Bundesregierung
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Die Öffentlichkeit soll nach dem Willen der Bundesregierung bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ (17/9666) hervor, über den der Bundestag in erster Lesung beraten hat. Vorgesehen ist dazu eine Änderung im Verwaltungsverfahrensgesetz. Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers dazu soll indes nicht eingeführt werden.
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Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Kartellverbot und die Missbrauchsaufsicht auch auf die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Versicherten sowie für Abreden und Vereinbarungen zwischen den Kassen gelten.
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Es war wahrlich eine “Große” Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7426) zur nachhaltigen Beschaffung und den diesbzgl. Plänen der Bundesregierung, entsprechend umfangreich und dabei auffallend detailliert fällt die Antwort aus. Von Zielkonflikten, keiner Notwendigkeit einer weiteren Verrechtlichung bis zur konkreten Angabe der Anzahl in diesem Sinne fachkundiger Mitarbeiter in den Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung – die interessantesten Fragen&Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.
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In den Jahren 2000 bis 2011 sind im Freistaat Bayern insgesamt 1,51 Milliarden Euro in den Aus- und Neubau von Bundesstraßen investiert worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/9363) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9236) hervor.
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Die Bundesregierung erstellt ihre Gesetzentwürfe nach eigenen Angaben „grundsätzlich selbst“. Dies schließe im Einzelfall nicht aus, dass sie sich „in ausgewählten Fällen, insbesondere in fachlich komplexen Bereichen, die das Wissen einer Vielzahl von Beteiligten sowie eine zeitnahe Erledigung erfordern und deswegen ihre Kapazitätsgrenzen übersteigen, des Sachverstandes externer Dritter bedient“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9266) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9026).
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Die derzeit absehbaren Gesamtkosten für die Verlagerung der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin werden nach Angaben des Vertrauensgremiums des Bundestags-Haushaltsausschusses bei mindestens 1,3 Milliarden Euro liegen. Der Bundesrechnungshof erwarte Gesamtkosten von 1,55 Milliarden Euro, heißt es in dem als Unterrichtung (17/8800) vorgelegten Bericht über die Tätigkeit des Vertrauensgremiums im Zeitraum September 2009 bis Dezember 2011. Zur Erinnerung: Im Jahr 2005 waren dafür einmal rund 720 Mio Euro veranschlagt.
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Im Jahr 2010 sind in Schienenprojekte nach dem geltenden Bedarfsplan 1,73 Mrd. Euro investiert worden; davon wurden 1,1 Mrd. Euro aus Bundesmitteln inklusive der Einnahmen aus der Lkw-Maut finanziert. Das geht aus dem Verkehrsinvestitionsbericht 2011 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (17/8700) vorgelegt hat. Darüber hinaus seien Bundesmittel in Höhe von rund 537 Mio. Euro für die Konjunkturpakete I (370 Mio. Euro) und II (167 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt worden.
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Angesichts nicht selten gleich in Millionenhöhe aus dem Ruder laufenden öffentlichen Bahnprojekten fällt es nicht gerade leicht, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (17/8213) zu akzeptieren: Danach seien die Kostensteigerungen bei Bahnprojekten „zu einem großen Teil durch allgemeine Baupreissteigerungen verursacht“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter schreibt, betreffen die Kostensteigerungen in anderen Fällen inhaltliche Änderungen an den Projekten. Insofern müsste man dann aber wohl Fehler bei der Planung einräumen. In der Antwort (17/8287) wird auf verschiedene Bahnprojekte detailliert eingegangen. Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren.
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Für den Neubau von Autobahnen in Bayern stehen in diesem Jahr 75 Millionen Euro und für die Erhaltung bayerischer Autobahnen 223 Millionen Euro zur Verfügung, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8284) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8032) mit.
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Am 31. Dezember 2011 endete nach knapp drei Jahren Laufzeit planmäßig das IT-Investitionsprogramm des Bundes, das im Rahmen des “Gesetzes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” (sog. Konjunkturpaket II) von der Bundesregierung beschlossen wurde. Zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft wurden in allen Bundesressorts und über 60 Geschäftsbereichsbehörden 476,8 Mio Euro in die Modernisierung der Informationstechnik des Bundes investiert. Rund 800 Unternehmen haben davon profitiert.