Konjunkturpaket
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Eigentlich wollte ich dazu gar nichts schreiben, weil nur das eingetroffen ist, was bereits seit Anfang 2009 eben so geregelt war. Da aber u.a. auch das forum vergabe dazu berichtet, sei es klarstellend gesagt: Die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II sind auf Bundesebene nicht über ihre Befristung (31.12.2010) hinaus verlängert worden. Dem Vernehmen nach hatte zumindest das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit einer Verlängerung geliebäugelt. Wie bereits berichtet, haben sich zahlreiche Bundesländer allerdings anders entschieden. Angesichts einer brummenden Wirtschaft und Rekord-Niedrig-Arbeitslosigkeit wäre die Begründung für eine solche Verlängerung auch schwer gefallen. Es sei denn natürlich, der so geschaffene Freiraum hätte sich positiv auf die öffentliche Beschaffung ausgewirkt. Dazu wird in Kürze noch ein Gutachten vorliegen.
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Welche Bundesländer haben die erhöhten Wertgrenzen aus dem KP II verlängert und welche nicht? Das Netzwerk der Auftragsberatungsstellen in Deutschland hat eine Umfrage vorgenommen, um die (verwirrende) Situation sowohl für bietende Unternehmen als auch Vergabestellen zu klären.
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Das Jahr 2010 und mit ihm die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II neigen sich – zumindest bisher – dem Ende entgegen, für 2011 steht die umstrittene Einführung eines effektiven Rechtschutzes im Unterschwellenbereich und die Umsetzung der EG-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit an. Vergabeblog sprach darüber mit Dr. Georg Nüßlein, MdB, über die letzte Reform, ein einheitliches Vergabegesetzbuch und die Berücksichtigung des Mittelstands und schaute dabei auch über den vergaberechtlichen Tellerrand. Das Interview führte Marco Junk.
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Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann, SPÖ, hat die im Mai 2009 zum Zwecke der konjunkturellen Unterstützung eigentlich befristet bis Ende 2010 erhöhten Schwellenwerte für nicht öffentliche Auftragsvergaben um ein Jahr verlängert (bis 100.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, 1.000.000. Euro für Bauaufträge).
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Wir erinnern uns: Am 13.1.2009 einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II, darin enthalten: Die “Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts”, im wesentlichen durch stark angehobene Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben. Die Maßnahme war befristet für zwei Jahre und endet dementsprechend am 31.12. dieses Jahres. Eigentlich. Die Kommunalen Spitzenverbände hatten bereits Ende Juli eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen sowohl an Minister Brüderle, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), als auch an Minister Dr. Ramsauer, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) gerichtet. Wie es die Spatzen in Berlin nun von den Dächern pfeifen, ist man im BMVBS bereits guter Dinge hinsichtlich einer Verlängerung der Maßnahmen, im BMWi grübelt man zumindest noch.
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Das da noch mal was kommt – das im Dezember 2008 durch die Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket II sieht u.a. vor, dass der Bund zusätzliche Investitionen der Kommunen und Länder finanziell unterstützt. Die Umsetzung erfolgte durch das am 6.3.2009 in Kraft getretene Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG). In der zwischen Bund und Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des ZuInvG sind umfangreiche Berichts- und Nachweispflichten der Länder festgelegt sowie ein Rückförderungsanspruch des Bundes bei Nichterfüllung der Fördervoraussetzungen bzw. zweckwidriger Verwendung der Finanzierungshilfen. Gegen dieses Kontrollinstrumentarium des Bundes hatten einige Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Normenkontrollverfahren zur Feststellung der Nichtigkeit der Vorschriften beantragt. Mit Erfolg, wie das Gericht nun feststellte (Beschluss v. 7.9.2010 – 2 BvF 1/09). Die Prüfkompetenzen des Bundes sind in dieser Tragweite nicht von der Verfassung gedeckt, sondern nur zulässig, sofern im Einzelfall aufgrund konkreter Tatsachen ein Rückforderungsanspruch bestehen könnte.
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Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits Ende Juli eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen nach dem Konjunkturpaket II sowohl an Minister Brüderle als auch an Minister Dr. Ramsauer gerichtet. In dieser sprechen sich die Verbände dafür aus, die mit dem Konjunkturpaket II eingeführten vergaberechtlichen Erleichterungen über das Jahr 2010 hinaus fortzuschreiben.
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„Die Erholung hat die deutsche Wirtschaft in ihrer vollen Breite erfasst”, wird Rainer Brüderle heute in einer Pressemitteilung seines Ministerium zitiert. Industrie als auch Dienstleistungssektor befänden sich im Aufwind. Anlass der frohen Botschaft: Das Statistische Bundesamt (StBA) in Wiesbaden hat seine Schnellmeldung vom 13.08. zur wirtschaftlichen Entwicklung bestätigt. Demnach nahm die wirtschaftliche Aktivität im zweiten Vierteljahr mit +2,2 % zum Vorquartal zu – mehr als in jedem anderen Quartal seit der Einheit. Laut StBA waren es im Inland vor allem die Investitionen von Staat und Unternehmen, die für den Aufschwung im zweiten Quartal sorgten. Explizit werden auch “die positiven Auswirkungen der staatlichen Konjunkturprogramme” genannt.
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…titelt heute die Frankfurter Rundschau angesichts des seit der Wiedervereinigung stärksten Wirtschaftswachstums von 2,2 % – nun denn, die Stimmen derer, die eine Fortschreibung der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II über 2010 hinaus fordern, sollten leiser werden. In diesem Sinne Ihnen allen ein schönes, hoffentlich arbeitsfreies Wochenende.
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Zum Abschied aus dem BMI hinterlässt Staatssekretär und IT-Beauftragter der Bundesregierung, Dr. Hans Bernhard Beus, eine erfreuliche Bilanz: Wie das Ministerium mitteilt, seien 250 Millionen des insgesamt 500 Mio. € – Pakets zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft in der Krise haushalterisch gebunden worden, also ausgegeben oder vertraglich festgelegt. Damit habe man im vergangenen Jahr über 350 Maßnahmen des IT-Investitionsprogramms initiiert, über 100 Unternehmen seien bereits beauftragt worden.