Transparenz

  • Ein wesentliches Anliegen der letzten Reform der VOL/A und VOB/A war die Schaffung von mehr Transparenz im Unterschwellenbereich, u.a. durch eine Pflicht zur Ex-Post Veröffentlichung vergebener Aufträge nach Freihändigen Vergaben bzw. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (§ 19 Abs. 2 VOL/A bzw. § 20 Abs. 3 VOB/A). Genau dies stellte jedoch ein Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 26.10.2010 zur Anwendung frei. Dies hatte insbesondere die Landtagsfraktion von BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN heftig kritisiert. Nun hat die Landesregierung eingelenkt.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 08/03/2012 Nr. 12341

  • Dass man über eine neue Regelung in VOL/A bzw. VOB/A so lange streiten kann, die doch nur eines zum Ziel hatte: Im Unterschwellenbereich für mehr Transparenz zu sorgen, indem Freihändige Vergaben ex-post veröffentlicht werden. Gem. eines hessischen Runderlasses vom Oktober letzten Jahres werden jede Vorschriften zur Anwendung freigestellt. Nachdem die GRÜNEN bislang vergeblich die Rücknahme forderten, zeigt einem Bericht der Frankfurter Rundschau nach der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Walter Arnold, nun “eine gewisse Sympathie” dafür. Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) lehne das aber ab. Interessant: Gem. eines neuen CDU-Papiers soll künftig eine Freihändige Vergabe für alle Aufträge bis 100.000 EUR in Hessen zulässig sein.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 14/06/2011 Nr. 10096

  • Nachdem die Hessische Landesregierung im November vergangenen Jahres gravierende Verstöße gegen das Vergaberecht bei der Vergabe von IT-Großaufträge des Landes in den Jahren 2008 bis 2010 einräumen musste, gelobte man Besserung. Kurioserweise entdeckte Vergabeblog etwa zeitgleich einen unscheinbaren “Gemeinsamen Runderlass zum Öffentlichen Auftragswesen” vom 26.10.2010 aus der Feder der Landesregierung. Dieser stellt ausgerechnet jene Vorschriften der novellierten Verdingungsordnungen zur Anwendung frei, die für mehr Transparenz bei der Auftragsvergabe sorgen sollten. Offenbar empfand man dabei aber nicht Alles, was die Reform hervor gebracht hatte, als schlecht: Im selben Erlass wurde die vom DVAL – zuständig für die Novelle der VOL/A – mit Bedacht gewählte Grenze für den neuen “Direktkauf” auf das 15-fache angehoben. Das ist per se, gerade jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen Vorkommnisse und der gelobten Besserung bemerkenswert. Und das beides nicht so recht zusammen passt, finden auch die GRÜNEN im Hessischen Landtag und fordern nun die Rücknahme des Erlasses.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 15/02/2011 Nr. 8918

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    Ein wesentliches Anliegen der Reform der VOL/A und VOB/A war die Schaffung von mehr Transparenz im Unterschwellenbereich (s. dazu auch den Beitrag im Vergabeblog). Nun sollte man meinen, dass gerade Hessen nach den aktuellen Geschehnissen um die umstrittene Vergabe mehrerer IT-Großaufträge es damit fortan besonders genau nimmt. So hatte eben deshalb noch am 3. November Hessens Finanzminister Schäfer Fehler bei der Vergabe eingeräumt und verkündet „Wir tun alles, um für die Zukunft eine optimale Organisation der IT-Vergaben im Land Hessen sicher zu stellen“. Man darf sich angesichts dessen schon die Frage stellen, wie dazu ein aktueller Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 26. Oktober passt. Denn dieser stellt just jene Vorschriften des neuen Vergaberechts zur Anwendung frei, die für mehr Transparenz sorgen sollten.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 23/11/2010 Nr. 8023