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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 08/03/2010 Nr. 5385

Angebotsausschluss wegen unvollständiger Referenzangaben (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 21.01.10 – VK 2 57/09)

Entscheidung Zum Thema Ausschluss unvollständiger Angebote hat die Vergabekammer Rheinland-Pfalz in ihrem Beschluss vom 21.01.2010 (VK 2 57/09) den Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren wegen mangelnder Referenzangaben bestätigt und den Nachprüfungsantrag der ausgeschlossenen Bietergemeinschaft zurückgewiesen.

Die Vergabestelle hatte unter anderem gefordert, dass für die anzugebenden Referenzen Ansprechpartner zu benennen waren. Dies hatte der ausgeschlossenen Bieter versäumt. Die Vergabekammer führt aus, dass dieses Versäumnis einen zwingenden Ausschlussgrund darstellt und eine Nachforderung aus Gründen der Gleichbehandlung nicht in Frage kommt.

Es wird eine spannende Frage werden, wie mit derartigen Konstellationen nach der in Kürze in Kraft tretenden VOL/A 2009 umzugehen sein wird. Dort ist nach §§ 16 Abs. 2, 19 Abs. 2 EG VOL/A eine Nachforderung möglich. Wie dies diskriminierungsfrei geschehen soll, lässt die VOL/A 2009 aber offen. Insofern darf mit Spannung den ersten Entscheidungen hierzu entgegengesehen werden.

In diesem Zusammenhang stellt die Vergabekammer auch klar, dass es auf das Vorwissen externer Berater der Vergabestelle aus anderen Vergabeverfahren nicht ankommen kann. Auch dies sei wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausgeschlossen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebiete es, dass alle Bieter dergestalt gleich behandelt werden, dass ausschließlich die mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen und Angaben zur Eignung berücksichtigt werden.

Interessante Ausführungen enthält die Vergabekammerentscheidung auch zu der Frage der Rechtsverbindlichkeit einer Unterschrift. Im vorliegenden Fall hat die anbietende Bietergemeinschaft versäumt, das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Vergabestelle, die in zulässiger Art und Weise eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert hatte, sah deshalb auch einen Unterschriftenmangel gegeben, da in diesem Fall aus dem Angebot nicht hervorgegangen sei, ob der Geschäftsführer eines Bietergemeinschaftsmitglieds, der das Angebot unterzeichnet hatte, dazu berechtigt gewesen ist. Daran änderte nach Auffassung der Vergabekammer auch die Vorschrift des § 21 Nr. 4 Satz 2 VOL/A nicht, nach der grundsätzlich die Angabe des vertretungsberechtigten Mitglieds einer Bietergemeinschaft nachgereicht werden kann. Denn ohne Benennung im Angebot könne die Vergabestelle die Unterschriftsberechtigung nicht prüfen.

Adams_Martin Martin Adams ist Rechtsanwalt in der Kanzlei FROMM FMP, Standort Mannheim, und geschäftsführender Gesellschafter der Ökon Management GmbH, Mannheim. Der Beschluss der Vergabekammer ist auf obigen Homepages abrufbar.

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Martin Adams, Mag. rer. publ.

Herr Martin Adams, Mag. rer. publ. ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei _teamiur_Rechtsanwälte, Mannheim. Herr Adams berät bundesweit öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen und in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig Beiträge in entsprechenden Fachmedien und tritt als Referent in Fachseminaren auf.

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Eine Antwort zu „Angebotsausschluss wegen unvollständiger Referenzangaben (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 21.01.10 – VK 2 57/09)“

  1. Avatar von Wilderich Freiherr von Haxthausen

    Referenzangaben im Vergabeverfahren dürften doch wohl unter den Datenschutz fallen. Dabei riskiert ein Bieter aus Datenschutzgründen oder aus AGB eines Geschäftspartners
    abgemahnt zu werden.