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Die Leistungen des Bundes für die Stationierung der in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräfte haben in den vergangenen zehn Jahren 598 Millionen Euro betragen.
Ein Gastbeitrag von RA Dr. Volkmar Wagner, CMS Hasche Sigle
Es kommt Bewegung in die Bemühungen zur Anpassung des deutschen Vergaberechts an die Vorgaben des Defence Package der Europäischen Union. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat zwei Entwürfe zur Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie zur Stellungnahme an die Verbände weitergegeben.
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit“ soll in einem ersten Schritt für die Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie die notwendige Anpassung des GWB vorgenommen werden. Die eigentliche Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie soll mit der „Verteidigungsvergabeverordnung – VSVgV“ erfolgen.
Nach Angaben der Bundesregierung befinden sich derzeit 64 Rüstungsprojekte größer 25 Mio EUR in der Beschaffungsphase. Zudem befänden sich 18 Projekte mit einem Auftragsvolumen größer als 25 Mio EUR in der Entwicklungsphase (schließt die “Erprobungsphase” mit ein). Allerdings: Von letzteren verliefen nur fünf planmäßig hinsichtlich des Zeit- und Finanzbedarfs des parlamentsrelevanten Vertrages. Von den 64 Beschaffungsprojekten verliefen ebenfalls nur 33 Projekte planmäßig. „Schuld“ seien die Auftragnehmer.
Löblich, sogar ein Bundesminister begibt sich in die niederen Weihen der profanen Beschaffung. Am 13. Juli besuchte Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg im Rahmen seiner Sommerreise das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) in Koblenz um sich über die Aufgaben des BWB und seiner Dienststellen zu informieren.
2 Kommentare
Für die Beschaffung von sowohl Bau- als auch von Liefer- und Dienstleistungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit gelten ab heute neue Regeln. Bisher war die Grenze zwischen der Anwendung der Vergaberichtlinien und dem Art. 296 EG, der eine Ausnahme für sicherheitsrelevante Tätigkeiten der Mitgliedsstaaten festschreibt, lediglich durch eine Mitteilung der Kommission von 2006 festgelegt.
Das Ergebnis war nicht immer befriedigend. Die Mitgliedsstaaten haben in Art. 296 EG eine Möglichkeit für sich entdeckt, sich von den umständlichen Vergaberegeln zu befreien, indem sie ihr Sicherheitsbedürfnis weit definierten.
Die neue Richtlinie soll hier Abhilfe schaffen. Sie ist im ABl. L216/76 vom 20.8.09 veröffentlicht worden. Es kann hier eingesehen werden. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 21. August 2011 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Rund 928 Millionen Euro hat das Bundesverteidigungsministerium bis Ende 2008 für die Einführung von sogenannten Standard-Anwendungs-Software-Produkt-Familien (SASPF) ausgegeben, mit denen die IT-Ausstattung der Bundeswehr modernisiert werden soll.