Für Transparenz bei Public Private Partnerships (PPP) im Verkehrswesen setzt sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. In einem Antrag (17/5258) fordert sie die Bundesregierung auf, Vorschläge für die gesetzliche Regelung der Transparenz von PPP (Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit privaten Partnern) auf Bundesebene vorzulegen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme seien PPP-Modelle „keine zusätzlichen Investitionen zu öffentlich finanzierten Infrastrukturprojekten, sondern lediglich eine Beschaffungsvariante“, schreibt die Fraktion zur Begründung – ganz offenbar hatte man dabei Toll-Collect im Kopf.
Durch eine gesetzliche Regelung der Transparenz von PPP soll sichergestellt sein, dass Leistungsbeschreibungen und die zur Angebotsabgabe erforderlichen Dokumente sowie die abgeschlossenen Verträge bei PPP-Projekten ”grundsätzlich vollständig zugänglich gemacht“ werden müssen. Die bei PPP-Projekten eingegangenen finanziellen Verpflichtungen sollen laut Antrag klar als Verschuldung der öffentlichen Hand transparent gemacht werden. Der öffentliche Auftraggeber finanziere die Investitionen nicht durch einen Bankkredit, sondern durch Verzicht auf Einnahmen (zum Beispiel Lkw-Maut) und müsse dabei nicht nur die höheren Zinskosten eines privaten Betreibers, sondern auch dessen Gewinn bezahlen.
Trotzdem seien „Vergabeverfahren und Vertragsabschluss der öffentlichen Hand mit Privaten im Rahmen von PPP-Projekten nach wie vor völlig undurchsichtig“, heißt es in dem Antrag. Auch der Inhalt des Konzessionsvertragsentwurfs und der Inhalt der Leistungsbeschreibung im Vergabeverfahren bleibe der öffentlichen Kontrolle entzogen. Dieser Zustand sei bei der Vergabe öffentlicher Mittel nicht tragbar, so die Grünen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz
0 Kommentare