ITK
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Auch wenn sich das Vergaberecht gerade einmal nicht ändert, so ändert sich der Stand der Technik doch fortlaufend: Daher haben die Partner des Projekts “itk-beschaffung.de” unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM ihren Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von Desktop-PCs aktualisiert. Der Leitfaden gibt eine praxistaugliche Hilfestellung für öffentliche Einkäufer, ihre Ausschreibungen von Desktop-PCs entsprechend § 8 VOL/A 2006 “produktneutral”, d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen und ohne Nennung eines bestimmten Herstellers, gleichwohl aber unter Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen zu formulieren. Der Schlüssel dazu liegt in der Verwendung von sog. Benchmark-Verfahren.
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Die CeBIT schloss am Samstag ihre Tore bis zum Frühjahr 2011. Der Public Sector Parc (Halle 9, im Bild links) bildete auf der CeBIT 2010 ab, was die Modernisierung in den öffentlichen Verwaltungen vorantreibt. Bürokratieabbau, Bürgerservice und Dienstleistungsorientierung, Shared Services sowie das Konzept der vernetzten Verwaltung standen dabei im Fokus. “Green-IT” kommt bei der Erfüllung dieser Aufgaben eine immer wichtigere Rolle zu. Die neue IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, hat im Rahmen der CeBIT die bisherigen Fortschritte der Green-IT-Initiative des Bundes vorgestellt. In ihrer Rede betonte sie das Ziel eines energieeffizienten Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Bundesverwaltung:
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Neuer EVB-IT-Systemlieferungsvertrag verabschiedet Rechtzeitig zum Beginn der CeBIT treten neue IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand in Kraft. Nach intensiven Abstimmungen haben eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) verabschiedet. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung. Daneben bleibt weiterhin der EVB-IT Systemvertrag anwendbar.
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Die Zeit des statischen Internets ist abgelaufen. Auch im E-Government. Es wird verstärkt auf Web 2.0 Technologien wie Blogs gesetzt. Wie aber eine kommunale »Web 2.0 E-Government Plattform« rechtskonform beschafft und gestaltet werden kann, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt. Hier setzt die druckfrische, 260 Seiten starke Darstellung unseres Vergabeblog-Autors Dr. Jan Dirk Roggenkamp an.
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Zum Abschied aus dem BMI hinterlässt Staatssekretär und IT-Beauftragter der Bundesregierung, Dr. Hans Bernhard Beus, eine erfreuliche Bilanz: Wie das Ministerium mitteilt, seien 250 Millionen des insgesamt 500 Mio. € – Pakets zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft in der Krise haushalterisch gebunden worden, also ausgegeben oder vertraglich festgelegt. Damit habe man im vergangenen Jahr über 350 Maßnahmen des IT-Investitionsprogramms initiiert, über 100 Unternehmen seien bereits beauftragt worden.
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Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt derzeit einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von IT-Leistungen in Höhe von über 8 Mio. EUR EU-weit im Offenen Verfahren aus (EU-Bekanntmachung 2009/S 245-351281). Die Leistung umfasst unter anderem den Einkauf von ca. 6158 PC’s, 1537 Notebooks, 5661 TFT-Monitore, 520 TFT-Monitore 19 “ mit Sicherheitsglas, 150 Server, Drucker und ca. 4360 Installationen. Offensichtlich ein lukratives Auftragsvolumen für Unternehmen. Allerdings: Eine Aufteilung in Teil- oder Fachlose findet nicht statt. Ein erneuter Anlass, die Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3 GWB näher zu betrachten.
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Auf der heute und morgen in Berlin stattfindenden Public Sector Messe “Moderner Staat” ist mir vorhin Uli Norf begegnet. Herr Norf von der Firma Intel, ist – ebenso wie Hauptwettbewerber AMD – Mitglied einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM zur “produktneutralen Ausschreibung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK)”. Was so gar nicht spannend klingt, hat in der inzwischen über 3-jährigen Dauer des Projekts Kreise gezogen: Das IT-Amt der Bundeswehr, das Umweltbundesamt, die Bundesagentur für Arbeit und das IT-Dienstleistungszentrum Berlin sind als Partner hinzugetreten. Ziel ist die Erarbeitung von Leitfäden zur Formulierung von produktneutralen und damit rechtskonformen Ausschreibungen für Desktop-PCs, Notebooks und Server. Eine Zwischenbilanz.
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Die IT-Beschaffung stellt die öffentliche Verwaltung kontinuierlich vor erhebliche Herausforderungen. Dies zeigte das große Interesse an der 5. Fachtagung zu diesem Thema vom 09. bis 10. September, die von der INFORA GmbH in Berlin durchgeführt wurde. Inhaltlich standen auf der diesjährigen Veranstaltung mit 25 Ausstellern bei rund 500 Fachbesuchen der öffentlichen Hand vor allem die Änderungen der dritten Stufe der Vergaberechtsreform im Mittelpunkt der Diskussion. Mutig: Erstmals kam in der nur für öffentliche Beschaffer zugänglichen Veranstaltung auch ein Vertreter der IT-Anbieterschaft zu Wort, um die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand (EVB-IT) zu bewerten.
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Wie die Wirtschaftswoche berichtet, will der Bund den Betrieb der Telekommunikations- netze von Bundesministerien und Bundesbehörden künftig nicht mehr ausschreiben, sondern selbst übernehmen. Angesiedelt wird die neue Leitstelle im Bundesverwaltungsamt in Köln. „Wir nehmen die zentrale Steuerung und den Betrieb des Netzes selbst in die Hand, damit wir besser, billiger und sicherer werden“, kündigt der IT-Direktor des Bundes, Martin Schallbruch, in der WirtschaftsWoche an. Der eigentliche Grund dürfte aber ein anderer sein: Das BMI trifft Vorkehrungen für den Fall, dass der bisherige Betreiber, die T-Systems, an einen ausländischen Anbieter fällt. Vollständiger Artikel unter http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/bund-wird-selbst-netzbetreiber-409313. (Bild: WirtschaftsWoche, www.wiwo.de)
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Inhouse-Vergaben doch einfacher als bislang gedacht? Oder ist die als Hüterin des Wettbewerbs bekannte EU-Kommission nur müde geworden? Diese hat nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beschlossen, gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen. So waren im Bereich der Abfallwirtschaft in Rheinland-Pfalz durch einige Landkreise und öffentliche Zweckverbände Verträge in Millionenhöhe abgeschlossen worden, ohne dass zuvor eine EU-weite Ausschreibung stattfand. Ein anderes Verfahren betraf verschiedene Auftragsvergaben für die Lieferung und Wartung von Software als auch die Erbringung von Datendiensten durch Behörden in Hamburg und NRW an öffentliche IT-Dienstleister, u.a. an Dataport. Hat also eine neue Welt begonnen?