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Ziel der Regelung ist der Ausbau eines Netzes von Ladeinfrastrukturen, damit Elektrofahrzeuge in ganz Schleswig-Holstein schnell und einfach aufgeladen werden können.
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Eine Vertreterin des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) hat Vorwürfe zurückgewiesen, bei der Pkw-Maut seien vergaberechtliche Fehler gemacht worden. „Ich bin der Meinung, dass nicht gegen Vergaberecht verstoßen wurde“, sagte die Zeugin Claudia Hieckmann am Donnerstag, 18. Juni 2020, vor dem 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“). Sie war von Februar 2017 bis Anfang Dezember 2018 als Vergabesachbearbeiterin in der Servicestelle Vergabe des Bundesverkehrsministeriums mit der Pkw-Maut befasst.
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Ein über die E-Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereichtes Angebot ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil es zuvor als unverschlüsselter Anhang einer E-Mail übermittelt wurde. Dies gilt jedenfalls dann, wenn gewährleistet ist, dass es zu keiner vorfristigen Kenntnis vom Inhalt des per E-Mail formwidrig abgegebenen Angebots kam bzw. dies ohne vernünftige Zweifel ausgeschlossen werden kann. Allein die Möglichkeit der abstrakten Gefährdung des Geheimwettbewerbs rechtfertige einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht.