Inhouse
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Wie die Wirtschaftswoche berichtet, will der Bund den Betrieb der Telekommunikations- netze von Bundesministerien und Bundesbehörden künftig nicht mehr ausschreiben, sondern selbst übernehmen. Angesiedelt wird die neue Leitstelle im Bundesverwaltungsamt in Köln. „Wir nehmen die zentrale Steuerung und den Betrieb des Netzes selbst in die Hand, damit wir besser, billiger und sicherer werden“, kündigt der IT-Direktor des Bundes, Martin Schallbruch, in der WirtschaftsWoche an. Der eigentliche Grund dürfte aber ein anderer sein: Das BMI trifft Vorkehrungen für den Fall, dass der bisherige Betreiber, die T-Systems, an einen ausländischen Anbieter fällt. Vollständiger Artikel unter http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/bund-wird-selbst-netzbetreiber-409313. (Bild: WirtschaftsWoche, www.wiwo.de)
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Inhouse-Vergaben doch einfacher als bislang gedacht? Oder ist die als Hüterin des Wettbewerbs bekannte EU-Kommission nur müde geworden? Diese hat nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beschlossen, gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen. So waren im Bereich der Abfallwirtschaft in Rheinland-Pfalz durch einige Landkreise und öffentliche Zweckverbände Verträge in Millionenhöhe abgeschlossen worden, ohne dass zuvor eine EU-weite Ausschreibung stattfand. Ein anderes Verfahren betraf verschiedene Auftragsvergaben für die Lieferung und Wartung von Software als auch die Erbringung von Datendiensten durch Behörden in Hamburg und NRW an öffentliche IT-Dienstleister, u.a. an Dataport. Hat also eine neue Welt begonnen?
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Problematik des Staates als IT-Anbieter Schwerpunktthema Vom 1. bis zum 3. Oktober fand in Potsdam die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) statt. Tagungs- und Schwerpunktthema war in diesem Jahr das Konfliktfeld „IT zwischen Monopol und Staat“, bei welchem insbesondere auch die Problematik des Staates als Anbieter von IT Leistungen adressiert wurde.
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Do-it-yourself: Die Bundesregierung will in Zukunft einen Großteil der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an den Küsten mit eigenen Geräten erbringen. Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zum Bundeshaushalt 1985 vom 24. Oktober 1984 (BT-Drs. 10/1800) wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aber verpflichtet, 75 Prozent der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an private Unternehmen zu vergeben. Dieser Beschluss ist bis heute gültig. Nun will die Regierung aber für 80 Mio. Euro einen neuen Nassbagger für den Küstenbereich anschaffen, mit dem der Bund künftig an der Küste deutlich mehr als die besagten 25 % der – Zitat – „Nassbaggerei“ selbst durchführen könnte. Das beschäftigt auch den Bundestag.
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Am 24. April diesen Jahres trat nach langem Ringen mit den Stimmen der großen Koalition das neue GWB in Kraft. Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen stimmte dagegen. Vergabeblog sprach mit Kerstin Andreae, MdB, Wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion im Deutschen Bundestag und Spitzenkandidatin für Baden-Württemberg, über die Reform, die Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens für den Mittelstand, „vergabefremde“ Aspekte und das Konjunkturpaket.
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Re-Verstaatlichungstendenzen in Rheinland-Pfalz? Die Landesregierung hat die Gemeindeordnung dahin gehend geändert, dass die bislang geltende Subsidiaritätsklausel des § 85 Abs. 1 Nr. 3 Gemeindeordnung (GemO RLP), wonach die Gemeinde wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern darf, wenn „der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann“, nicht mehr für den Bereich der Energieversorgung, der Wasserversorgung und des öffentlichen Personennahverkehrs gilt.
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„Was die Eisenbahn für das 19. und die Luftfahrt für das 20. Jahrhundert waren, ist die IT für unser Jahrhundert“, sagt Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble. „Eisenbahn und Luftverkehr stehen schon im Grundgesetz, es ist höchste Zeit, dass sich auch die IT dort wieder findet und klare Verantwortlichkeiten für die Nutzung der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden.“ Mit dem neuen Art. 91c GG soll diese Vision nun Wirklichkeit werden. Darauf hat sich die Föderalismuskommission II in ihrer abschließenden Sitzung am 6. März verständigt – eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Informationstechnik der öffentlichen Verwaltungen. Mit wesentlichen Folgen auch für die künftige IT-Beschaffung von Bund und Ländern.
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, förmliche Aufforderungen an Deutschland zu richten, die den Abschluss öffentlicher Dienstleistungsverträge über die Instandhaltung von Kreisstraßen durch Landkreise in acht Bundesländern sowie die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsvertrages über die Erbringung von Flugvermessungsdiensten im Jahr 2002 betreffen. In beiden Fällen wurden die Aufträge ohne vorheriges Vergabeverfahren vergeben.
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Was lange währt, wird deswegen noch lange nicht gut, werden nun sicherlich viele Stimmen lauten: Der Bundesrat hat am Freitag den 13. Februar dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. Der Entwurf aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das ansonsten eher als wenig spannend bekannte Vergaberecht erstmals einer breiten politischen Diskussion unterworfen: Eine grundsätzliche Pflicht zur losweisen Aufteilung großer Aufträge zur Förderung des Mittelstands, die Möglichkeit „zusätzliche Anforderungen” an den Auftragnehmer zu stellen, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen und vor allem die Inhouse-Vergabe, also die Auftragsvergabe an andere öffentliche Stellen unter Ausschluss des Marktes, die vom Bundestag nach massiver Kritik der Wirtschaft in buchstäblich letzter Minute gestrichen wurde. Bis zuletzt war fraglich, ob der Bundesrat den Verzicht auf die insbesondere von den Kommunalen Spitzenverbänden geforderte Inhouse-Vergabe mittragen würde – ein Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg machte hierfür schließlich den Weg frei.
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Freitag, der 13. Was das für die viel gescholtene Vergaberechtsreform bedeutet, wird sich heute herausstellen. Der Ende Dezember vom Bundestag verabschiedete „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist Gegenstand der 854. Sitzung des Bundesrats. Von einer einfachen Verabschiedung des zustimmungsbedürftigen Gesetzes ist nicht auszugehen: Während der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfiehlt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, empfiehlt der Ausschuss für Innere Angelegenheiten den Vermittlungsausschuss anzurufen. Grund des Anstoßes ist die im ursprünglichen Gesetzentwurf noch vorgesehene Möglichkeit der Inhouse-Vergabe, also der Auftragsvergabe an andere öffentliche Stellen unter Ausschluss des Marktes, die vom Bundestag nach massiver Kritik der Wirtschaft in buchstäblich letzter Minute gestrichen wurde.