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In Ergänzung des vorangegangenen Beitrags: Die Bundesratsausschüsse haben in der Empfehlungsdrucksache 313/1/11 zum “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” vorgestern wie folgt Stellung genommen:
Dem Absatz 3 ist folgender Satz anzufügen: „Die Anwendung des Vergaberechts gilt nicht für Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste.”
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages veranstaltet am kommenden Montag, den 4. Juli, eine öffentliche Anhörung in Berlin. Gegenstand sind der Antrag mit dem Titel ”Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen – Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz“ der Fraktion der SPD sowie der Antrag mit dem Titel ”Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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