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Die von der EU-Kommission neu einberufene, nach eigenen Angaben “informelle Sachverständigengruppe” zu eVergabe steht. Sie umfasst 20 Personen aus verschiedenen EU-Staaten. Aus Deutschland dabei: Margarete Charlotte Donovang-Kuhlisch (IBM), Marc Christopher Schmidt (Beschaffungsamt des BMI) und Carsten Prokop (Vergabe24).
Am 7. Dezember trafen sich die Beteiligten des Projekts XVergabe auf Einladung des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, dass die Projektleitung inne hat, in der Scharnhorststraße im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin (Foto oben). Es wurden die erreichten Meilensteine vorgestellt und verabschiedet.
eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ist wieder erreichbar. Vergabestellen und Unternehmen können wieder darüber kommunizieren und elektronische Dokumente austauschen. Das Beschaffungsamt des BMI bittet, den technischen Ausfall der Plattform zu entschuldigen. Nach Angaben des Bundesverwaltungsamts werden die betroffenen Server vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden betrieben. Bei Fragen erreichen Sie die e-Vergabe-Hotline unter Telefon: +49 (0) 22899 / 610 – 1234 oder mailto:support@bescha.bund.
eVergabe unplugged? Bereits seit einigen Tagen ist die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de offline. Wie auf dem Informationsserver www.evergabe-online.info dazu zu lesen ist:
“Die Störung dauert weiterhin an. Daher ist das Hochladen (z.B. Angebote, Teilnahmeanträge) bzw. Herunterladen (z.B. Vergabeunterlagen) von Dokumenten nicht möglich.”
Was heisst das eigentlich für laufende Fristen?
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In Deutschland werden Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung für öffentliche Bau- und Bauunterhaltungsvorhaben des Bundes und der Länder über DV-gestützte Verfahren abgewickelt. Der Austausch von Informationen und Leistungen zu den Verdingungsunterlagen erfolgt über das Datenaustauschformat des GAEB. Der Bund hat nun ein Forschungsvorhaben ausgeschrieben, das einen Vergleich der bestehenden europäischen Datenaustauschstandards für Ausschreibung und Vergabe aufzustellen soll, “der anschaulich das Potential und die Schwachstellen der Standards gegenüberstellt”.
Wie berichtet plant die EU-Kommission einen neuen Anlauf in Sachen eVergabe. Mit verschiedenen Maßnahmen soll dieser nun endlich zum lang erwarteten Durchbruch verholfen werden. Eines der Konzepte: Eine neue – Zitat „informelle“ – Sachverständigenrunde zur eVergabe.
Es ist Mitte 2011. Diesen Beitragstitel hätten Sie ebenso gut 2010, 2009, 2008, 2007, 2006 usw. hier lesen können. Alle reden über die eVergabe, aber was passiert wirklich? Nach wie vor sind es deutlich unter 10 % vollelektronischer öffentlicher Beschaffung in Deutschland. Nun lässt die EU-Kommission verlauten, man wolle “die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe unterstützen”. Sie kündigt dazu eine Reihe von Maßnahmen an, mit deren Hilfe die Einführung der eVergabe in der EU beschleunigt werden soll.
Von Michael Wankmüller, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
“Von Bewerbern und Bietern dürfen Entgelte für die Durchführung der Vergabe nicht erhoben werden”, formuliert die neue VOL/A für Vergabeverfahren unter wie oberhalb der EU-Schwellenwerte. Auf den ersten Blick eine eindeutige Regelung – jedenfalls für papiergebundenen Verfahren. Doch wert trägt die Kosten von komplexen eVergabelösungen? Der Gesetzgeber hat sich entschieden: Der Verursacher der Kosten, also der Auftraggeber.
Eine Klarstellung.
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Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt eine „Studie über Messung und Benchmarking im elektronischen Beschaffungswesen“ aus (TED v. 27.07.2011 – 2011/S 142-235043). In Los 1 (300.000 EUR) soll eine Übersicht über das elektronische Beschaffungswesen in den Mitgliedstaaten erstellt werden. In Los 2 (400.000 EUR) sollen eVergabe-Lösungen ermittelt werden, die „hinsichtlich Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Offenheit für eine grenzüberschreitende Beteiligung von Bietern von besonderer Bedeutung“ sind. Ziel ist es, anhand dieser Best Practises „Referenzen“ zu schaffen, an denen andere Plattformen sich orientieren sollen. Ob diese Orientierung dann freiwillig erfolgen soll, wäre interessant zu erfahren.
§ 101 Abs. 6 GWB, Art. 54 RL 2004/18/EG
Seit der Vergaberechtsreform 2009 kennt das deutsche GWB auch die elektronische Auktion als „Art der Vergabe“. Das Problem: § 101 Abs. 6 Satz 1 nennt diese zwar, an verfahrensgestaltenden Regelungen fehlt es aber. Anders als bei dem in Satz 2 der Vorschrift genannten „dynamischen elektronischen Verfahren“ treffen auch die Vergabe- und Vertragsordnungen keine Bestimmungen hierzu, so dass sich die Frage stellte, ob und ggf. wie das Verfahren genutzt werden kann und darf.
Die Vergabekammer Lüneburg (Beschluss vom 10.05.2011, Az.: VgK-11/11) hat sich nun in einer aktuellen Entscheidung als erste Vergabekammer hierzu positioniert.
Die Zahl von eVergabe-Plattformen wuchs in den letzten Jahren erheblich, weshalb von einer hohen Nachfrage auszugehen ist. Wie die eVergabe aber tatsächlich von Vergabestellen und Bietern angenommen wird, ist Gegenstand einer aktuellen Marktanalyse von Lucas Neddermann unter der Leitung von Prof. Dr. Stoy an der Universität Stuttgart. Hierzu bitten wir Sie, sich wenige Minuten Zeit zu nehmen, um sich an einer kurzen Umfrage zu beteiligen. Die Ergebnisse werden später auf Vergabeblog veröffentlicht: http://umfrage-evergabe.de. Vielen Dank!
Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern hat die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards zum Ziel. Fernziel ist ein darauf basierender sog. Multi-Plattform-Bieterclient, mit dem Bieter möglichst viele verschiedene eVergabe-Plattformen nutzen können. Das Beschaffungsamt hat nun eine eigene Homepage eingerichtet, auf der sich Interessierte über das Projekt und die nächsten Schritte informieren können: http://www.xvergabe.org. Ein Interview mit dem Projektleiter Marc Christopher Schmidt finden Sie im Vergabeblog hier.
Seitdem Jean Claude Marie Vincent de Gournay 1751 als französischer Handelsminister das Arbeiten von Beamten nach festgeschriebenen Vorschriften als „bureaucratie“ („Herrschaft der Schreibtische“) kritisierte [LEI, S. 1], scheint ein besonderes Bestreben darin zu liegen, stetig Bürokratie abbauen zu wollen. Das Vergaberecht „erfreut“ sich hierbei besonderer „Aufmerksamkeit“. EU-Kommission, Gesetzgeber, Wirtschaftsverbände und eine Vielzahl anderer Interessenverbände fordern permanent Vereinfachungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Dass die Aktivitäten dazu offensichtlich als nicht ausreichend wahrgenommen werden, lässt sich wohl auch daraus ablesen, dass mit jeder Novelle des Vergaberechts gleich die nächste Diskussion um den Abbau von Hindernissen angestoßen wird.
Eine neue Variante im Abbau von Bürokratie sieht die EU-Kommission offensichtlich in der elektronischen Umsetzung zum Vergaberecht. In ihrem „GRÜNBUCH zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU“ kündigt sie an, mit einem zentralen elektronischen System die Einhaltung der Transparenz- und Verfahrensvorschriften erreichen zu wollen [KOM, S. 15].
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In Deutschland werden nach wie vor unter 5 % aller öffentlichen Ausschreibungen vollelektronisch abgewickelt. Die Gründe dafür sind mannigfaltig, ein wesentlicher Aspekt aus Bietersicht ist unbestritten die zersplitterte und untereinander inkompatible Landschaft der Lösungsanbieter. Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern hat daher die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards zum Ziel (vergleichbar XBau, XFinanz oder XJustiz). Fernziel ist ein darauf basierender, einheitlicher Multi-Plattform-Bieterclient (MPBC). Marco Junk sprach darüber mit Marc Christopher Schmidt, dem Projektleiter XVergabe im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern.
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Bis Ende Januar hält die EU-Kommission eine Konsultation zur eVergabe offen. Vergabeblog sprach mit Rudi Grimm, Geschäftsführer der bi medien GmbH, die bereits seit 1996 eine Ausschreibungsdatenbank im Internet betreibt, über die Entwicklung seit dem, Akzeptanzprobleme trotz klarer Vorteile, die Kooperation mit Vergabe24, über die Kostenverteilung zwischen Vergabestelle und Bieter sowie die staatliche Konkurrenz durch bund.de. Mit zum Teil überraschenden Antworten.
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Die EU-Kommission leitet eine Konsultation zur eVergabe ein in Form eines Grünbuchs ein. Die interessierten Kreise werden aufgefordert, sich zu äußern, wie die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützen kann, den elektronischen Beschaffungsprozess zu beschleunigen und zu erleichtern. Im Grünbuch werden Hindernisse der Einführung der eVergabe ermittelt und die Risiken benannt, die unterschiedliche nationale Konzepte für eine grenzüberschreitende eVergabe darstellen. Zudem stellt die KOM fest, dass gerade mal 5 % der vergebenen Aufträge oberhalb der Schwellenwerte elektronisch vergeben werden.
Die EU-Kommission hat ihre neue Datenbank e-CERTIS vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein webbasiertes Instrument, das es Bietern und öffentlichen Auftraggebern erleichtert, die bei EU-weiten öffentlichen Ausschreibungen erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Mit dem Online-Katalog der in den 27 Mitgliedstaaten am häufigsten verlangten Unterlagen (z.B. Belege für die Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten, Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) können solche Dokumente und ihre jeweilige lokale Entsprechung ermittelt werden, da regelmäßig unbekannt ist, welche Unterlagen die verschiedenen nationalen öffentlichen Auftraggeber verlangen. Zu e-CERTIS gelangen Sie hier.
§ 12 Abs. 1 der neuen VOL/A sieht vor, dass, sofern eine Ausschreibung im Internet bekanntgemacht wird, diese “auch zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de” ermittelbar sein muss. Eine gute, weil vernünftige Regelung im Sinne der Bieter, die sich nicht auf unzähligen elektronischen Bekanntmachungsplattformen von Ländern, Städten und Gemeinden parallel informieren wollen und können.
Damit aber eine Ausschreibung auf bund.de überhaupt vernünftig gesucht und gefunden werden kann, muss sie zuvor entsprechend für die dortige Datenbank aufbereitet werden, z.B. nach Auftragsgegenstand, Ort der Leistungserbringung, etc. Diese Aufbereitung erledigen bislang private Ausschreibungsdienste und stellen die so recherchierbaren Ausschreibungen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen interessierten Bietern zur Verfügung. Das die Neuregelung bei diesen auf Widerstand stößt, überrascht also wenig. Staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung oder Sturm im Wasserglas?
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Die Vergabe24 GmbH (ehem. ausschreibungs-abc-GmbH) gehört zu den großen Playern im eVergabe-Markt. Vergabeblog sprach mit Carsten Prokop, Geschäftsführer für den Bereich Marketing, Vertrieb und PR, über die Gründe für die immer noch schleppende Akzeptanz bei Bietern wie Beschaffern, mögliche Lösungen durch das Projekt xVergabe und die Frage, ob eVergabe gemäß neuer VOL/A kostenlos sein müsse.
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Die RIB Deutschland GmbH, ein Unternehmen, dass bereits seit den 60iger Jahren in der Softwareentwicklung tätig ist, bietet auch eine eVergabe-Lösung an. Diese ist u.a. im Einsatz bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin sowie in Wuppertal, Stuttgart, Hannover und Göttingen. Vergabeblog sprach mit Erik von Stebut, bei RIB verantwortlich für den Bereich Architecture|Public, über den Stand der Dinge, das geplante Metaportal eVergabe und die Frage, ob die eVergabe für die Bieter kostenlos sein soll, wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in der neuen VOL/A umzusetzen sucht.
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