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Bekanntermaßen haben die meisten Bundesländer die vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II trotz brummender Konjunktur verlängert. Erst im Oktober letzten Jahres hatte der Bundesrechnungshof (BRH) diese Erleichterungen als “in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren wenigen Vorteilen” bewertet (Vergabeblog berichtete exklusiv). Ungewohnt konfrontativ wird der Streit um die Verlängerung derweil im Hessischen Landtag ausgefochten: Die Landesregierung hat verlängert, einzig die Landtagsfraktion der GRÜNEN hält dagegen. Deren wirtschaftspolitischer Sprecher Kai Klose solle sich daher “lieber als Anti-Wirtschaftssprecher umbenennen”, fordert Jürgen Lenders, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Zu Recht?
Der Bundesrechnungshof und die Rechnungshöfe der Länder haben in einem gemeinsamen Erfahrungsbericht vom 14. September 2011 ihre Erkenntnisse bei der Überprüfung zahlreicher ÖPP-Projekte zusammengefasst. Insgesamt 30 ÖPP-Projekte mit einem Gesamtprojektvolumen von 3,2 Mrd. Euro wurden hierfür von den Rechnungshöfen ausgewertet. Der Bericht stellt am Beispiel von 18 Maßnahmen – die meisten stammen aus dem öffentlichen Hochbau – typische Problemlagen, häufig vorkommende Fehler und die Schwierigkeiten einer seriösen Wirtschaftlichkeitsermittlung dar.
Zur Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (17/5408) hinsichtlich der Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Bundesregierung nun Stellung bezogen (17/5729). Die Anfrage bezog sich auf die Feststellung des Bundesrechnungshofs (BRH), dass das BSI zwischen 2005 bis 2008 einen Großteil seiner Studien und Entwicklungsvorhaben freihändig vergeben hatte.
Am 16. November hat der Präsident des Bundesrechnungshofs (BRH), Prof. Dr. Dieter Engels, die “Bemerkungen 2010” vorgestellt. Die Prüfungen des BRH zeigten, dass sich auf allen staatlichen Handlungsfeldern Einsparungen erzielen lassen, und zwar ohne dass dies auf Kosten der Qualität geschehe. Dabei zeigen die Bemerkungen 2010 anhand zahlreicher Beispiele aus verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung, wie der Bund nach geltendem Recht Mehreinnahmen erzielen oder Mindereinnahmen vermeiden kann. Nicht zu letzt durch konsequente Anwendung des Vergaberechts. Die Bemerkungen 2010 des BRH finden Sie hier.
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Wenn Sie gestern Abend die Nachrichten verfolgt haben, so wissen Sie, dass den gesetzlich Krankenversicherten in Kürze eine Erhöhung ihrer Beiträge ins Haus steht. Die Politik wird nicht müde, die üblichen Gründe zu proklamieren, die Mindereinnahmen der Kassen durch die Wirtschaftskrise, die Kosten des Gesundheitsfonds und sowieso die gestiegene Lebenserwartung. Nun sind Krankenkassen nach einem Urteil des EuGH auch öffentliche Auftraggeber. Und was der Bundesrechnunghof (BRH) in seinen „Bemerkungen 2009“ über den Umgang jedenfalls einiger Kassen mit ihren Finanzmitteln feststellt, lässt Rückschlüsse auf deren Verhältnis zur sparsamen Mittelverwendung insgesamt zu. Die interessantesten Fälle finden Sie nachfolgend – Vergabeblog empfiehlt dringend blutdrucksenkende Mittel bereit zu halten. Am besten auf eigene Kosten.
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