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Gleich 13 Wirtschaftsverbände, Organisationen und Gewerkschaften haben eine “Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht” unterzeichnet. Kernaussage: Die Erhaltung des sog. Kaskadenprinzips und der Verdingungsausschüsse. Beides erscheint aufgrund der ausstehenden Reformen des Vergaberechts bedroht.
Wie die Vergabe von Bauaufträgen an gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen auch in Zukunft gewährleistet werden kann, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/12604) wissen. Die Bundesregierung soll darlegen, warum die Vergabe von derartigen Bauaufträgen durch die Neufassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen ausgeschlossen wird und warum dem zuständigen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) keine Vertreter von gemeinnützigen Organisationen angehören.
Gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen werden nach der neuen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom Wettbewerb um Bauaufträge mit gewerblichen Unternehmen ausgeschlossen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11710). Sinn und Zweck dieser neuen, aber noch nicht endgültig in Kraft gesetzten Vorschrift sei es, „dass Einrichtungen, die zum Beispiel aus Gründen steuerlicher Vorteile oder öffentlicher Zuschusszahlungen einen erheblichen Kalkulations- und Wettbewerbsvorsprung haben, erwerbswirtschaftlich betriebene Unternehmen insbesondere des bauhandwerklichen Mittelstandes nicht vom Markt verdängen“.
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), zuständig für die Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) im Zuge der aktuellen Vergaberechtsreform (sog. 3. Stufe der Reform), hat seinen Entwurf einer neuen VOB/A und VOB/B online gestellt.