VK Bund
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Der Wettbewerb um Marktanteile für generische Arzneimittel findet in Deutschland mittlerweile hauptsächlich über Rabattverträge statt. Denn in der Apotheke werden in der Regel Arzneimittel von Herstellern verkauft, die mit der Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag abgeschlossen haben. Dementsprechend hart umkämpft sind die Vergabeverfahren, in denen die Verträge vergeben werden. Mit dem aktuellen Verfahren der AOKs wurde eine neue Stufe erreicht: In gleich drei Entscheidungen musste sich die die Vergabekammer des Bundes mit den Anforderungen an Preisprüfungen und Unterkostenangebote befassen (VK 3 126/10, VK 3 135/10 und VK 3 162/10). Sie ordnete eine neue Angebotsrunde an und verlangte, dass Unterkostenangebote konsequent ausgeschlossen werden. Der von den Auftraggebern hierbei angelegte Maßstab sei den Bieter transparent mitzuteilen.
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Haben Sie´s gewußt? Seit dem 19. Juli 2010 befinden sich die Vergabekammern des Bundes auf dem Gelände des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Bonn. Die Vergabekammern haben ab diesem Zeitpunkt folgende neue Postanschrift: Villemombler Str. 76 53123 Bonn Die Fax- und Telefonnummern bleiben unverändert.
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Es war spannend zu sehen, wie die Vergabekammern mit der Forderung des EuGH umgehen werden, wonach vergaberechtliche Ausschlussfristen „hinreichend genau, klar und vorhersehbar“ sein müssen. Zumal der EuGH mit dieser Forderung eine britische Norm für europarechtswidrig erklärt hatte, nach der die Einleitung eines (Nachprüfungs-) Verfahrens nur dann zulässig ist, wenn „das Verfahren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten … eingeleitet wird“ (EuGH, Urteil vom 28.10.2010 – Rs. C-406/08). Immerhin ist die Entscheidung auf eine Schlüsselvorschrift des deutschen Vergaberechts übertragbar – und zwar auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, der eine „unverzügliche“ Rüge verlangt. Das sieht die Vergabekammer des Bundes (VK Bund, Beschluss v. 5.3.2010 – VK 1-16/10) in einer aktuellen Entscheidung jedoch gründlich anders.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in der gestrigen Verhandlung den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11.09.2009 aufgehoben und damit den Weg für den Wiederaufbau des Stadtschlosses frei gemacht. Mit dem Baubeginn rechnet man nun im Herbst 2010, mit der Fertigstellung des Hauptgebäudes 2014 (im Bild das rekonstruierte Schloss auf gedruckten Bahnen, 1993).
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Heute geht es also in die 2. Runde: Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt darüber, ob die Vergabe der Architektenleistungen zur „Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses/Bau des Humboldt-Forums“ an den Architekten Franco Stella, Vicenza (Italien), gegen das Vergaberecht verstößt (Az.: VII-Verg 39/09). Was war geschehen?
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S-Bahn Chaos, gescheiterte Vergabe der öffentlichen Straßenbeleuchtung und nun das: Die 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt – seit 1999 zuständig für die Nachprüfungen von Vergabeverfahren des Bundes und der dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Auftraggeber – hat am Freitag den Planungsvertrag mit dem italienischen Architekten Franco Stella über den Bau des sogenannten Humboldtforums – ein Neubau im Gewand des ehemaligen Berliner Stadtschlosses – gem. § 13 VgV a.F. für nichtig erklärt (Beschluss v. 11.09.2009, VK 3 – 157/09). Der Italiener war im November 2008 einstimmig als Sieger eines für den Wiederaufbau durchgeführten Architektenwettbewerbs hervorgegangen. Die VK belehrte nun darüber, dass eine Preisverleihung noch lange keine Vergabeentscheidung sei, sondern dieser vielmehr vorausgehe und es daher auf deren Bekanntheit nicht ankomme. Eine lesenswerte und ausdifferenzierte Entscheidung. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung will dagegen sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf einlegen.