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Ein Gastbeitrag von Dr. Christof Schwabe, LL.M.
Die neuen Energieeffizienzregelungen in der Vergabeverordnung (VgV) sorgen bekanntlich derzeit für einiges Rauschen im vergaberechtlichen Blätterwald. Dies, nachdem der Verordnungsgeber § 4 VgV zu den Liefer- und Dienstleistungen und § 6 VgV zu den Bauleistungen ergänzt hat. Bislang kaum Beachtung fand dabei jedoch die Frage, ob die neuen Energieeffizienzregelungen bieterschützend sind. Auf einer Fachtagung in Berlin wurde sie jüngst vom Vertreter des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) verneint.
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Einer geht noch: Kaum, dass die letzte Änderung der Vergabeverordnung (VgV) am 12. Mai 2011 in Kraft getreten ist (wir berichteten), ist mit Veröffentlichung der abermals novellierten VgV diese gestern, am 20. August, in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung: Künftig soll in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz und, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gefordert werden. Allerdings ist die Bundesregierung den Bedenken des Bundesrats gefolgt und hat ihren Entwurf entsprechend abgemildert.
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Das Bundeskabinett hatte am 6. Juni 2011 ein Paket zur Energiepolitik verabschiedet und dabei auch auf das von der Bundesregierung im vergangenen Jahr erarbeitete Energiekonzept verwiesen. Danach komme geplanten Neubauten des Bundes wie bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs zu. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen will nun in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/6618) von der Bundesregierung wissen, was darunter in Bezug auf die öffentliche Beschaffung zu verstehen sei.
Ein Gastbeitrag von Dr. Susanne Mertens, LL.M.
Die Beschaffungsvorgänge der öffentlichen Hand unterliegen einem ständigen Veränderungs- und Anpassungsprozess. Mit dem Entwurf zur Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Stand Juni 2011 – Entwurf) soll das Kriterium der Energieeffizienz „als richtiges Kriterium bei der öffentlichen Vergabe oberhalb der Schwellenwerte“ rechtlich verankert werden. Ziel der Regelungen ist es, dass künftig bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte Produkte oder Dienste beschafft werden, die im Hinblick auf die Energieeffizienz die höchsten Leistungsniveaus haben und zur höchsten Effizienzklasse gehören (vgl. Begründung A. I zum Entwurf).
Die nachfolgenden Ausführungen zeigen, dass Energieeffizienz bereits jetzt sinnvoll in den Beschaffungsregelwerken verankert ist. Die geltende Rechtslage wird der Forderung nach Umweltaspekten, Aspekten der Nachhaltigkeit und Energieeffizienzkriterien bereits gerecht.
Wie wir berichteten steht eine erneute Novelle der Vergabeverordnung (VgV) an: Künftig sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich nur Beschaffungen getätigt werden, die im Hinblick auf die Energieeffizienz das höchste Leistungsniveau aufweisen und zur höchsten Effizienzklasse gehören. Nun hat auch das Plenum des Bundesrats dazu abschließend Stellung bezogen – und fordert ein Zurückrudern.
Nach der Reform ist vor der Reform – die nächste Änderung der Vergabeverordnung steht an, kaum, dass die letzte Änderung am 12. Mai 2011 in Kraft getreten ist (Vergabeblog vom 24. Mai 2011): Künftig sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich nur Beschaffungen getätigt werden, die im Hinblick auf die Energieeffizienz das höchste Leistungsniveau aufweisen und zur höchsten Effizienzklasse gehören – ein erheblicher Einschnitt in die Beschaffungsautonomie der Vergabestelle.
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Ein Gastbeitrag von RA Mark Münch, LL.M
Am 12. Mai sind die Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung in Kraft getreten. Die Änderungen setzen hauptsächlich die vergaberechtlich relevanten Abschnitte der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge in deutsches Recht um.
Wo wir gerade beim Thema Umwelt waren: Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollen bis Ende 2011 insgesamt 600 herkömmliche Desktop-PCs durch „moderne, energieeffiziente Notebooks“ (so die Pressemitteilung) ersetzt werden. Zusammen mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurden die Stromverbrauchswerte im täglichen Arbeiten über einen längeren Zeitraum gemessen, die so ermittelten möglichen Stromeinsparungen waren Grund der Entscheidung. Ist das aber nicht ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen?
Wir hatten bereits im April darüber berichtet, das in Nordrhein-Westfalen künftig der Umweltschutz und insbesondere die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird. Nun ist endlich auch der entsprechende Erlass der Landesregierung mit dem Titel “Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12.4.2010” zugänglich. Sie finden ihn online hier (Ministerialblatt NRW Nr. 14, S. 293 ff).