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Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) sowie die Städte Köln und Leverkusen werden künftig bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen enger zusammenarbeiten. Ziel der Kooperation ist es, im Einkauf durch eine Bündelung von Vergaben günstigere Marktkonditionen zu erhalten. Weitere Vorteile sind geringere Prozesskosten und ein besserer Wissenstransfer zwischen den Partnern. Vergaben der Einkaufskooperation sollen künftig im Wechsel von jeweils einem der Partner durchgeführt werden. Den gesamten Beitrag lesen »
Allein der Titel wird so manchen Beschaffer erzittern lassen: Ab 1. Juni gilt die neue “Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“.
Das „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW)“ vom 10.1.2012 verfolgt als ein wichtiges Kernziel die Förderung und Unterstützung einer sozialverträglichen öffentlichen Auftragsvergabe in Nordrhein-Westfalen (§ 1 TVgG-NRW). § 19 TVgG-NRW regelt deshalb speziell die Frauen- und Familienförderung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Vorschrift ist allerdings erst dann zu vollziehen, wenn das Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt (vgl. Ziffer 2.6 Gemeinsamer Runderlass vom 17.4.2012 – Az.: II B 2 – 81 – 00/2-2). Eine solche Durchführungs- bzw. Ausführungsverordnung zum TVgG-NRW soll noch im Herbst diesen Jahres in Kraft treten. Hiervon unberührt bleibt im Übrigen das geltende Gleichstellungsrecht.
Am 1. Mai trat für Nordrhein-Westfalen das “Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW)” in Kraft. Verstößt ein Auftragnehmer gegen seine Verpflichtungen aus dem Gesetz, kann dies für ihn gravierende Folgen haben, bis zum Ausschluss von sämtlichen öffentlichen Auftragsvergaben für drei Jahre. Unser Autor Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner gibt einen kurzen Überblick über die für die Praxis sehr relevanten Vorschriften.
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Der Leitfaden ist in enger Zusammenarbeit mit Praktikern und unter Beteiligung unter anderem von Banken, Kommunen, Partnerschaften Deutschland AG und PartnerRegio entstanden. Ziel des Leitfadens ist es, das Verständnis in Bezug auf die Finanzierungskomponenten eines ÖPP-Modells zu intensivieren, und insbesondere öffentliche Projektträger bei der Realisierung von effizienten ÖPP-Projekten zu unterstützen. Den neuen Leitfaden „Finanzierungspraxis bei ÖPP“ können Sie hier kostenlos herunterladen.
Auch wenn der Titel es suggerieren mag – mangels Vergleichbarkeit von Zeitraum, Aufwand und Mitteln ist keine Gegenüberstellung angestrebt, interessant ist es trotzdem: Für die Sanierung von Bahnhöfen sind aus den Konjunkturpaketen I und II bisher 82 Millionen Euro verwendet worden (Antwort der Bundesregierung 17/2692 auf Kleine Anfrage Bündnis 90/Die Grünen 17/2585). Für die Erhaltung der Bundesfernstraßen sind von 2003-09 allein in NRW 2,02 Milliarden Euro aufgewendet worden, zur Fertigstellung begonnener Bedarfsplanprojekte werden ab 2011 noch ca. 1,3 Mrd. Euro eingesetzt (Antwort der Bundesregierung 17/2700 auf eine andere Kleine Anfrage der Fraktion 17/2603).
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Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das einwohnerstärkste Bundesland Deutschlands, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Insbesondere viele führende Unternehmen der privaten Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft haben hier ihren Sitz. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) kritisiert daher heftig das im Koalitionsvertrag NRW vorgesehene Vorhaben, die Kreislaufwirtschaft wieder so weit wie möglich der öffentlichen Hand zuzuordnen.
Wir hatten bereits im April darüber berichtet, das in Nordrhein-Westfalen künftig der Umweltschutz und insbesondere die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird. Nun ist endlich auch der entsprechende Erlass der Landesregierung mit dem Titel “Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12.4.2010” zugänglich. Sie finden ihn online hier (Ministerialblatt NRW Nr. 14, S. 293 ff).
Erstmals wird in Nordrhein-Westfalen die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das sieht ein Erlass vor, den die Landesregierung auf Vorschlag von Wirtschaftsministerin Christa Thoben beschlossen hat.
Mit dem Regelungswerk wird ein Erlass aus dem Jahre 1985 zur umweltfreundlichen Beschaffung durch die öffentliche Hand modernisiert und um die Energieeffizienz von Produkten und Verfahren erweitert. Der neue Erlass tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.
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