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Ist das bloße Bereitstellen und Betreiben von Gasnetzen durch ein privates Unternehmen nach den einschlägigen energierechtlichen…
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Leiter Ausschreibungsdienst (m/w) in Stuttgart gesucht
Die Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH sucht eine vertriebsorientierte Persönlichkeit mit hoher IT Kompetenz und vergaberechtlichem Knowhow…
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Das Vergaberecht wird nicht selten von den hiervon Betroffenen als belastende Bürokratie empfunden. Während in der aktuellen, sog. dritten Stufe der Vergaberechtsreform, die Verdingungsordnungen auf überflüssige bürokratische Vorgaben durchkämmt werden, geht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries andernorts mit gutem Beispiel voran: Sie hat ein Gesetz zur Rechtsbereinigung auf den Weg gebracht, durch das rund 100 überflüssige und veraltete Gesetze und Verordnungen aus dem Bundesrecht gestrichen werden. Vor allem Recht aus der Zeit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes und in erheblichem Umfang vereinigungsbedingtes Überleitungsrecht aus dem Einigungsvertrag ist davon betroffen. Recht der öffentlichen Auftragsvergabe allerdings nicht.
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Unter der Linkadresse http://www.bgbl.de/ bietet der Bundesanzeiger Verlag einen kostenlosen Zugang zu den amtlichen Veröffentlichungen der Gesetze der Bundesrepublik. Ein lange und heiß erwarteter Service, der nun endlich den Anspruch des Grundgesetzes, dass Normen dem Bürger bekannt gemacht werden müssen, aus der Fiktion führt und der Realität annähert.
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Das Geld aus dem Konjunkturpaket II steht nunmehr zwar den Kommunen für konjunkturfördernde Maßnahmen bis 2010 zur Verfügung, nur – wie kommt man eigentlich an dieses Geld ran? Ist ein Förderantrag nötig? Wie hoch ist die Förderquote? Und was ist vergaberechtlich zu beachten? Wie Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, in seinem Reformblog berichtet, hat das Land NRW als erstes Bundesland auf das Informationsdefizit reagiert und eine Liste der häufigsten Fragen (Frequently Asked Questions – FAQ) hierzu ins Internet gestellt, die mittlerweile über 40 Seiten umfasst.
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Ende April hat in Berlin zum dritten Mal der Benchmark Workshop für IT-Beschaffer stattgefunden – eine Kooperationsveranstaltung zwischen der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, dem Beschaffungsamt des Bundesministerium des Inneren, dem Umweltbundesamt und BITKOM. Thema des eintägigen Workshops, an dem über 60 IT-Beschaffer aus Bund, Ländern und Kommunen teilnahmen, war die produktneutrale und zugleich umweltfreundliche Beschaffung von Desktop-PCs und Notebooks.
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Um an einer „Submission“ teilzunehmen, müssen Unternehmer ab sofort nicht mehr im Gütersloher Rathaus erscheinen, um ihr Angebot zu einer Ausschreibung der Stadt Gütersloh zum Stichtag abzugeben. Ab dem 18. Mai führt die Stadt Gütersloh die Vergaben elektronisch durch.
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In Brüssel ist man besorgt um den Wettbewerb im Bereich der Abwasserentsorgung hierzulande, da die Stadt Hamm im Jahr 2003 dem Zweckverband „Lippeverband“ ohne Ausschreibung einen Auftrag zur Sammlung und Entsorgung von Abwässern erteilt hat. Die Europäische Kommission hat daher beschlossen, eine förmliche Aufforderung in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an Deutschland zu richten, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. In Hamm zeigt man sich derweil betont gelassen.
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Mit dem Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügt die Bundesverwaltung über ein Instrument des elektronischen Einkaufs (E-Procurement), dass im Jahr 2008 so häufig genutzt wurde, wie noch nie zuvor. Zum Jahresende standen 263 Rahmenvereinbarungen zur Verfügung, die von den Zentralen Beschaffungsstellen des Bundes abgeschlossen wurden. Damit sind innerhalb eines Jahres 120 neue Rahmenvereinbarungen aus unterschiedlichen Produktkategorien hinzugekommen. Insgesamt wurden 32.588 Bestellungen elektronisch getätigt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Bestellungen somit um 97% und erreichte den höchsten Stand seit Bestehen des Kaufhaus des Bundes.
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Ein nach wie vor umstrittener Punkt in der aktuellen Novelle der VOL/A und VOB/A ist die Zulassung gemeinnütziger Einrichtungen zum Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Nach gegenwärtigem Stand sollen zumindest in der neuen VOB gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen von der Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen werden. Die BT-Fraktion der Grünen fragte vor diesem Hintergrund (16/12604), warum im für die VOB/A zuständigen Deutschen Vergabeausschuss (DVA) keine gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen oder ihrer Spitzenverbände vertreten sind. Die Antwort der Regierung ist alles andere als stringend.
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Im Frühjahr dieses Jahres ist die Stadt Göttingen vom klassischen Vergabeverfahren auf die e-Vergabe umgestiegen. Die Universitätsstadt in Niedersachsen nutzt dafür die E-Business Pattform ARRIBA® net der Stuttgarter RIB Software AG, die auch bereits bei anderen öffentlichen wie privatwirtschaftlichen Auftraggebern im Einsatz ist.
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Das Bundesministerium der Justiz bietet in Zusammenarbeit mit der juris GmbH das neue GWB frei verfügbar im Internet an.
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Rund 928 Millionen Euro hat das Bundesverteidigungsministerium bis Ende 2008 für die Einführung von sogenannten Standard-Anwendungs-Software-Produkt-Familien (SASPF) ausgegeben, mit denen die IT-Ausstattung der Bundeswehr modernisiert werden soll.
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Trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahren kommt es in der EU bei Geschäften von Unternehmen mit anderen Unternehmen aber auch mit öffentlichen Stellen noch immer zu Zahlungsverzug. Dies behindert Unternehmen in ihrer Entwicklung und kann in Einzelfällen sogar die Ursache für Insolvenzen an sich lebensfähiger Unternehmen, vor allem sog. kleiner oder mittelgroßer Unternehmen (KMU), sein. Leider ist bislang die Zahlungsmoral öffentlicher Stellen nicht in allen Fällen vorbildlich. Angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise haben sich inzwischen mehrere Mitgliedstaaten dieses Problems auf nationaler Ebene angenommen. Nun meldet sich auch die EU-Kommission zu Wort.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Sektorenverordnung kritisiert, dass sie zu einem Weniger an Transparenz führe. Insbesondere der Wegfall des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung wird mit Sorge beobachtet. Weiterhin fordert Transparency ein klarstellendes Verbot von Nachverhandlungen. Den Text der Stellungnahme finden Sie hier.