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Am Donnerstag, den 02.04.2020, hat das Abgeordnetenhaus das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und…
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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sucht eine/n Mitarbeiter/in Vergabe (w/m/d) für die Zentrale in Dresden. Nähere…
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Die Vergabekammer hat sich in einer lesenswerten Entscheidung mit etlichen schwierigen Themen des Vergaberechts befasst. Aus meiner Sicht sind drei Themenkomplexe hervorzuheben: Erstens die Frage, ob ein Auftraggeber an den Grundsatz der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung gebunden ist, wenn er sich des Instruments der Rahmenvereinbarung bedient. Zweitens die Frage, ob und inwieweit ein Bieter in einem Vergabenachprüfungsverfahren überhaupt rügen kann, dass vertragsrechtliche Regelungen unzumutbar oder (zivilrechtlich) unwirksam seien. Und drittens, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Auftraggeber zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit z.B. neben einem Hauptlos ein Back-up-Los bilden darf. Die Vergabekammer hat auch noch weitere Highlights (oder besser: Evergreens) angesprochen, wie etwa die Zulässigkeit eines Bewertungssystems für Konzepte und die Frage der Zulässigkeit von Regelungen zur Vertragserweiterung, letztere hier aus Platzgründen dann nicht näher ausgeleuchtet.
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Wie immer war das „Klassentreffen in Berlin“ weit im Voraus ausgebucht! Viele bekannte aber auch neue Gäste fanden ihren Weg in das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am Reichstagsufer in Berlin. Der bewährte Veranstaltungsort war erneut für zwei Tage bis auf den letzten Sitzplatz gefüllt. Im Rahmen des Jahreskongress der öffentlichen Vergabe und Beschaffung wurde auch im 6. Jahr Fachwissen vermittelt, diskutiert, Impulse geben und – freilich – genetzwerkt.
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Unter dem Titel: „Amazon wirft Trump Amtsmissbrauch vor“ berichtet Spiegel Online, dass Amazon Präsident Trump Amtsmissbrauch vorwerfe. Er habe damit Jeff Bezos persönlich schaden wollen, klage Amazon.
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Die Durchführung der Fluggast- und Gepäckkontrollen ist weitestgehend Mitarbeitern privater Sicherheitsdienstleistern übertragen. Diese Luftsicherheitskontrolldienstleistungen (Wahrnehmung von Aufgaben nach § 5 Luftsicherheitsgesetz) werden in regelmäßigen Abständen neu dem Wettbewerb zugeführt, so jetzt auch am Flughafen Düsseldorf.
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Das Know-how von Baufirmen frühzeitig im Projekt nutzen und Unternehmen schon in der Vor- und Entwurfsplanung einzubeziehen. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass eine am Projekterfolg ausgerichtete Vertragsgestaltung und Vergütung zudem dazu beiträgt, Projekte in der geplanten Zeit und innerhalb des Kostenrahmens abzuwickeln. Im Seminar werden die wesentlichen Vertragsparameter dargestellt und erläutert, wie sie ausgeschrieben werden können. Information & Anmeldung
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Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sucht zum 01.01.2020 eine/n Sachbearbeiter/in Vergabe. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Die Mitgliederumfrage des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW) (Vergabeblog.de vom 20/11/2019, Nr. 42546) schlägt Wellen. Im Zuge der Umfrage wurde ermittelt, dass öffentliche Auftraggeber Nachholbedarf im öffentlichen Auftragswesen sehen. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Drs. 19/15468) fragt die FDP-Fraktion nun, ob „die Bundesregierung die Ansicht öffentlicher Auftraggeber (teile), die laut einer DVNW-Umfrage zu 85 Prozent urteilen, dass die Privatwirtschaft über zu wenig Kenntnis des Vergaberechts verfüge, um erfolgreich den Weg zum öffentlichen Auftrag zu finden“. Über die Antwort der Bundesregierung werden wir berichten.
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Seit dem 27.11.2019 können für den Freistaat Thüringen tätige Unternehmen und Lieferanten ihre Rechnungen elektronisch an die Verwaltung senden. Das E-Rechnungsportal ist freigeschaltet worden.
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Mit der Migration von PC-Systemen in den Bundesbehörden auf Windows 10 beschäftigt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14056). Danach sind die Behörden und Ressorts für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung eigenverantwortlich.
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Bei einer Ausschreibung für ein digitales Alarmierungssystem hat das OLG Düsseldorf klare Grenzen für Produktvorgaben gezogen. Zudem ordnet es die Errichtung eines digitalen Alarmierungssystems als Liefer- und Dienstleistungsauftrag und nicht als Bauauftrag ein.
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Die Abgrenzung der Bau- von den Liefer- und Dienstleistungen hat im Vergabewesen aufgrund der unterschiedlichen Schwellenwerte eine ganz besondere Bedeutung. Doch wann liegt eigentlich was vor? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteil vom 27.11.2019 eine Klage der Göttinger Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Städteentwicklung -GWG- in einem Subventionsstreit gegen die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank – abgewiesen.
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Der Berliner Senat hat am 03.12.2019 die Gesetzesvorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, zur Erhöhung des Landesmindestlohns zur Kenntnis genommen. Künftig soll in den vom Landesmindestlohngesetz erfassten Einflussbereichen des Landes Berlin – der Landesverwaltung, den Beteiligungsunternehmen, im Zuwendungsbereich sowie bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht – ein Stundenentgelt von mindestens 12,50 € brutto statt der bisher geltenden 9,00 € brutto gezahlt werden.
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Nach einem Bericht des Bayrischen Rundfunks ist die Frage eindeutig mit Ja zu beantworten. Unter dem Titel: „Öffentliche Ausschreibungen: Bürokratie als Bremsschuh“ berichtet der BR insbesondere von der Gemeinde Wartberg, die mit fehlenden Angeboten in Vergabeverfahren und steigenden Kosten wohl mit vielen öffentlichen Auftraggebern deutschlandweit dieselben Probleme teilt.
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Hier finden Sie die aktuelle Übersicht unserer Schulungen zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Viele neue & aktuelle Themen werden in den intensiven Seminaren vermittelt und diskutiert. Premiere im Januar hat unser Seminar „Neues zu „Ob“ und „Wie“ bei ÖPNV-Ausschreibungen“, hier wird unter anderem erläutert, was es mit der EuGH-Entscheidung vom 21.03.2019 auf sich hat und welche Auswirkungen sie auf bisherige und künftige Beschaffungen haben wird