BITKOM
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In der Ausschreibung der E-Akte sieht der Digitalverband Bitkom einen wichtigen Schritt für Bundesbehörden auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Bis zum 10. Januar 2017 können sich Unternehmen auf der E-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern um den Auftrag bewerben.
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Die EVB-IT Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates des Bundes, der auch die Autorin dieses Beitrags, Frau Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff von der IT-Recht Kanzlei angehört, hat nach der Veröffentlichung des EVB-IT Systemvertrages, Version 2, ihre Arbeiten an dem geplanten EVB-IT Servicevertrag kurz unterbrochen und den EVB-IT Systemvertrag auf einen Mustervertrag allein für werkvertragliche Leistungen rund um Software gekürzt. Nach Abstimmung mit dem ITK-Branchenverband BITKOM konnte dieser neue Mustervertrag am 09.07.2013 veröffentlicht werden. Eine ausführliche Darstellung:
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Die öffentliche Hand soll künftig beim Einkauf von IT-Hardware soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten. Der Hightech-Verband BITKOM und das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern haben sich über die Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt. Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, präsentierten heute eine entsprechende Mustererklärung für Anbieter (Foto). Es ist die erste Branchenvereinbarung dieser Art.
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Vertreter der öffentlichen Hand unter Führung des Bundesinnenministeriums und Vertreter des Hightech-Verbands BITKOM haben sich auf neue Bedingungen für den Einkauf von Informationstechnologie verständigt. Mit den neuen „EVB-IT Erstellung“ (EVB-IT: „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“) steht nunmehr ein weiterer Mustervertrag zur Vergabe öffentlicher Aufträge zur Verfügung. Dieser richtet sich speziell an die Erstellung von Individualsoftware und Anpassung von Standardsoftware.
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Der Hightech-Verband BITKOM, das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie die Bundesagentur für Arbeit haben einen gemeinsamen Leitfaden „Produktneutrale Leistungsbeschreibung Drucker“ veröffentlicht. Die Publikation wurde im Rahmen der Online-Plattform „www.ITK-Beschaffung.de“ erstellt und ist dort kostenlos abrufbar.
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Die produktneutrale Ausschreibung von Monitoren wird einfacher: BITKOM, das Beschaffungsamt des BMI, das IT-Amt der Bundeswehr sowie die Bundesagentur für Arbeit haben hierzu einen Leitfaden „Produktneutrale Leistungsbeschreibung Monitore“ veröffentlicht. Die Publikation wurde im Rahmen der Online-Plattform „www.ITK-Beschaffung.de“ erstellt und ist dort kostenlos abrufbar. Sie ergänzt die bereits vorhandenen Leitfäden zur produktneutralen Beschaffung von PCs, Notebooks, Servern und Thin Clients. Das Online-Angebot, das weiter ausgebaut werden soll, ist aufgrund des grenzüberschreitenden Interesses auch z.T. in Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch und Niederländisch abrufbar. Zudem werden in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung von ITK angeboten.
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Am 19.09.2012 wurde der überarbeitete EVB-IT Systemvertrag auf der Homepage der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik veröffentlicht (siehe dazu den Beitrag unseres Autors Mark Münch). Nunmehr hat die IT Recht Kanzlei eine Synopse der Änderungen des neuen zum alten Vertragswerk zur Verfügung gestellt, auf der diesekenntlich gemacht sind – kstenlos als PDF abzurufen unter diesem Link.
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Die überarbeiteten Muster des EVB-IT Systemvertrages wurden heute unter http://www.cio.bund.de veröffentlicht. Damit geht eine insgesamt über sieben Jahre andauernde, wegen grundsätzlicher Differenzen lange Zeit ruhende, Verhandlungsphase zwischen Bundesinnenministerium (BMI) und dem Branchenverband BITKOM um die Fassung des IT Projektvertrages der EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik) zu Ende. Der IT Planungsrat – das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern – hatte bereits am 21. Juni dem modifizierten EVB-IT Systemvertrag zugestimmt. Der BITKOM Arbeitskreis Öffentliche Aufträge hatte diesem seinerseits am 12. Juni 2012 zugestimmt. Unser Autor, RA Mark Münch der IT-Recht Kanzlei aus München, die das BMI in den EVB-IT Verhandlungen berät, fasst die wichtigsten Punkte des überarbeiteten Vertrags zusammen.
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Die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14.06.1993, entsprechend in § 7 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden. Soweit die Theorie. In keinem Bereich ist deren praktische Umsetzung aber so schwierig wie bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK). Daher wurde bereits 2008 unter Federführung des Beschaffungsamtes des BMI und des Branchenverbands BITKOM mit dem Infoportal “itk-beschaffung.de” erstmals eine konkrete Hilfestellung für Beschaffer in Form von gemeinsam erarbeiteten Leitfäden gegeben. Nun wurde dieses Angebot ausgebaut.
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Nach dem der EVB-IT Systemvertrag nach wie vor auf Bieterseite – und dem Vernehmen nach auch auf Seite der öffentlichen Beschaffer – ein wenig beliebtes Kind ist, erfreut sich dessen kleiner Bruder, der jüngere EVB-IT Systemlieferungsvertrag, wachsender Beliebtheit. Für diesen stehen nun neue Arbeitshilfen zum Abruf auf der Internetseite der IT-Beauftragten der Bundesregierung, Frau Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, bereit. Die EVB-IT Systemlieferung regeln den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.