Bundesrat
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Der Bundesrat hat am 6. Juli erwartungsgemäß der sechsten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) sowie dem Verordnungsentwurf der neuen VSVgV (Vergabeverordnung für die Bereich Verteidigung und Sicherheit) ohne Änderungen zugestimmt.
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In der letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 06.07.2012, entscheidet der Bundesrat über die Änderung zu § 6 VgV (Vergabeverordnung) und über den Verordnungsentwurf der neuen VSVgV (Vergabeverordnung für die Bereich Verteidigung und Sicherheit).
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Erst der Widerstand gegen die Ausweitung des Euro-Rettungsschirmes, jetzt der EU-Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe: Deutschland probt in angenehm ungewohnter Manier den Aufstand: Der Bundesrat hat in seiner seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 gemäß Artikel 12 b EUV beschlossen, eine Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag der EU-Kommission zu erheben, mit dem diese einen Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben setzen will.
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Am 20. Dezember letzten Jahres hatte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Modernisierung der europäischen Vergaberichtlinien vorgestellt. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat dazu nun kritisch Stellung genommen. Am Freitag berät übrigens der Bundesrat über den Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe – brisant: Der Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Sie sind der Auffassung, dass die EU gar nicht zuständig ist, da der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht im Einklang stehe.
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Die Änderungen der EU-Schwellenwerte durch die EU-Kommission zum neuen Jahr blieb bis auf die Sektorenauftraggeber aufgrund der dynamischen Verweisung in § 1 Abs. 2 SektVO auf die neuen Werte in der EU-Verordnung Nr.1251/2011 für alle anderen bislang ohne Auswirkungen. Denn da die Schwellenwerte Mindeststandards setzen, ab denen die EU-Vergaberichtlinien greifen, war die strengere Umsetzung durch niedrigere Schwellenwerte in Deutschland bis zu einer Änderung der VgV weiter wirksam.
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Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung in nationales Recht sind Änderungen des GWB erforderlich, zudem wird es eine “Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit” geben. Beide sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 23. September mit dem “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit” befasst. Seine Stellungnahme finden Sie hier. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hier.
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Wie wir berichteten steht eine erneute Novelle der Vergabeverordnung (VgV) an: Künftig sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich nur Beschaffungen getätigt werden, die im Hinblick auf die Energieeffizienz das höchste Leistungsniveau aufweisen und zur höchsten Effizienzklasse gehören. Nun hat auch das Plenum des Bundesrats dazu abschließend Stellung bezogen – und fordert ein Zurückrudern.
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In Ergänzung des vorangegangenen Beitrags: Die Bundesratsausschüsse haben in der Empfehlungsdrucksache 313/1/11 zum “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” vorgestern wie folgt Stellung genommen: Dem Absatz 3 ist folgender Satz anzufügen: „Die Anwendung des Vergaberechts gilt nicht für Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste.”
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Ein sog. Grünbuch der EU-Kommission dient dem Zweck eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion zu einem bestimmten Thema herbeizuführen, insb. zur Vorbereitung geplanter Verordnungen und Richtlinien. Die Kommission hatte Ende Januar ein solches Grünbuch zu den europäischen Vergaberichtlinien veröffentlicht und damit deutlich gemacht, dass sie deren umfassende Revision prüft. Der Bundesrat hat nun in seiner 881. Sitzung im März dazu Stellung genommen (BR-Drucksache 37/11 (B)) Zentrale Aussage: „Vor dem Hintergrund der mehrfachen Überarbeitung des Vergaberechts in Deutschland in den vergangenen Jahren sollte vorerst mehr Wert auf Kontinuität gelegt werden.“
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Update 29.03.: Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrats hatten insgesamt 16 Änderungsvorschläge eingebracht (BR-Drucksache 40/1/10 vom 15.03.2010). Hiervon wurden auf der Bundesratssitzung am 26. März 12 Änderungsvorschläge angenommen. Den Beschluss des Bundesrates – BR-Drucksache 40/10 (Beschluss) – vom 26. März finden Sie hier.