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Bieter müssen einen erkannten Vergaberechtsverstoß nach dem Willen des Gesetzgebers unverzüglich rügen, wenn sie nicht ihr…
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(Junior-)Vertragsmanager (m/w) in Eschborn gesucht
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) steht für nachhaltige Projekte. Für den Standort Eschborn ist…
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Das forum vergabe e.V. bietet kostenlos eine Synopse zum neuen GWB und zur neuen Vergabeverordnung an. Sie finden darin die §§ 97 ff. GWB und die Vergabeverordnung in der geänderten Fassung sowie zu beiden Vorschriftenwerken eine Synopse von altem und neuem Text. Sie können das insbesondere für die Praxis hilfreiche Werk auf der Seite des forum vergabe herunterladen. Es ist auf der Startseite rechts unten im Kasten „Downloads“ zu finden. Update: Eine Fassung vom April 2009 ist an der gleichen Stelle erhältlich.
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Nun bekommt auch Rheinland-Pfalz seine eigene eVergabe Plattform: Der Landesbetrieb Daten und Information hatte in Vertretung des Landes eine europaweite Ausschreibung zur „Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege einer E-Vergabe-Plattform und eines Vergabe-Workflows“ für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz durchgeführt. Den Zuschlag zur landesweiten Einführung einer elektronisch unterstützten Vergabe öffentlicher Aufträge erhielt nun die cosinex GmbH aus Bochum.
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Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee hat die Verteilung der 500 Millionen Euro für die Sanierung von Bundesbauten aus dem zweiten Konjunkturpaket bekannt gegeben. Die Aufträge müssen bis Mitte 2010 vergeben, das Geld bis 2011 ausgegeben sein. Mit den 500 Millionen werden über 900 Einzelmaßnahmen, davon rund 300 von freien Trägern gefördert. Alle Projekte außer dreien liegen im Volumen unter 10 Millionen Euro, die weit überwiegende Zahl der Maßnahmen liegt zwischen 100.000 Euro und 2 Millionen. Unter den Projekten sind:
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Referenzen sind im Rahmen der Eignungsprüfung, insbesondere bei Ausschreibungen von Technologieaufträgen, oft das Zünglein an der Wage. Immer wieder hört man dabei von Bieterseite, dass Wettbewerber hier abenteuerliche Referenzen angeben, die dem Vernehmen nach von den Vergabestellen nur unzureichend auf Plausibilität überprüft werden. Umgekehrt kann aber auch eine nur teilweise Überprüfung der angegebenen Referenzen nachteilhaft für den Bieter sein. So der Anlass eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer (VK) Rheinland-Pfalz: Diese entschied mit Beschluss vom 2.4.2009 (VK 9/09), dass eine bloße stichprobenartige Prüfung der vorgelegten Referenzen durch die Vergabestelle ausreichend ist.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird in den beiden Jahren 2009 und 2010 nach derzeitigem Stand Spitzentechnologien und Forschungsprojekte insbesondere im innovativen Mittelstand in Höhe von insgesamt 5,6 Mrd. € fördern (davon allein 1,1 Mrd. € aus den Konjunkturpaketen). Im Einzelnen stehen den Unternehmen folgende Programme zur Verfügung:
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Nach der Umstellung auf die ausschließlich elektronische Angebotsabgabe für die ITK-Branche bereits im Jahr 2007 erfolgt nun der nächste Schritt: Ab dem 1. Juli kann die KFZ-Branche ihre Angebote auf Ausschreibungen des Bundes nur noch elektronische über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de abgeben. Die Umstellung erfolgt auf Grundlage des sog. „Stufenplans eVergabe“, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA), dem Bund der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erstellt hatte.
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Die Milliarden aus dem Investitionsprogramm des Bundes sollen bislang bei den Unternehmen nicht angekommen sein. Dies berichtete die Financial Times Deutschland (FTD) unter Berufung auf Informationen aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. So sollen die Länder von den insgesamt durch den Bund zur Verfügung gestellten 13 Millarden Euro bis Mitte Juni lediglich 11 Millionen Euro abgerufen haben. Die Regierung sorgt sich nun, daß sie das mit dem Konjunkturpaket II verfolgte Ziel einer Konjunkturbelebung durch rasche staatliche Investitionen verfehlen könnte.
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Wie im wirklichen Leben: Die Geschäftsstelle des Kaufhaus des Bundes (KdB) hat für das Jahr 2008 eine Vergleichsbetrachtung der Nettopreise bei Nutzung von Rahmenvereinbarungen des Bundes gegenüber solchen aus dezentralen Beschaffungen durchgeführt. Auch wenn man ausdrücklich darauf hinweist, „dass das Ergebnis nicht als repräsentativ angesehen werden kann“, so zeigt es doch eine unumstößlichen Trend: Die Auswertung ergab, dass das durchschnittliche Einsparpotenzial bei einem Einkauf der betrachteten Produkte über das KdB beachtliche 24,17 % beträgt, bei EDV-Verbrauchsmaterial sogar 54,73 %. Über das KdB beziehen aktuell 342 dort registrierte Bundesbehörden und bundesnahe Einrichtungen Produkte.
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Neben der Bundesregierung haben auch die Bundesländer konjunkturfördernde Maßnahmen ergriffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat einen Überblick des Informationsangebots der Länder zu deren Konjunkturprogrammen erstellt.
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Vielleicht haben Sie es schon bemerkt: In der Spalte INFORMATIONEN finden Sie ab sofort eine Übersicht aller aktuellen und wichtigen vergaberechtlichen Entscheidungen des EuGH, des BGH und der OLG-Vergabesenate mit Datum der Entscheidung und Aktenzeichen. Über die Links gelangen Sie zum entsprechenden Artikel und, soweit verfügbar, dort auch zum Volltext der Entscheidung. Und sollten Sie eine wichtige Entscheidung vermissen, freuen wir uns über einen Hinweis.
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Im IT-Investitionsprogramm als Teil des „Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ sind insgesamt 500 Mio. Euro für über 300 Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik enthalten. 208 Maßnahmen im Umfang von 300 Mio. Euro wurden bereits begonnen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat nun der Aufhebung der Sperre in Höhe von 200 Mio. Euro zugestimmt. Damit ist der Weg frei für weitere Investitionen des Bundes im Rahmen des IT-Investitionsprogramms.
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Köllscher Klüngel oder doch nur raffinierte Vertragsgestaltung? Der Oppenheim-Esch-Fonds hatte das Millionenprojekt Köllner-Messehallen ohne vorherige Ausschreibung zugesprochen bekommen, weshalb die EU-Kommission vor zwei Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hatte. In ihrem Schlussantrag vom 28. Mai bekräftigte die zuständige europäische Generalanwältin Verica Trstenjak den aus ihrer Sicht eindeutigen Verstoß gegen das europäische Vergaberecht. Der Auftrag für den Bau der Hallen, die die Stadt Köln nach Fertigstellung für 30 Jahre und damit geschätzte 750 Millionen Euro als Hauptmieterin, die Messegesellschaft als Untermieterin in Anpruch nimmt, hätte von der Stadt ausgeschrieben werden müssen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird für den Herbst erwartet. Den vollständigen Bericht des Köllner Stadtanzeigers dazu finden Sie hier.
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Ab sofort werden alle Ausschreibungen des Landes Sachsen-Anhalt für Hoch- und Straßenbaumaßnahmen sowohl in gedruckter Form über den Ausschreibungsanzeiger als auch elektronisch im Internet veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von voraussichtlich einem Jahr sollen die Ausschreibungen dann nur noch elektronisch veröffentlicht werden, so dass Landesministerium für Landesentwicklung und Verkehr.