Suchergebnisse für: „Wettbewerbsregister“
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Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat am vergangenen Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und unter Enthaltung der Opposition grünes Licht für das geplante Wettbewerbsregister gegeben, sodann der Bundestag am Donnerstag nach abschließender Beratung das Gesetz zur Einführung des Registers (18/12051) beschlossen. Damit sollen öffentliche Auftraggeber vor der Vergabe von Aufträgen abfragen können, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist.
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Am 13.06.2017 findet die 23. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Wie auf Vergabeblog.de mehrfach berichtet (s.u.), will die Bundesregierung ein Wettbewerbsregister einführen, welches von öffentlichen Auftraggebern genutzt wird. Diese sollen in dem Register vor der Vergabe von Aufträgen abfragen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Am 29.03.2017 hatte das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums zugestimmt.
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Selten wird man vom Gesetzgeber rechts überholt. So aber hier geschehen. Fast zeitgleich mit der Veröffentlichung meines Beitrags zum neuen Wettbewerbsregister auf Vergabeblog.de vom 31/03/2017, Nr. 30240 beschloss das Bundeskabinett am 29.03.2017 über einen geänderten Gesetzesentwurf, der diverse Verbesserungen – auch zu den von mir gerügten Unzulänglichkeiten – enthält, die ich Ihnen hier in aller Kürze zur Kenntnis geben möchte.
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Nachdem das BMWi den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters (WRegG) vorgelegt hat (Anm. d. Red.: Das Bundeskabinett hat diesen am 29.03.2017 beschlossen), soll dieser nun unter Hochdruck noch in dieser Legislaturperiode durch das parlamentarische Verfahren geschleust werden. Die wichtigsten 10 Regelungen des Gesetzes für Sie als Auftraggeber und auch als Auftragnehmer werden in diesem Beitrag vorgestellt.












