DVA
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Gleich 13 Wirtschaftsverbände, Organisationen und Gewerkschaften haben eine “Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht” unterzeichnet. Kernaussage: Die Erhaltung des sog. Kaskadenprinzips und der Verdingungsausschüsse. Beides erscheint aufgrund der ausstehenden Reformen des Vergaberechts bedroht.
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Wie die Vergabe von Bauaufträgen an gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen auch in Zukunft gewährleistet werden kann, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/12604) wissen. Die Bundesregierung soll darlegen, warum die Vergabe von derartigen Bauaufträgen durch die Neufassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen ausgeschlossen wird und warum dem zuständigen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) keine Vertreter von gemeinnützigen Organisationen angehören.
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Gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen werden nach der neuen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom Wettbewerb um Bauaufträge mit gewerblichen Unternehmen ausgeschlossen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11710). Sinn und Zweck dieser neuen, aber noch nicht endgültig in Kraft gesetzten Vorschrift sei es, „dass Einrichtungen, die zum Beispiel aus Gründen steuerlicher Vorteile oder öffentlicher Zuschusszahlungen einen erheblichen Kalkulations- und Wettbewerbsvorsprung haben, erwerbswirtschaftlich betriebene Unternehmen insbesondere des bauhandwerklichen Mittelstandes nicht vom Markt verdängen“.
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Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), zuständig für die Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) im Zuge der aktuellen Vergaberechtsreform (sog. 3. Stufe der Reform), hat seinen Entwurf einer neuen VOB/A und VOB/B online gestellt.