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Die fortgeschrittene und qualifizierte Signatur steht der eigenhändischen Unterschrift gesetzlich gleich. Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass…
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Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) sucht aktuell nach einem Spezialisten (m/w/d) im Einkauf (Schwerpunkt Vertragsrecht und öffentliche Vergabe)…
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Juristische Beratungsdienstleistungen sind grundsätzlich nach den Bestimmungen der VOF auszuschreiben. Die VOL gilt nur, wenn die Leistungen eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können. Dies hat nun das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.04.2010 – VII-Verg 55/09) klargestellt und den Nachprüfungsantrag einer Anwaltskanzlei verworfen.
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Was für ein historisches Spiel gestern gegen England. Ein kleines historisches Ereignis im öffentlichen Auftragswesen heute: In Berlin ist das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) eröffnet worden. Das DVNW ist ein exklusives, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen und Vergaberecht. Angesichts eines öffentlichen Auftragsvolumens in Bund, Ländern und Gemeinden von geschätzten 216 Mrd. Euro im Jahr ist es das Ziel des DVNW, die maßgeblichen Akteure in diesem Umfeld zu vernetzen. Das DVNW richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund.
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Frankfurt a.M. vergibt im Wege der Direktvergabe sein städtisches Schienennetz – und zwar gleich für die nächsten 20 Jahre. Mühlheim an der Ruhr geht angesichts leerer Kassen innovative Wege bei der Schulsanierung und die EU-Kommission will die deutschen Kommunen zwingen, Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Bediensteten europaweit auszuschreiben.
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Der Freistaat Sachsen hat im vergangenen Jahr rund 328.000 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von nahezu 984 Millionen Euro vergeben. Das waren rund 41.000 Aufträge im Wert von rund 78 Millionen mehr als 2008, wie aus dem nun vorgelegten „Vergabebericht 2009“ hevorgeht. Interssant: Bei den Bauaufträgen gingen mehr als 90 Prozent an Unternehmen in Sachsen, bei Lieferaufträgen waren es 62 Prozent.
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Die RIB Deutschland GmbH, ein Unternehmen, dass bereits seit den 60iger Jahren in der Softwareentwicklung tätig ist, bietet auch eine eVergabe-Lösung an. Diese ist u.a. im Einsatz bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin sowie in Wuppertal, Stuttgart, Hannover und Göttingen. Vergabeblog sprach mit Erik von Stebut, bei RIB verantwortlich für den Bereich Architecture|Public, über den Stand der Dinge, das geplante Metaportal eVergabe und die Frage, ob die eVergabe für die Bieter kostenlos sein soll, wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in der neuen VOL/A umzusetzen sucht.
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Im Kontext der Vergaberechtsreform war eines der meist zitierten Begriffe die im Vorfeld eingeholte “Ramboll-Studie” im Auftrag des BMWi zur Prozesskostenmessung öffentlicher Aufträge. Diese – wenngleich deren Ergebnisse im Einzelnen nicht unumstritten sind – war Grundlage für die Vereinfachungen der VOL/A 2009. Nun hat die EU-Kommission an die Beratungsgesellschaft einen Auftrag für “Vorbereitende Arbeiten für die Bewertung von Richtlinien: Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens” vergeben (TED-Doku-Nr. 157147-2010). Was da genau vorbereitet wird, dürfte mehr als nur geduldiges Papier sein.
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Die EU genießt den Ruf, sich zu allerhand Dingen Gedanken zu machen und Regelungen zu finden, die man vielleicht nicht unbedingt gebraucht hätte. Was das öffentliche Beschaffungswesen betrifft, darf man aber mit Recht behaupten, dass die europäischen Vergaberichtlinien der entscheidende Beitrag zu mehr Wettbewerb und Transparenz waren. Was man sich diesbzgl. für die Zukunft vorstellt, hat die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen nun kund getan.
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Damit Sie im Sommerloch – sollte es denn kommen – etwas zu lesen haben. Nachdem wir Ihnen bereits vor einigen Wochen eine Synopse der VOL/A 2006 zur VOL/A 2009 für den 2. Abschnitt, also den Oberschwellenbereich, zur Verfügung gestellt haben, freuen wir uns, Ihnen nun auch eine Synopse für den 1. Abschnitt, also den Unterschwellenbereich, anbieten zu können. Wie immer bei Vergabeblog selbstverständlich kostenlos, denn zahlen dürfen Sie gerne bei anderen.
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Gestern im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lud zur Fachkonferenz „Grüne Beschaffung“. Unternehmen und öffentliche Verwaltung hatten dort Gelegenheit, sich über neue Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und verschiedene Handlungsfelder “grüner Beschaffung” (z. B. Strom, Verkehr, IKT-Ware und Beleuchtung) zu informieren.
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In Kooperation mit LexisNexis Deutschland, einem führenden juristischen Verlag, bieten wir Ihnen die neue Vergabeverordnung (VgV) druckfrisch als PDF-Dokument kostenlos unter diesem Link an.
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Es ist nicht immer das billigste Angebot, das die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung bringt. Auch Innovation ist ein zukunftsweisendes und wirtschaftlich sinnvolles Kriterium für öffentliche Investitionen. Das zeigte die Studie „Einkäufer Staat als Innovationstreiber“ im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zudem liegt die fertige Publikation zu einem kürzlich abgeschlossenen Forschungsvorhaben des Öko-Instituts und der Technischen Universität Dresden zur Umweltfreundlichen Beschaffung vor.
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Unter nachfolgendem Link finden Sie das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 10. Juni zum Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung (VgV) sowie mit ihr der novellierten VOL/A, VOB/A und VOF.
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Nun ist es amtlich: Die so genannte „Ahlhorn-Rechtsprechung“ ist Rechtsgeschichte! Fast auf den Tag genau drei Jahre nach dem unter dem Namen „Fliegerhorst Ahlhorn“ berühmt gewordenen Beschluss ändert der Vergabesenat des OLG Düsseldorf in Folge des EuGH-Urteils „Wildeshausen“ seine Spruchpraxis zu Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand. Nachdem der EuGH der vielfach kritisierten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in zentralen Punkten eine Absage erteilte hatte, war der erste Beschluss des Vergabesenats zur EU-weiten Ausschreibungspflicht von Investorenprojekten mit Spannung erwartet worden. Diese Woche war es dann so weit (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010, VII Verg 9/10 – „Haan“). Die Düsseldorfer Richter ändern ihre bisherige Spruchpraxis und schaffen damit eine verlässliche Rechtslage für Kommunen und Investoren.
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Irgendwie hatte man sich doch schon an ein Leben ohne die neue Vergabeverordnung (VgV) gewöhnt, oder? Die „Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)“ wird nunmehr morgen, am 10. Juni, im BGBl Teil I Nr. 30, S. 724 ff. erscheinen.